Theoretisch könnten das durchaus steuerlich relevante Daten sein, auf die du Zugriff gewähren musst.
Wie das genau ausgelegt wird, kann dir nur ein Anwalt für Steuerrecht sagen. Würde mir in deinem Fall dringend jemanden suchen, denn die Frage impliziert nichts Gutes.
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Wie lässt du dir denn das Adsense-Guthaben auszahlen? Das geht doch auf irgendeinem Konto ein, dessen Kontoauszug dem Steuerprüfer durch die Finger geht?!
Oder geht das Guthaben in einen anderen "Speicher" (ich bleibe mal bewusst unspezifisch)?
Das theoretische Problem ist ein anderes: Ich habe Deals mit einem Netzwerk aus Übersee, die mir erlauben meine Ads auf ihre Seiten zu legen - dafür haben die einen Link bei mir usw.
Kurz gesagt - da stehen nun in meinem Account bei URL Channel usw. Webseiten, die mir Einkommen generieren aber mir nicht gehören oder gehört haben.
Rechtlich kein Problem - auch mit Google alles ok.
Nur - könnte man das nun so auslegen, als würden mir die Seiten gehören oder gehört haben.
Nachweisen kann ich da nix. Was nutzt mir z.B. eine Dokument von Rahab Blah aus Hinterturkistan wo jemand in schlechten Englisch erklärt, das es seine sind?
Ihr seht das Problem?
Das ist schon etwas theorestisch, ja - aber das Beste wäre eben den netten Herr Prüfer grundsätzlich nicht auf Ideen zu bringen. Was er nicht sieht, macht ihn nicht heiß.
hmmmm .... also ich habe mal von jemandem gehört, dass er sich mal mit seinem Steuerberater über Einnahmen die im Ausland erzielt werden gesprochen hat.
Wenn du dem FA gegenüber ganz ordentlich deine im Ausland erzielten Einnahmen bekanntgibst und auch DE-Steuern dafür zahlen willst, dann kann das FA den Verdacht äussern, dass du vielleicht noch mehr Einnahmen aus dem Ausland hast, die du wiederum nicht angibst.
Gerade wenn es um solche Dinge geht, die der Herr Steuerprüfer nicht versteht und die dazu noch was mit diesem Internet zu tun haben.
Es ist jetzt nun so, dass die Beweislast in dem Fall bei dir liegt. Du musst also nachweisen, dass dem nicht so ist. Was natürlich schwierig wird. Wie soll man was nachweisen was nie nicht existiert (frei nach Karl Valentin )
Stösst der Prüfer also auf deine "Übersee"-Beziehungen, womöglich in Länder mit real existierenden Bankgeheimnissen, wird er wohl ziemlich schnell stutzig werden. so wie du ja schon vermutest ....
Meine Empfehlung: hol dir professionellen Rat von einem Steuerberater, der Kompetenzen in internationalen Geschäften hat. Denn das Guthaben aus dem Ausland hast du auf dem Konto, da ist nix zu rütteln.
Für den Steuerprüfer ist es bestimmt nicht so abwegig, dass du noch mehr Dinge im Ausland am Laufen hast (denn diese Typen sind von Natur aus, naja, du weisst schon....)
Diesbezüglichen Verdächtigungen vom FA wollte ich nicht ausgesetzt sein!
Steuerberater wo finden? Ich würde mal beim freundlichen Bankberater fragen, die kennen immer solche Leute mit Auslandsgeschäften ....
Nachweisen kann ich da überhaupt nichts, meine "Partner" kommen aus Asien,
die sprechen weder Deutsch noch habe ich die jemals gesehen - wie es eben heute so
üblich ist. Der Geldfluß ist, da alles über Google, 100% ok - das Problem ist eben die
Unterstellung "die stehen da bei dir, dann sind es auch deine".
Es gibt nur einen Punkt, wo man drauf kommen kann, und das sind die URL/Sites Statistiken im
Account.
Hatte das jemand schonmal?
Prüfer im Haus der Zugriff haben wollte auf den Account?
Ich bin mir nicht sicher, ob ich mal eben so einen Steuerprüfer für diese sehr spezielle Frage finde.