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Kann es sein, dass du das mit Adwords Zahlungen verwechselst?kcwknarf hat geschrieben:Ja, angeben muss man diese Einnahmen, als Nettoumsatz unter dem Punkt 52, die vermeintliche Umsatzsteuer (19%) unter 53. Diese Prozentzahl kann man aber ebenfalls unter dem Punkt 67 als Negativbetrag eintragen, so dass man dadurch wieder auf 0 kommt.
Mein Finanzamt verlangte vor einigen Jahren auch von mir eine Korrektur.
Ich musste alle Voranmeldungen des Jahres erneut abgeben, in dem ich die Felder gefüllt habe. Eine Nachzahlung war natürlich nicht fällig, da das ja ein Nummsummenspiel ist. Aber der deutsche Staat liebt halt die Bürokratie. Da muss alles korrekt eingetragen sein, auch wenn das nur unnötige Zeitverschwendung ist.
Mist, du hast natürlich recht. Die genannten Einträge im Formular gelten für Zahlungen an ausländische Unternehmen.SchnaeppchenSUMA hat geschrieben: Kann es sein, dass du das mit Adwords Zahlungen verwechselst?