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Urteil zur Kopplung AdSense mit fremden Marken.

Verfasst: 19.04.2005, 18:09
von RA Withöft
Das LG Düsseldorf bestätigt seine Einstweilige Verfügung vom 19. Januar 2005. Auch bei Verwendung eines Links ist es unzulässig, fremde Marken (hier: Geschäftskennzeichen) im Zusammenhang mit Werbe-Anzeigen für direkte Konkurrenten des Markeninhabers zu verwenden, § 15 Abs. 2 MarkenG. Obwohl der Antragsgegner selbst keine Versicherungsvergleiche anbot, reicht die Branchennähe zum Inhalt seiner Anzeigen aus. Beide Parteien richten sich mit ihren Angeboten an Kunden, die Versicherungsvergleiche im Internet suchen.

Der Antragsgegner betreibt im großen Umfang eine Pseudo-Suchmaschine, die Einträge in der Art eines Telefonbuchs nur vortäuscht. Dabei hatte er - ungeprüft - automatisch Inhalte aus dem DMOZ-Verzeichnis verwendet und diese mit AdSense-Anzeigen von Google verbunden, mit denen für Konkurrenten des Markeninhabers geworben wird.

Das Urteil selbst gibt es zu lesen unter: www.aufrecht.de/3939.html

Verfasst:
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Urteil zur Kopplung AdSense mit fremden Marken.

Verfasst: 19.04.2005, 18:43
von LinkPop
Sehr schön! Da können sich jetzt einige Betreiber von "Pseudo-Suchmaschinen" mal ganz warm anziehen! Offensichtlich reicht also die Verwendung einer Marke (DMOZ einlesen, eigenen Bot losschicken) auf einer Webseite mit Google-Adsense, wobei Google dummerweise Anzeigen der direkten Konkurrenz einblendet, aus, um diesem Treiben einen Riegel vorzuschieben. Mir gefällt das!

Urteil zur Kopplung AdSense mit fremden Marken.

Verfasst: 19.04.2005, 19:47
von shapeshifter
Yup - mir auch ! :D
Da können Naseweise wie #f#x.de endlich einpacken.

@RA Withöft
Sehr, sehr gute Seite habt ihr da !

Verfasst:
von

Urteil zur Kopplung AdSense mit fremden Marken.

Verfasst: 19.04.2005, 20:40
von AnjaK
da werden Köpfe rrrrrollen :D
Gutes Urteil!

Urteil zur Kopplung AdSense mit fremden Marken.

Verfasst: 19.04.2005, 20:54
von Jojo
@shapeshifter
Wenn ich die Url richtig interpretiere ist sie von diesem Urteil nicht direkt betroffen.
Da dort doch ziemlich anders vorgegangen wird und nicht ganz so "heftig" wie der im Urteil geschilderte Fall.

Urteil zur Kopplung AdSense mit fremden Marken.

Verfasst: 19.04.2005, 22:20
von dummy
ich denke mal es ist nur noch eine frage der zeit bis die anderen pseudo-suchmaschinen wie oben genannt auch einpacken können!

ich kann nicht nachvollziehen warum einige hier solche pseudo-suchmaschinen auch noch in schutz nehmen wollen :evil:

schaut man sich die benutzten markennamen in den seitentiteln einiger dieser pseudo-suchmaschinenseiten an ... naja es ist nur noch eine frage der zeit bis dann die vielen abmahnungen kommen :lol: und jetzt noch das oben gennante urteil ... ja da werden viele köpfe rollen ... und das ist auch gut so!

Urteil zur Kopplung AdSense mit fremden Marken.

Verfasst: 19.04.2005, 22:54
von Apotheker
Das bedeutet doch, dass man fast nirgends mehr Adsense einsetzen darf, oder? Man weiß doch nie, was da angezeigt wird.

Im Golf-Tuning-Forum tauchen VW-Konkurrenz-Anzeigen auf, weil die das KW "Breitreifen" gebucht haben.
Auf der DSL-Tipps-Seite ist der T-DSL-Anschluss erklärt und es tauchen Konkurrenz-Anzeigen auf, weil die das KW "DSL" gebucht haben.
Im Reiseportal steht, dass man die einsame Insel nur mit XY Wings erreicht und es tauchen Anzeigen von Air YZ auf, weil die das KW "einsame Insel" gebucht haben.

Und nun?

Urteil zur Kopplung AdSense mit fremden Marken.

Verfasst: 19.04.2005, 23:01
von LinkPop
Apotheker, Du solltest Dir das noch mal genauer durchlesen.

Pseudo Suchmaschine

Verfasst: 19.04.2005, 23:08
von Men
Was genau ist eigentlich eine Pseudo Suchmaschine ???

Ist das eine Suchmaschine die nur den DMOZ Dump nutzt ???

Oder ist eine Pseudo Suchmaschine eine Suchmaschine die eine "EIGENE" Suchtechnologie benutzt.

Ich schätze man muss hier klar differenzieren, sonst würde sich keiner mehr trauen eine Suchmaschine oder ein Suchmaschinen-Technolgie bezogenes Verzeichnis zu starten, also ein Verzeichnis das Redaktionell betreut und gepflegt wird.

Ich sehe hier die Grundsätze des Internets in Gefahr, wenn man alle kleinen Suchmaschinen und Verzeichnisse vorverurteilt.

Im vorliegenden Fall gebe ich euch natürlich Recht, denn da weiss ich wirklich nicht mehr wo ich klicken soll um auf die Seite zu kommen. Also wenn die Werbung als einziges im Vordergrund steht. In dem Fall wurde die Werbung ja optisch noch hervorgehoben.

In diesem Sinne.

Urteil zur Kopplung AdSense mit fremden Marken.

Verfasst: 19.04.2005, 23:09
von Apotheker
Na vielleicht habe ich es nicht kapiert, aber ich zitiere einfach mal aus
https://www.abakus-internet-marketing.d ... rt-15.html
Dieter Moskanne hat geschrieben: Eine Webseite wird zu einem markenrechtlich geschützten Begriff in einer Suchmaschine gefunden.
Wenn nun der Nutzer auf von der Ergebnissseite dorthin gelangt, werden Anzeigen der Konkurrenz (in diesem Fall adsense) prominenter dargestellt, als der Link zu der Seite, die zu diesem Begriff gehört.
Hier sehe ich aber folgendes Problem:
Nach diesem Prinzip sind doch alle Seiten, die die Marke im Quelltext beinhalten, und den zugehörigen Link nicht im oberen Zentrum klickstark präsentieren, sondern stattdessen die Konkurrenz, abmahnfähig.
Ich suche z.B. nach "sony" und gelange auf eine Seite zum Thema Unterhaltungselektronik, die im unteren Bereich kleine Links bereitstellt, wovon einer auf sony zeigt.
Nun habe ich aber oben eine große Werbung von z.B. Blaupunkt, Sony ist aber nur unten mit einem kleinen Link vermerkt, die Seite wird ja trotzdem zu "sony" in den Serps auftauchen.
Was passiert dann?

Ist es nicht in der Natur des Internets und der Suchmaschinen begründet, dass, wenn ich nach einem Begriff suche, alle Seiten finde, die diesen Begriff im Quelltext stehen haben?
So gesehen begehen doch sehr viele Internetseiten Markenrechtsveretzungen.
Sehe ich eigentlich genauso.

Urteil zur Kopplung AdSense mit fremden Marken.

Verfasst: 19.04.2005, 23:25
von LinkPop
So gesehen begehen doch sehr viele Internetseiten Markenrechtsveretzungen.
Vollkommen richtig!

Ich denke aber, daß nicht gleich jeder Foren-Betreiber abgemahnt wird. Es wird in erster Linie die ganz dreisten treffen - und die wissen schon Bescheid!

- Marke im Titel
- Marke in den Metas
- Oben auf der Seite netter Spruch mit Marke
- Evtl. noch 'ne Grafik mit Marke im alt-Tag

- 3x bildschirmfüllend Adsense vor den Latz geballert
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- und hier (wenn man Glück hat) dann der Link zur Site des Markeninhabers.

Das kann es nicht sein und genau diesen Schrott wird es treffen.

Urteil zur Kopplung AdSense mit fremden Marken.

Verfasst: 20.04.2005, 07:34
von terhaag
das kommt drauf an, was es für eine Marke werden soll:
Deutschland ab 300 EUR fürs Amt für drei Klassen, Europa 975 € für Anmeldung, ungefähr nochmal das gleiche bei Eintragung. Beides zuzügl. eventuellen. Anwaltskosten.

Die Anwaltsgebühren richten sich nach dem Aufwand, d.h. der zuvor erfolgten Recherche, der konkreten Marke usw., vgl. zum Beispiel: https://www.aufrecht.de/2901.html 0X

Grüße aus Düsseldorf
Michael Terhaag

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withöft & terhaag rechtsanwaltspartnerschaft

www.aufrecht.de

Onlinerecht · Markenrecht · Wettbewerbsrecht · Urheberrecht · Daten- und Jugendschutz

p.s.:
schon für unseren aufrecht.de-Newsletter eingetragen? ;-)
https://www.aufrecht.de/index.php?id=2835

Re: Urteil zur Kopplung AdSense mit fremden Marken.

Verfasst: 20.04.2005, 08:01
von Apotheker
LinkPop hat geschrieben: Ich denke aber, daß nicht gleich jeder Foren-Betreiber abgemahnt wird. Es wird in erster Linie die ganz dreisten treffen - und die wissen schon Bescheid!
Da hast Du völlig Recht, sofern man vernünftig denkt. So würde ich die Sache auch interpretieren. Aber in diesem doch leider sehr armselig gewordenen Land kann solch ein Urteil auch gerne mal in extenso angewandt werden, egal gegen wen. Hier entwickelt sich eine Gesellschaft aus Handaufhaltern, die selber nichts Produktives, Innovatives, Sinnvolles mehr bewegen und nicht mehr bereit sind, mal ein Risiko einzugehen und für ihr Tun auch mal die Verantwortung zu übernehmen. Man lehnt sich gern zurück, lässt sich durchfüttern und versucht am besten, vom Schaden anderer zu profitieren. Das gibt es in allen Bereichen, und wir sehen halt einen Teilaspekt im Web, wo unternehmerische Versager und gescheiterte Rechtsverdreher sich mit Abmahungen und ähnlichem Mist über Wasser halten, anstatt mal selber was auf die Beine zu stellen.

Daher meine Bedenken... :wink:

Urteil zur Kopplung AdSense mit fremden Marken.

Verfasst: 20.04.2005, 08:30
von shapeshifter
Danke Apotheker - das tut gut ! Der letze Satz gefällt mir besonders ;)

Urteil zur Kopplung AdSense mit fremden Marken.

Verfasst: 20.04.2005, 09:41
von JR-EWING
Danke Apotheker - das tut gut ! Der letze Satz gefällt mir besonders
Meinst wohl den vorletzten ?

Kann Apotheker nur zustimmen. Tatsache ist dass dieses Urteil nicht jeden Webmaster erreichen wird und eine neue Abmahnwelle auf Deutschland zurollt. Weil man dieses Urteil wieder auslegen kann wie man will.

Alle Dmoz Klones mit Adsense sind die ersten und dann geht es an die Webkataloge und Verzeichnisse.

Die Branche die am meisten durch die Technologie Internet verdient ist nicht der Einzelhandel sondern die RA's

Das I-Net ist heute eine Spielwiese für RA's die nur nach Gründen für eine Abmahnung suchen und sowas macht das Internet nur kaputt.