Du befindest Dich im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum. Hier kannst Du Dich für das Forum mit den aktuellen Beiträgen registrieren.

Rechung an Google Irland ? / Reverse Charge / Ust.

Alles zum Thema Google Adsense.
private01
PostRank 2
PostRank 2
Beiträge: 38
Registriert: 27.11.2013, 08:54

Beitrag von private01 » 09.12.2013, 10:56

Hallo zusammen,

ich weiß, dass das Thema Steuern ein lästiges ist. Jedoch würde ich gerne von euch wissen, wie ihr das für die Steuererklärung handhabt.

Lt. Rücksprache mit meiner Steuerberaterin, reicht das Einreichen der Zahlungsübersicht aus dem Adsense Konto + Kontoauszug nicht umbedingt aus. Richtige Gutschriften oder Rechnungen bekommt man ja von Google auch nicht.

Eine einfache Rechnung an Google Irland würde reichen.

Hintergrund ist, dass Google Irland die Umsatzsteuer bereits in Irland abführt --> Reverse Charge == Keine Zahlung der Umsatzsteuer für deutsche Webseitenbetreiber. Das steht ja aber nirgendwo, daher versteht das Finanzamt auch nicht, warum keine Umsatzsteuer anfällt.

In der Rechnung würde man einfach schreiben: 01.01.2012 - 31.12.2012 Betrag XXX ... mit dem Zusatz "Gemäß dem Reverse-Charge-Verfahren bzw. gemäß Artikel 21.1(b) der 6. EU-Richtlinie ist der Empfänger dieser Dienste verpflichtet, Mehrwertsteuer für diesen Dienst zu zahlen"

Recherche-Quellen:
https://www.buchhalterprofi.de/blog/goo ... atzsteuer/
Vorlage Rechnung: https://www.buchhalterprofi.de/Text-Vor ... orlage.doc
https://www.frag-einen-steuerprofi.de/f ... 6&ccheck=1


Ich würde mich sehr sehr freuen, wenn ihr mir sagen könntet, wie ihr das handhabt!
Wie machen das die Experten? @Rem @pageranknewbee @Hanzo2012 @mtx93 @heinrich :-)


Vielen vielen Dank!

Anzeige von ABAKUS

von Anzeige von ABAKUS »

SEO Consulting bei ABAKUS Internet Marketing
Erfahrung seit 2002
  • persönliche Betreuung
  • individuelle Beratung
  • kompetente Umsetzung

Jetzt anfragen: 0511 / 300325-0.


seo-winkler
PostRank 2
PostRank 2
Beiträge: 52
Registriert: 22.11.2013, 12:56
Wohnort: Dresden

Beitrag von seo-winkler » 09.12.2013, 11:11

Ich hatte das Problem auch mit meinem Steuerberater besprochen.

Er hat mir ebenfalls eine Rechnungsstellung empfohlen. Allerdings hat er außerdem darauf hingewiesen, dass eine Rechnungsstellung auch in diesem Fall möglichst "zeitnah" erfolgen sollte. Daher hat er mir dazu geraten, nicht jährlich, sondern halbjährlich eine Rechnung zu stellen.

Ich hoffe ich habe dir geholfen..

prnz
PostRank 1
PostRank 1
Beiträge: 28
Registriert: 29.10.2013, 10:26

Beitrag von prnz » 09.12.2013, 11:49

Hallo,

verstehe ich das richtig, dass ich dann eine Rechnung an Google stelle. Evtl. sogar vordatiert / gleicher Tag, damit ich die Gutschrift von Google richtig verbuchen kann?

Grüße

seo-winkler
PostRank 2
PostRank 2
Beiträge: 52
Registriert: 22.11.2013, 12:56
Wohnort: Dresden

Beitrag von seo-winkler » 09.12.2013, 12:17

Genau, also das stellt jetzt keine rechtliche Auskunft dar und du solltest das nochmal mit deinem Steuerberater besprechen, aber du sendest quasi eine Rechnung an die (auch wenn die bei Google vermutlich keiner verbucht) und hast dann einen Beleg für deine Gutschriften.

private01
PostRank 2
PostRank 2
Beiträge: 38
Registriert: 27.11.2013, 08:54

Beitrag von private01 » 09.12.2013, 12:46

Danke für deine Antwort seo-winkler. Genau das sagte mir meine Steuerberaterin auch. Ich bezweifele, dass Google sich das Schreiben überhaupt genauer ansehen wird, aber darum geht es ja auch nicht.

Ich habe im Eingangspost mal die Vorlage zu einer Beispielrechnung verlinkt.
Machst du das auch so / so ähnlich? Auch an diese Adresse?

Mich würden noch weitere Stimmen Interessieren. Vielleicht gibt es ja noch andere Wege nebst der postalischen Rechnung?

Vielen Dank schonmal!

Hanzo2012
Community-Manager
Community-Manager
Beiträge: 1692
Registriert: 26.09.2011, 22:31

Beitrag von Hanzo2012 » 09.12.2013, 13:12

Danke, dass du mich als "Experten" aufführst! :D

Allerdings komme ich erst dieses Jahr zum ersten Mal über den Grenzbetrag von 17500 €, so dass ich ab dem nächsten Jahr nicht mehr die Kleinunternehmerregelung nutzen kann.

Bislang war das Thema Umsatzsteuer für mich also nicht relevant. Aber das wird sich nun ändern, und ich stehe genau vor derselben Fragestellung. Habe sogar dieselben Quellen gefunden wie du. Ich werde es wohl genauso machen.

Ich habe allerdings noch eine Frage in diesem Zusammenhang, und zwar: Brauche ich eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (UStIdNr)?

Man kann diese ja online beantragen, was ich auch versucht habe. Allerdings bekomme ich da nur eine Meldung, dass meine Daten nicht vorliegen würden oder so ähnlich. Ich habe mich ans Finanzamt gewandt, bislang aber keine Antwort erhalten.

Bodo99
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 3160
Registriert: 04.11.2009, 13:43

Beitrag von Bodo99 » 09.12.2013, 13:13

Ich erstelle auch Rechnungen, schicke Sie aber nie ab, da Google und auch Amazon sich dafür nicht interessieren. Die Rechnungen sind nur für das deutsche Finanzamt nötig. Typisch deutsch-preussische Gründlichkeit eben ;-)

Allpa
PostRank 5
PostRank 5
Beiträge: 235
Registriert: 30.12.2010, 11:24

Beitrag von Allpa » 09.12.2013, 13:32

@Hanzo2012 ja die brauchst du dann. Müsstest du auch automatisch zugeschickt bekommen sobald für dich die Kleinunternehmerregelung nicht mehr gilt. Ich habe sie jedenfalls ohne vorherige Beantragung bekommen (hab aber die Kleinunternehmerregelung von Anfang an nicht in Anspruch genommen).

private01
PostRank 2
PostRank 2
Beiträge: 38
Registriert: 27.11.2013, 08:54

Beitrag von private01 » 09.12.2013, 13:34

Hanzo2012 hat geschrieben: Ich habe allerdings noch eine Frage in diesem Zusammenhang, und zwar: Brauche ich eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (UStIdNr)?
Sehr gute Frage!
Hanzo2012 hat geschrieben: Allerdings komme ich erst dieses Jahr zum ersten Mal über den Grenzbetrag von 17500 €, so dass ich ab dem nächsten Jahr nicht mehr die Kleinunternehmerregelung nutzen kann.
Lustig, Habe dieses jahr auch erstmalig die 17,5 k durchbrochen. :wink:
Blicke da zZ sowieso noch etwas ins Dunkle und weiß nicht was nun alles auch mich zu kommt.
Eric78 hat geschrieben: Ich erstelle auch Rechnungen, schicke Sie aber nie ab, da Google und auch Amazon sich dafür nicht interessieren. Die Rechnungen sind nur für das deutsche Finanzamt nötig. Typisch deutsch-preussische Gründlichkeit eben
Dass sich die Jungs dafür nicht interessieren, dachte ich mir auch schon. Kann es irgendwelche Konsequenzen haben, wenn man diese nur für die eigenen Unterlagen erstellt und nicht abschickt?

