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Adsense auf Seite schalten, die einem nicht gehört

Verfasst: 29.06.2012, 08:30
von JORN1
Hallo,

folgende Situation:

Herr A ist Administrator einer Website, die nicht ihm, sondern seinem Kunden Herrn B gehört. Herr B möchte Herr As administrative Arbeit belohnen, indem er diesen auf seiner Website Adsense-Werbung schalten lässt. Herr A würde seinen Code also einfach auf Herr Bs Website einbauen.

Meine Fragen:
1. Ist das rechtlich so in Ordnung oder müssen die beiden einen wie auch immer gearteten Vertrag abschließen?
2. Klar ist, dass Herr A die Adsense-Einnahmen versteuern muss. Aber wie schaut es mit Herrn B aus? Der zahlt ja eigentlich nicht. Er stellt Herrn A lediglich kostenfrei Platz auf seiner Website zur Webreschaltung zur Verfügung. Auszahlender ist und bleibt ja Google. Oder muss er die indirekte Bezahlung, also diese Abmachung über die Nutzung seiner Website zum Zwecke von Einnahmen des Herrn A irgendwie steuerlich geltend machen/angeben/wasauchimmer?

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe.
Jörn

Verfasst:
von

Verfasst: 29.06.2012, 08:41
von Tippi
1. nein
2. nein

Verfasst: 29.06.2012, 08:43
von JORN1
Tippi hat geschrieben:1. nein
2. nein
Hallo Tippi, danke für Deine Antwort. Kannst Du mir das noch genauer begründen? Hast Du vielleicht die rechtlichen Grundlagen parat? Oder hast Du selbst mal bei Google nachgefragt?

Jörn

Verfasst:
von

Verfasst: 29.06.2012, 08:47
von Tippi
Google ist nicht aktuelles Recht, sondern Internet.

1. Zwei Kaufleute können untereinander einen Vertrag "per Handschlag" abschließen.

2. Steuern fallen nur an wenn Geld fließt.

Verfasst: 29.06.2012, 08:51
von Tippi
KAW hat geschrieben:ganz so einfach wird es wohl nicht sein, weil A ja die Anzeigen nur einblenden darf, weil er eine Leistung für B erbringt.
... und daraus schlussfolgerst du was?

Verfasst: 29.06.2012, 09:21
von wirthi
1. Diese Abmachung IST ein Vertrag. Auch mündliche Verträge gelten!

2. Da wäre ich vorsichtig. Letztlich "bezahlt" B ja in gewisser Weise den A für die (Admin)-Leistung durch Zur-Verfügung-Stellens des Werbeplatzes. Ich bin kein Steuerrechtsexperte, aber ich könnte mir durchaus VORSTELLEN, dass das als zu versteuernde Leistung zu qualifizieren ist. Ich würde diesbezüglich unbedingt bei einem Steuerberater nachfragen!

Verfasst: 29.06.2012, 09:25
von Tippi
wenn ich dir eine Rechnung (egal für was) über 0 Euro schreibe sind 19% USt. auch 0. Also kann ich es auch lassen.

Wenn A die Nutzungsrechte mit dem Ads-Einnahmebetrag in Rechnung stellt und B für die Betreuung der Webseite den gleichen Betrag in Rechnung stellt sind wir wieder bei 0 Euro Steuer.

Wir machen das schon einige Jahre und es gab noch nie Beanstandungen durch das FA.

Und die Einnahmen die B dadurch generiert werden ja versteuert (Einkommenssteuer/körperschaftsteuer und eventuell Gewerbesteuer)

Verfasst: 29.06.2012, 11:47
von Vegas
Sehe ich genauso wie Du, Tippi, unentgeltliche gegenseitige Leistungen interessieren das Finanzamt nicht. Nehmen wir doch nur mal den klassischen Fall Linktausch, Artikeltausch, alles Leistungen.

