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Sehr gute Frage!Hanzo2012 hat geschrieben: Ich habe allerdings noch eine Frage in diesem Zusammenhang, und zwar: Brauche ich eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (UStIdNr)?
Lustig, Habe dieses jahr auch erstmalig die 17,5 k durchbrochen.Hanzo2012 hat geschrieben: Allerdings komme ich erst dieses Jahr zum ersten Mal über den Grenzbetrag von 17500 €, so dass ich ab dem nächsten Jahr nicht mehr die Kleinunternehmerregelung nutzen kann.
Dass sich die Jungs dafür nicht interessieren, dachte ich mir auch schon. Kann es irgendwelche Konsequenzen haben, wenn man diese nur für die eigenen Unterlagen erstellt und nicht abschickt?Eric78 hat geschrieben: Ich erstelle auch Rechnungen, schicke Sie aber nie ab, da Google und auch Amazon sich dafür nicht interessieren. Die Rechnungen sind nur für das deutsche Finanzamt nötig. Typisch deutsch-preussische Gründlichkeit eben
Nein, denn selbst wenn du die Rechnung abschickst, wie willst du beweisen, dass Google die Rechnung erhalten hat? Kannst ja spaßenshalber Einschreiben mit Rückschein machen, mal guckn, ob das in Irland zieht. Dem deutschen Finanzamt ist es schlichtweg auch egal, ob Google eine Rechnung von dir hat. Maximal das irische Finanzamt könnte Google dazu auffordern. Aber bisher will Google gar keine Rechnungen zugeschickt bekommen. Und uns kann das irische Finanzamt egal sein.private01 hat geschrieben: Dass sich die Jungs dafür nicht interessieren, dachte ich mir auch schon. Kann es irgendwelche Konsequenzen haben, wenn man diese nur für die eigenen Unterlagen erstellt und nicht abschickt?
Genau. Meine hat es beanstandet bei der Umsatzsteuersonderprüfung. Hab dann alles nachgereicht bzw. mein Steuerberater.Jackwhite hat geschrieben:Gerade erst Steuerprüfung gehabt. Es gab keinerlei Beanstandung der ausgedruckten Adsense-Belege. Rechnungsstellung nicht nötig. Wahrscheinlich ist das mal wieder von FA zu FA verschieden.
Heißt, dass du auch nur die "Zahlungsübersicht" aus Google ausgedruckt und deinem Steuerberater reingereicht hast?Jackwhite hat geschrieben:Gerade erst Steuerprüfung gehabt. Es gab keinerlei Beanstandung der ausgedruckten Adsense-Belege. Rechnungsstellung nicht nötig. Wahrscheinlich ist das mal wieder von FA zu FA verschieden.
Was genau hast du dann nachreichen müssen?Eric78 hat geschrieben:Genau. Meine hat es beanstandet bei der Umsatzsteuersonderprüfung. Hab dann alles nachgereicht bzw. mein Steuerberater.
Na die Rechnungen, die hatte ich nämlich früher auch nicht erstellt. Mit dem Hinweis drauf "Gemäß dem Reverse-Charge-Verfahren bzw. gemäß Artikel 21.1(b) der 6. EU-Richtlinie ist der Empfänger dieser Dienste (Google Inc.) verpflichtet, Mehrwertsteuer für diesen Dienst zu zahlen."private01 hat geschrieben: Was genau hast du dann nachreichen müssen?