Bodo99
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 3160
Registriert: 04.11.2009, 13:43

Beitrag von Bodo99 » 09.12.2013, 14:37

private01 hat geschrieben: Dass sich die Jungs dafür nicht interessieren, dachte ich mir auch schon. Kann es irgendwelche Konsequenzen haben, wenn man diese nur für die eigenen Unterlagen erstellt und nicht abschickt?
Nein, denn selbst wenn du die Rechnung abschickst, wie willst du beweisen, dass Google die Rechnung erhalten hat? Kannst ja spaßenshalber Einschreiben mit Rückschein machen, mal guckn, ob das in Irland zieht. ;-) Dem deutschen Finanzamt ist es schlichtweg auch egal, ob Google eine Rechnung von dir hat. Maximal das irische Finanzamt könnte Google dazu auffordern. Aber bisher will Google gar keine Rechnungen zugeschickt bekommen. Und uns kann das irische Finanzamt egal sein.

Die Rechnung ist eigentlich auch nur aufgrund von § 14a UStG zu erstellen. Deswegen pocht das Finanzamt drauf.

Jackwhite
PostRank 5
PostRank 5
Beiträge: 219
Registriert: 17.07.2010, 12:56

Beitrag von Jackwhite » 09.12.2013, 19:05

Gerade erst Steuerprüfung gehabt. Es gab keinerlei Beanstandung der ausgedruckten Adsense-Belege. Rechnungsstellung nicht nötig. Wahrscheinlich ist das mal wieder von FA zu FA verschieden.

Bodo99
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 3160
Registriert: 04.11.2009, 13:43

Beitrag von Bodo99 » 09.12.2013, 19:09

Jackwhite hat geschrieben:Gerade erst Steuerprüfung gehabt. Es gab keinerlei Beanstandung der ausgedruckten Adsense-Belege. Rechnungsstellung nicht nötig. Wahrscheinlich ist das mal wieder von FA zu FA verschieden.
Genau. Meine hat es beanstandet bei der Umsatzsteuersonderprüfung. Hab dann alles nachgereicht bzw. mein Steuerberater.

private01
PostRank 2
PostRank 2
Beiträge: 38
Registriert: 27.11.2013, 08:54

Beitrag von private01 » 09.12.2013, 20:26

Jackwhite hat geschrieben:Gerade erst Steuerprüfung gehabt. Es gab keinerlei Beanstandung der ausgedruckten Adsense-Belege. Rechnungsstellung nicht nötig. Wahrscheinlich ist das mal wieder von FA zu FA verschieden.
Heißt, dass du auch nur die "Zahlungsübersicht" aus Google ausgedruckt und deinem Steuerberater reingereicht hast?
Eric78 hat geschrieben:Genau. Meine hat es beanstandet bei der Umsatzsteuersonderprüfung. Hab dann alles nachgereicht bzw. mein Steuerberater.
Was genau hast du dann nachreichen müssen?

Bodo99
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 3160
Registriert: 04.11.2009, 13:43

Beitrag von Bodo99 » 09.12.2013, 21:37

private01 hat geschrieben: Was genau hast du dann nachreichen müssen?
Na die Rechnungen, die hatte ich nämlich früher auch nicht erstellt. Mit dem Hinweis drauf "Gemäß dem Reverse-Charge-Verfahren bzw. gemäß Artikel 21.1(b) der 6. EU-Richtlinie ist der Empfänger dieser Dienste (Google Inc.) verpflichtet, Mehrwertsteuer für diesen Dienst zu zahlen."

Rem
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 3786
Registriert: 08.12.2005, 18:45

Beitrag von Rem » 09.12.2013, 23:36

Nur weil ich "namentlich" angesprochen werde:
Ich lebe gar nicht in der EU ;-). Sondern in der Schweiz. Google zieht mir nichts ab!

MwSt.-pflichtig wäre ich erst ab umgerechnet 80 000 EUR Umsatz.

Die Steuerbehörden sind im übrigen mit einer Erfolgsrechnung, Vermögensnachweisen und der Steuererklärung zufrieden. Das habe ich in 8 Stunden erstellt (7.5 Stunden die Erfolgsrechnung, 0.5 Stunden die Steuererklärung). Daneben bewahre ich die Ausdrucke der Google-Einkommensnachweise und sonstige Rechnungen/Quittungen 10 Jahre lang auf. Aber das ist Standard.

Steuersatz: unter 20%. AHV-Abgabe (also Rentenbeitrag: 7% aber das Meiste erhalte ich ja wieder zurück). Dafür ist das Leben halt teuer wie Sau.

Sich Selbständigmachen dauert etwa 2 Stunden. Man muss sich bei der AHV anmelden. Keine weiteren Zwangsmitgliedschaften....

Antworten
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag