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Ist das heute schon so, das die Dir vorschreiben wollen/können, was sie da eintragen?Latos hat geschrieben:...
Jetzt hatte mich die Frau im Vorfeld nach der Tätigkeit gefragt. Und da hatte ich ihr das kurz erläutert. Und sie meinte, das solle ich mir besser überlgen und sie wolle kein Wischi-Waschi Gewere eintragen.
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Manche Gewerbe gelten nach §§ 29-38 GewO als genehmigungspflichtig oder überwachungsbedürftig, da möchte das Amt halt wissen, ob Deine Tätigkeit darunter fällt.catcat hat geschrieben:Ist das heute schon so, das die Dir vorschreiben wollen/können, was sie da eintragen?Latos hat geschrieben:...
Jetzt hatte mich die Frau im Vorfeld nach der Tätigkeit gefragt. Und da hatte ich ihr das kurz erläutert. Und sie meinte, das solle ich mir besser überlgen und sie wolle kein Wischi-Waschi Gewere eintragen.
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Und genau das macht die Gewerbaufsicht aus nachvollziehbaren Gründen in zunehmendem Maße nicht mehr mit, weil es letztlich dem Sinn der Regelungen der Gewerbeordnung widerspricht.Keyser Soze hat geschrieben:Also am besten so allgemein halten wie möglich! Dadurch hast du keinerlei Nachteile - im Gegenteil, du musst dann nicht irgendwann in der Zukunft noch mal Gebühren für eine Änderung bezahlen.
Und damit auch gleich ein überwachungsbedürftiges Gewerbe nach § 38 GewO anmelden?!Keyser Soze hat geschrieben:"Vertrieb von Waren und Dienstleistungen aller Art"
Betrieb kostenpflichtiger Telemedien-Angebote im InternetLatos hat geschrieben:Wie würdet ihr das bezeichnen, wenn Benutzer meiner Seite dafür bezahlen, dass Sie einen Teil der Seite nutzen wollen?
Deswegen schrieb ich ja auch "so allgemein wie möglich". Ist halt immer von der Dame (oder dem Herren) bei der Stadtverwaltung abhänging. Aber man sollte halt prinzipiell versuchen, das maximal mögliche herauszuholen was im konkreten Fall geht. Das war die eigentliche Aussage, die ich rüberbringen wollteBKEAIM hat geschrieben:Und genau das macht die Gewerbaufsicht aus nachvollziehbaren Gründen in zunehmendem Maße nicht mehr mit, weil es letztlich dem Sinn der Regelungen der Gewerbeordnung widerspricht.