Du befindest Dich im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum. Hier kannst Du Dich für das Forum mit den aktuellen Beiträgen registrieren.

Sperre und Steuerinformationen

Alles zum Thema Google Adsense.
Neues Thema Antworten
Beauty
PostRank 8
PostRank 8
Beiträge: 681
Registriert: 22.10.2011, 10:39

Beitrag von Beauty » 23.01.2013, 17:18

Hallo,

ich wurde im letzten Jahr bei Google Adsense gesperrt und war zu der Zeit noch Kleinunternehmer. Jetzt muss ich ja demnächst meine Steuererklärung für das letzte Jahr abgeben, aber ich habe, da ich ja gesperrt wurde, keinerlei Zugriff mehr auf irgendwelche Unterlagen, die die von Google geleisteten Zahlungen auflisten.

Ich kann ja kaum beim Finanzamt als Nachweis meinen Kontoauszug vorlegen. Oder brauche ich gar keinen "Nachweis" für die erhaltenen Zahlungen in Form einer Rechnung o.ä. und kann diese "einfach so" angeben?

Oder soll ich selbst eine Rechnung erstellen?

Vielen Dank für die Antworten

Anzeige von ABAKUS

von Anzeige von ABAKUS »

SEO Consulting bei ABAKUS Internet Marketing
Erfahrung seit 2002
  • persönliche Betreuung
  • individuelle Beratung
  • kompetente Umsetzung

Jetzt anfragen: 0511 / 300325-0.


Dominik83
PostRank 9
PostRank 9
Beiträge: 1585
Registriert: 13.05.2009, 00:31

Beitrag von Dominik83 » 23.01.2013, 17:44

Ich würde sagen, dass sie dazu verpflichtet sind Dir die Zahlungsbelege auszuhändigen. Aber letztendlich reichen wahrscheinlich Deine Kontoauszüge, wenn das Finanzamt mal genauer hinschauen möchte.

unknownsoul
PostRank 9
PostRank 9
Beiträge: 1604
Registriert: 08.02.2006, 08:28

Beitrag von unknownsoul » 24.01.2013, 12:41

Ich glaube das Finanzamt interessiert sich für Belege, die einen Geldeingang dokumentieren, nur sehr oberflächlich. Die versuchen eher Ausgaben, also erhaltene Rechnungen, anzufechten. Denn nur diese minimieren die Steuerlast.

ingamint
PostRank 3
PostRank 3
Beiträge: 94
Registriert: 17.01.2009, 07:06

Beitrag von ingamint » 24.01.2013, 13:30

Beauty hat geschrieben:Oder soll ich selbst eine Rechnung erstellen?
Ja, das ist genau der richtige Weg. Denk daran, den Erfüllungszeitpunkt bzw. Leistungszeitraum anzugeben und einen Satz a la "Die Steuerschuldnerschaft geht gemäß Art. 196 MwStrSystRL (Reverse Charge) auf den Leistungsempänger über" aufzunehmen.

Antworten
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag