Herzlich willkommen im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum
Du befindest Dich im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum. Hier kannst Du Dich für das Forum mit den aktuellen Beiträgen registrieren.
Danke für Deine Antwort.DEX hat geschrieben:Die Frage ist ein bisschen komplexer als es die Fragestellung nach der richtigen Zeile erahnen lässt. Dafür sollte man sich schon einen Steuerberater gönnen.
Zum Einlesen gibt es hier aber wichtige Vorabinformationen:
https://www.domain-besteuerung.de/pages ... steuer.php
https://domainrat.info/domainsteuern/do ... e-ust-idnr
https://www.steuerberater-muenchen.com/ ... nternehmer
Danke !!naughty hat geschrieben:Für Adsense:
Umsatzsteuervoranmeldung:
Feld 21 (Nicht steuerbare sonstige Leistungen EU)
Zusammenfassende Meldung (ZM), über Elster-Online:
Vierteljährliche Meldung bis 10. Folgemonat Quartal, also jetzt bis 10. April
(Jahres) Umsatzsteuererklärung:
Anlage UR, Feld 205 (Nicht steuerbare Umsätze, Leistungsort nicht im Inland)
Einkommensteuererklärung:
Einnahmeüberschussrechnung Zeile 11: Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie Betriebseinnahmen, für der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet.