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Ja, das ist genau der richtige Weg. Denk daran, den Erfüllungszeitpunkt bzw. Leistungszeitraum anzugeben und einen Satz a la "Die Steuerschuldnerschaft geht gemäß Art. 196 MwStrSystRL (Reverse Charge) auf den Leistungsempänger über" aufzunehmen.Beauty hat geschrieben:Oder soll ich selbst eine Rechnung erstellen?