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Verfasst: 03.09.2011, 13:51
von swiat
manori hat geschrieben:
swiat hat geschrieben:Im Gegensatz zu dir garantiert
Aha. Dann ist ja alles klar ...
Bei dir offensichtlich nicht.....

:D

Verfasst:
von

Verfasst: 03.09.2011, 13:53
von swiat
Hulkster hat geschrieben:Und noch ne Frage, da ich ja nun Aufstocker bin. Wie soll ich mich bezeichnen, selbstständig oder arbeitslos?
Selbstständig, das kommt bei den Mädels besser an.

:D

Verfasst: 03.09.2011, 13:55
von Barthel
Hulkster hat geschrieben:Und noch ne Frage, da ich ja nun Aufstocker bin. Wie soll ich mich bezeichnen, selbstständig oder arbeitslos?
Außer Frauen interessiert das eigentlich wieder nur deine Krankenkasse ;)

Verfasst:
von

Verfasst: 03.09.2011, 14:27
von do-seo
gibt sowieso einen Freibetrag, 70 € ist kein problem!

Verfasst: 03.09.2011, 14:35
von Hulkster
Also genaugenommen ist man selbstständiger sobald man ein Gewerbe angemeldet hat, selbst wenn man Hartz 4 bekommt und das Gewerbe vorerst im Nebenererb stattfindet.

Ich frage nur, weil ich mich bei der Eröffnung eines Geschäftskontos entwerder als arbeitslos oder selbstständiger bezeichnen muss.

Verfasst: 03.09.2011, 18:05
von NathanC
Hulkster hat geschrieben:Also genaugenommen ist man selbstständiger sobald man ein Gewerbe angemeldet hat, selbst wenn man Hartz 4 bekommt und das Gewerbe vorerst im Nebenererb stattfindet.

Ich frage nur, weil ich mich bei der Eröffnung eines Geschäftskontos entwerder als arbeitslos oder selbstständiger bezeichnen muss.
arbeitslos natürlich, bist du ja schließlich auch. sonst kann sich ja jeder n kleingewerbe anmelden, kost ja eh nix, und sich fortan als selbstständiger bezeichnen.

abgesehen davon haste im zweifelsfall als arbeitsloser immer nur vorteile bei sowas

Verfasst: 03.09.2011, 18:33
von swiat
Hulkster hat geschrieben:Also genaugenommen ist man selbstständiger sobald man ein Gewerbe angemeldet hat, selbst wenn man Hartz 4 bekommt und das Gewerbe vorerst im Nebenererb stattfindet.

Ich frage nur, weil ich mich bei der Eröffnung eines Geschäftskontos entwerder als arbeitslos oder selbstständiger bezeichnen muss.
Bei der Bank würde ich mich als Selbstständiger bezeichnen, ich kann mir nicht vorstellen das eine Bank ein Geschäftskonto an H4 Leute oder Arbeitslose vergibt.

Gruss

Verfasst: 03.09.2011, 18:36
von swiat
NathanC hat geschrieben:
Hulkster hat geschrieben:Also genaugenommen ist man selbstständiger sobald man ein Gewerbe angemeldet hat, selbst wenn man Hartz 4 bekommt und das Gewerbe vorerst im Nebenererb stattfindet.

Ich frage nur, weil ich mich bei der Eröffnung eines Geschäftskontos entwerder als arbeitslos oder selbstständiger bezeichnen muss.
arbeitslos natürlich, bist du ja schließlich auch. sonst kann sich ja jeder n kleingewerbe anmelden, kost ja eh nix, und sich fortan als selbstständiger bezeichnen.
Falsch, er ist als Selbstständiger zu bezeichnen und würde statistisch auch so erfasst werden, es gibt mehr selbstständige die aufstocken als man glaubt, diese leute für das Arbeitsamt nicht als Arbeitslose, weil das faktisch falsch ist.

Gruss

Verfasst: 03.09.2011, 18:51
von Hulkster
Also Gewerbe anmelden bedeutet immer Selbstständig?

Verfasst: 03.09.2011, 18:52
von NathanC
swiat hat geschrieben:
NathanC hat geschrieben:
Hulkster hat geschrieben:Also genaugenommen ist man selbstständiger sobald man ein Gewerbe angemeldet hat, selbst wenn man Hartz 4 bekommt und das Gewerbe vorerst im Nebenererb stattfindet.