Man darf das Ganze nicht mit dem Sachbezug/unentgeltlichen Leistungen/Geldwertem Vorteil bei Arbeitnehmern die vom Arbeitgeber erhalten werden verwechseln.

Verfasst: 29.06.2012, 12:09
von JORN1
Danke soweit für Eure Antworten. Das hilft mir schonmal weiter. Ich werde auf jeden Fall mal den Steuerberater befragen.
Tippi hat geschrieben:Wenn A die Nutzungsrechte mit dem Ads-Einnahmebetrag in Rechnung stellt und B für die Betreuung der Webseite den gleichen Betrag in Rechnung stellt sind wir wieder bei 0 Euro Steuer.
A ist in Deinem Fall der Seitenbetreiber und B der Admin, richtig?
Hab ich richtig verstanden: Ihr schreibt Euch einfach gegenseitig Rechnungen, die gegengerechnet 0 ergeben? Der Admin schreibt dem Betreiber also eine Rechnung über den Betrag X für die Administratortätigkeit und der Beitreiber schreibt dem Admin eine Rechnung über die Werbeplatznutzung über den gleichen Betrag X.

Verfasst: 29.06.2012, 12:16
von Tippi
Nein wir schreiben in einem solchen Fall gar keine Rechnungen.

Verfasst: 29.06.2012, 12:30
von nomax
@Tippi: Dazu eine Nachfrage von mir: Erlaubt Google denn mehrfachen "fremden" Adsense-Code auf einer Seite überhaupt? Ich dachte, der Code für die Einbindung von Adsense wäre an eine bestimmte URL gebunden.

Nomax

Verfasst: 29.06.2012, 12:39
von Tippi
nomax hat geschrieben:@Tippi: Dazu eine Nachfrage von mir: Erlaubt Google denn mehrfachen "fremden" Adsense-Code auf einer Seite überhaupt? Ich dachte, der Code für die Einbindung von Adsense wäre an eine bestimmte URL gebunden.

Nomax
Nein ist nicht an eine bestimmte URL gebunden - Es dürfen nur keine verschiedenen Adsensecodes auf einer Seite (URL) auftauchen

Verfasst: 29.06.2012, 12:43
von Vegas
Tippi hat geschrieben:Nein ist nicht an eine bestimmte URL gebunden - Es dürfen nur keine verschiedenen Adsensecodes auf einer Seite (URL) auftauchen
Ja, und sogar dazu gibt es Ausnahmen, denn es gibt z.B. Seiten die "Adsense Sharing" betreiben, muß Google nur vorab genehmigen.

Verfasst: 29.06.2012, 12:52
von nomax
Danke für die schnellen Antworten.

Ich könnte dann also eine Seite www.die-besten-gadgets.de starten, bei der die einzelnen Reviews von externen Autoren geschrieben werden, wo dann jeweils zu 50% der Pageviews der Adsense-Code des Autors und zu 50% meiner drin ist? Wäre cool (= Null Bürokram).

Oder wäre das so ein Sharing-Fall, den Google genehmigen muss (wo meldet man das an?)

Nomax


P.S.: Bin gespannt wie lange es dauert, bis die Domain weg ist... ;)

Verfasst: 29.06.2012, 14:20
von Keyser Soze
Am besten mal nach "AdSense Revenue Sharing" suchen, da findest du schnell alle wichtigen Infos. Google unterstützt das sogar offiziell: https://developers.google.com/adsense/h ... nuesharing
Aber auch ohne diese API kann man Revenue-Sharing betreiben, indem man die Adsense-Codes abwechselnd einblendet. Man muss nur sicherstellen, dass bei jedem einzelnen Seitenaufruf für sich gesehen keine unterschiedlichen Publisher-IDs im HTML-Code stecken. Aber man kann problemlos bei jedem neuen Seitenaufruf eine andere Publisher-ID einblenden, das ist laut AdSense-Programmrichtlinien kein Problem.