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Anzeigenschaltung deaktiviert
Verfasst: 26.02.2012, 21:14
von Rasputin
Mir hat Google auf einer kleinen, aber umsatzstarken Seite die Adsense-Anzeigenschaltung deaktiviert. Das Konto bleibt aber bestehen. Der Vorwurf ist mangelnder Content. Jetzt habe ich einige Veränderungen vorgenommen und Einspruch erhoben.
Meine Veränderungen:
1) Den Adsense-Code auf der monierten Beispiel-URL gelöscht. (Die Beispiel-URL hat anderen Content als die übrigen Unterseiten, sodass es eventuell nur an dieser Seite liegen könnte.)
2) Auf den anderen Unterseiten den Text auf jeweils rund 100 selbst verfasste Wörter ausgeweitet.
Kann das reichen, damit der Einspruch Erfolg hat - oder mache ich mir Illusionen?
Wäre es besser, die Beispiel-URL ganz zu streichen statt nur den Adsense-Code auf dieser? (wäre schade drum)
Wie lange dauert so ein Einspruchsverfahren?
Danke und viele Grüße
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Verfasst: 27.02.2012, 08:08
von vormizaxo
2) Auf den anderen Unterseiten den Text auf jeweils rund 100 selbst verfasste Wörter ausgeweitet.
100 Wörter ist ja eigentlich auch klar unter dem Schnitt. Somit ist es ja wenig verwunderlich wenn zuvor noch weniger Content vorhanden war das Google dies nicht so hübsch fand.
Wenn die Beispiel-URL noch "schlechter" war, was hattest Du dann vorher, einmal 5 und einmal 10 Wörter - und die 5-Wort-Unterseite war die schlechte?

Verfasst: 27.02.2012, 09:09
von Rasputin
@kongotarzan
Deine Antwort empfinde ich als polemisch und nicht besonders hilfreich. Die Unterseiten hatten vorher rund 80 Wörter. Da stand absolut alles drin, was meine Nutzer interessiert hat. Masse ist nicht klasse. Die Beispiel-URL hatte und hat fast 300 Wörter.
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Verfasst: 27.02.2012, 10:27
von GBK667
google wird wohl eher 300 + wörter wollen... hatte da auch schon blöde erfahrungen gemacht mit google und seiten auf denen ich quasi nur bilder und deren urheber publizierte und es nicht wirklich was zum erklären der bilder gab.
Verfasst: 27.02.2012, 13:38
von dacapo
mhhm dann blähe doch künstlich auf
als Beispiel
wenn du ne seite hast wo nur öffnungszeiten von mo-fr 9-16 uhr steht.
schreibste anstatt von Montag - Freitag 9 -16 Uhr
Montag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Samstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sonntag geschlossen
Feiertag und Rosenmontag sowie Allerheiligen geschlossen
Somit hast du aus 3 Wörtern und 4 Zeichen locker 38 und mehr Wörter gemacht.
Natürlich soll nur als Beispiel dienen
(So werde ich auch immer mit diesem Schema bei Textbroker & Co verarscht =) )

Verfasst: 27.02.2012, 14:32
von Rasputin
Danke für die Anregung. Aber ich fürchte, aufblähen wird nicht so viel bringen. In der Beispiel-URL, die Google bemängelt hat, ist unter anderem eine längere Tabelle. Obwohl die Tabelle total sinnvoll ist, entsteht dabei vielleicht sogar der Eindruck, GENAU DIESES sei aufgebläht oder automatisch erstellt. Die Beschwerden Google sind ja immer so erfrischend unkonkret, dass ich nicht mal sicher bin, ob tatsächlich die Textlänge das Problem ist. Vielleicht geht es ja auch um etwas anderes wie Keywordrelevanz.
Wie lange dauert denn die Überprüfung eines Einspruchs? Hat da jemand Erfahrungen?
Verfasst: 03.04.2012, 09:55
von dp-wurzel
Hallo,
Ich will das Thema mal aufgreifen. Wie pingelig ist Google bei wenig Text? Was ist wenig Text? Ich betreibe ein Blog wo ich auch mal nur eine Kurzinfo schreibe >50 Wörter. Da ich Quickadsense nutze wird da Adsense automatisch eingefügt. Sollte ich es besser deaktivieren? Allerdings ist immer auch Text in der Sidebar zu sehen. Reicht der eventuell aus? Bisher hat Google sich nicht beschwert, ganz im Gegenteil, ich bekam Mails mehr Werbung zu schalten.
MfG dp-wurzel
Verfasst: 17.04.2012, 08:58
von luzie
ganz im Gegenteil, ich bekam Mails mehr Werbung zu schalten
Auf diese Mails würde ich
gar nichts geben, die werden automatisch rausgehauen und zieren am besten den Mülleimer.