Gar nicht erwähnt habe ich, dass die Schweiz neben "Steuerbetrug" auch "Steuerhinterziehnung" kennt. Beim Betrug reicht man gefälschte Unterlagen ein, bei der Hinterziehnung "vergisst" man etwas anzugeben oder man macht einen Fehler.
Siehe auch hier:
https://transparency.ch/finanzplatz/pag ... iehung.php
Konkretes Beispiel: jemand ist selbständig, nach zwei Jahren fragt die Steuerbehörde nach Quittungen und Unterlagen: er hat keine. Fazit: eine Busse von 200 CHF. Seine Begründung war: "ich wusste nicht, dass ich alle Unterlagen über 10 Jahre hinweg vorhalten muss".
Das wäre in Deutschland nicht der Fall. Ihr werdet immer wie Straftäter behandelt.
Daher ist Euer Interesse an Diskussionen über Steuerfragen ja auch so gross. Und es hat etwas unfreiwillig komisches.
Ok: mit Einschränkungen. Ich musste ein RD-3 ausfüllen um mir Deutsche Quellensteuer zurückerstatten zu lassen. Witzig ist das definitiv nicht. Und ich höre einfach nichts aus Bonn. Das ist irgendwie irritierend.
Ich glaube, ich muss dort mal anrufen.