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Vertrag mit Google

Alles zum Thema Google Adsense.
everflux
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Beitrag von everflux » 02.09.2006, 17:05

Mein Steuerberater hat mir das so erklärt, daß IT Dienstleistungen im Internetumfeld als an dem Ort des Firmensitzes des Leistungsempfängers erbracht gelten.
Daher sind die dann nicht steuerbar, da sie in den USA erbracht wurden. (Und darum möchte Google auch, daß man wirklich wirklich wirklich nix in den USA hat - keinen Server, keine Putzfrau, nichts. Sonst könnte es nämlich mit der US Steuerbehörde Streß geben. In so fern würde ich das nochmal mit dem "Serverstandort USA" gegenchecken, falls du das noch nicht gemacht hast.)
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prawda
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Beitrag von prawda » 03.09.2006, 22:29

Statt zum Steuerberater zu gehen (der sich für seine Aufgabe übrigens nicht mit Computern, sondern mit dem deutschen Steuerrecht auskennen muss), kann man natürlich auch selbst ins Umsatzsteuergesetz, in diesem Fall dessen § 3a, Abs. 3, 4a Nr. 2 und 14, schauen. Demnach sind "die sonstigen Leistungen, die der Werbung oder der Öffentlichkeitsarbeit dienen, einschließlich der Leistungen der Werbungsmittler und der Werbeagenturen" sowie "die auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen" "dort ausgeführt, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt". Google tut das bekanntlich in den Vereinigten Staaten von Amerika. Ja, die haben auch Niederlassungen/Tochtergesellschaften in Irland und Deutschland, aber mit denen hat man als Adsense-Werbepartner ja absolut nichts zu tun. Wo die Server stehen, ist für die ganze Geschichte (wie auch für die meisten anderen Rechtsfragen) sowieso egal. Also: Keine USt.-Pflicht in Deutschland.

Ich habe bei meiner letzten Steuererklärung im Anschreiben einen Satz der Art "Bei Einnahmen in Höhe von XYZ Euro handelt es sich um Leistungen nach § 3a Abs. 4a Nr. 2 UStG an die Fa. Google in den USA, die daher nicht im Inland erbracht sind." eingefügt. Wurde ohne Nachfrage akzeptiert.

everflux
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Beitrag von everflux » 03.09.2006, 22:42

Die Sache mit dem Serverstandort ist für Google u.U. relevant, das habe ich vielleicht etwas umständlich ausgedrückt. Für uns ist das egal, bzw. ändert an der nicht-steuerbarkeit der Einnahmen nichts.
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