Ich frage nur, weil ich mich bei der Eröffnung eines Geschäftskontos entwerder als arbeitslos oder selbstständiger bezeichnen muss.
arbeitslos natürlich, bist du ja schließlich auch. sonst kann sich ja jeder n kleingewerbe anmelden, kost ja eh nix, und sich fortan als selbstständiger bezeichnen.
Falsch, er ist als Selbstständiger zu bezeichnen und würde statistisch auch so erfasst werden, es gibt mehr selbstständige die aufstocken als man glaubt, diese leute für das Arbeitsamt nicht als Arbeitslose, weil das faktisch falsch ist.

Gruss
Dass die Leute in den Arbeitslosenstatistiken nicht auftauchen, ist mir auch klar. Niedrigste Arbeitslosenquote seit x Jahren, ist ja auch kein Wunder, wenn jeder der 3 Goldtaler mit Adsense macht nicht mehr als Arbeitslos zählt :roll:

Verfasst: 03.09.2011, 19:38
von Barthel
Hulkster hat geschrieben:Also Gewerbe anmelden bedeutet immer Selbstständig?
Also ich erklärs nochmal: es kommt darauf an, was du als Haupttätigkeit ausübst. Ich hatte während meines gesamten Studiums schon ein Gewerbe, da ich aber nicht über die maximale Wochenstunden bzw. den Maximalverdienst gekommen bin, war ich Student.

Ich würde mich da wie jetzt schon gefühlt 20x gesagt wurde bei der KK oder beim "Amt" erkundigen, wann du offiziell welchen Status hast, denn hier wird leider vieles durcheinandergeschmissen.

Du kannst problemlos angestellt sein, ein Gewerbe haben und dazu noch einen 400€ Job. Die Frage ist immer: was ist dein Haupterwerb. Das ist unter anderem für die KK wichtig, weil für Selbstständige z.B. keine Versicherungspflicht gilt.

Wenn du nicht mal genug verdienst um den Hartz IV Freibetrag auszuschöpfen, dann wäre es schon ein wenig gewagt sich Selbstständig zu nennen, du kannst es aber trotzdem machen. Wichtig ist, wie das die Krankenkasse oder die Rentenversicherung sieht.

Also zum 21. Mal: verlass dich nicht darauf was dir hier gesagt wird, sondern erkundige dich bei den zuständigen Stellen, am besten bei der Krankenkasse, denn so lange du bei denen Pflichtversichert bist, bist du in der Regel nicht wirklich selbstständig.

Verfasst: 03.09.2011, 19:42
von NathanC
Ist in der Regel auch etwas gewagt, sich als -selbstständig- zu betiteln, wenn man nicht mal sein eigen Brot und Miete zahlen kann. Ist dann so in etwa das weit entfernteste von der "Selbstständigkeit".

Verfasst: 03.09.2011, 19:58
von Hulkster
Barthel hat geschrieben:
Hulkster hat geschrieben:Also Gewerbe anmelden bedeutet immer Selbstständig?
Also ich erklärs nochmal: es kommt darauf an, was du als Haupttätigkeit ausübst. Ich hatte während meines gesamten Studiums schon ein Gewerbe, da ich aber nicht über die maximale Wochenstunden bzw. den Maximalverdienst gekommen bin, war ich Student.

Ich würde mich da wie jetzt schon gefühlt 20x gesagt wurde bei der KK oder beim "Amt" erkundigen, wann du offiziell welchen Status hast, denn hier wird leider vieles durcheinandergeschmissen.

Du kannst problemlos angestellt sein, ein Gewerbe haben und dazu noch einen 400€ Job. Die Frage ist immer: was ist dein Haupterwerb. Das ist unter anderem für die KK wichtig, weil für Selbstständige z.B. keine Versicherungspflicht gilt.

Wenn du nicht mal genug verdienst um den Hartz IV Freibetrag auszuschöpfen, dann wäre es schon ein wenig gewagt sich Selbstständig zu nennen, du kannst es aber trotzdem machen. Wichtig ist, wie das die Krankenkasse oder die Rentenversicherung sieht.

Also zum 21. Mal: verlass dich nicht darauf was dir hier gesagt wird, sondern erkundige dich bei den zuständigen Stellen, am besten bei der Krankenkasse, denn so lange du bei denen Pflichtversichert bist, bist du in der Regel nicht wirklich selbstständig.
Ok, vielen Dank für die Info.

Ich würde sagen, dass Unternehmer oder Gewerbetreibender passt. Wenn ich mal durch meine Projekte ganz aus Hartz 4 bin, dann bin ich auch ganz selbstständig. Im Moment von allem etwas. Ein Aufstocker eben.