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Markenname nennen - Abmahnung?

Alles zum Thema Google Adsense.
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Beauty
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Beitrag von Beauty » 19.05.2012, 18:00

Hallo,

habe eine Frage. Und zwar habe ich ne Suchkombi gefunden, die sehr sehr oft gesucht wird (80.000+ exakt im Monat) und bei der es kaum Konkurrenz gibt.

Die, die es gibt, verdient sich scheinbar mit Adsense dumm und dämlich. (sehr hohe Klickrate hier)

Und zwar ist es so (wie sicherlich so oft)

Der User sucht nach dem Firmennamen und einer zusätzlichen Phrase, z.B. Jean Paul Gaultier Parfüm,
Kommt man auf die Seite, findet man dort themenrelevante Texte und ab und an mal ein Youtubevideo sowie einige interne Links mit den gesuchten Keywords. ABER: Man findet NIE was man sucht, in diesem Fall Jean Paul Gaultier Parfüm, lso eine reine mfa Seite.


Das einzige was einem quasi "übrigbleibt", ist, auf die Google Anzeigen zu klicken.

So weit so gut. Was mich jedoch sehr sehr stutzig macht: Es gibt lediglich 5 Seiten vorne zu diesen Keys, aber ALLE haben WENN sie ein Impressum haben, eins in Panama. Ähm,ja.

WARUM?

Ist so eine Seite abmahnwürdig, weil der Markenname genannt wird, oder wie?
Oder sind das einfach ein paar gierige Leute, die keine Steuern abdrücken wollen? Ich weiß, dass viele Ihren Firmensitz aus steuerrechtlichen Gründen völlig legal ins Ausland verlegen, aber dass ich da nicht 1 deutsches Impressum gefunden habe, verwundert mich sehr. Nichtmal ein Name oder Ähnliches, immer nur dubiose Firmen aus Panama.

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Melegrian
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Beitrag von Melegrian » 19.05.2012, 18:50

Beauty hat geschrieben:Ist so eine Seite abmahnwürdig, weil der Markenname genannt wird, oder wie?
Auf dieses "oder wie?" kommt es an, also in welchem Kontext der Markenname genannt wird. Wie sollte sonst zum Beispiel eine Oldtimerseite einen BMW 340 vorstellen, wenn BMW nicht genannt werden dürfte?

Pompom
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Beitrag von Pompom » 19.05.2012, 19:00

Der Markeninhaber bestimmt, wer, was wie mit seinem Markennamen machen darf. Passt es ihm nicht, dass du mit MFA-Seite und seinem Namen Geld verdienen möchtest, wird er dich abmahnen. Vielleicht verklagt er Dich auch nur auf Lizenzierungskosten. Und das darf er auch. Wenn nicht, kannst Du dich sicher wehren. Wenn du das Kleingeld dazu hast. Und den Anwalt. Und die Nerven. Und so weiter.