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Verfasst: 06.07.2005, 22:42
von Muaddib
Ich seh das ganz pragmatisch. Wenn dem FA nicht reicht, was G ausspuckt, dann sollen sie halt den Umsatz mindern und weniger Steuern veranlagen.

Halte ich ehrlich gesagt fuer unwahrscheinlich - bietet aber andererseits zweifellos deutlichen Verhandlungsspielraum wenn es um ebenso papierlose Eingangsrechnungen geht...

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Beleg für die Steuer ?

Verfasst: 07.07.2005, 06:55
von marc75
Kontoauszug genügt, zum Steuerberater muss man nur sagen für was das ist, dann bucht er es ins richtige Konto (nicht giro :D ). Es sind halt Werbeeinnahmen. Das gleiche gilt auch für Amazoneinnahmen.

Beleg für die Steuer ?

Verfasst: 07.07.2005, 07:41
von ErwinRommel
Ich bin am überlegen, daß so zu handhaben, daß ich (nur für meine Unterlagen) google eine Rechnung schreiben werden. Stellt sich nur noch die Frage welche Anschrift ich dafür nehmen soll.

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Re: Beleg für die Steuer ?

Verfasst: 07.07.2005, 09:34
von Muaddib
ErwinRommel hat geschrieben:Ich bin am überlegen, daß so zu handhaben, daß ich (nur für meine Unterlagen) google eine Rechnung schreiben werden. Stellt sich nur noch die Frage welche Anschrift ich dafür nehmen soll.
Interessante Idee! Fuer die Rechnung aber unbedingt die US-Adresse (aus dem Impressum) nehmen, weil sonst ja Ust-pflichtig!

Verfasst: 29.10.2005, 14:15
von Andreee
Ich habe mal Google Adsense einfach mal angeschrieben. Hier die Antwort von denen:
Hallo André,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Nach unserem Verständnis der Mehrwertsteuergesetze in Deutschland ist
unsere Position, dass die Dienste, die Sie uns anbieten, nicht
mehrwertsteuerpflichtig sind, da wir nicht in Deutschland ansässig sind.

Derzeit stellen wir leider keine Nachweise, Bescheinigungen oder ähnliches
für unsere Publisher aus. Wir schlagen Ihnen vor, den gesamten Scheck vor
dem Einlösen zu kopieren und für Ihre Unterlagen aufzubewahren bzw. Kopien
von Ihren Kontoauszügen anzufertigen. Des weiteren finden Sie detaillierte
Informationen in Ihrem Konto unter ,,Leistung der Content-Seiten" bzw.
,,Leistung der Suchergebnisseiten" und in Ihrem Zahlungsprotokoll, die Sie
unter Umständen verwenden können.

Da AdSense ein noch relativ neues Programm ist, werden wir das
Funktionsangebot zukünftig noch erweitern. Vielen Dank für Ihre Geduld und
Ihr Verständnis in dieser Hinsicht.
Ich denke mal, damit sollten eure Fragen geklärt sein.

Viele Grüße

André

Beleg für die Steuer ?

Verfasst: 29.10.2005, 15:29
von net(t)worker
also, ich möchte das Finanzamt sehen, dass einen selber (hand)geschrieben Beleg für eine Einnahme nicht anerkennt... daran verdienen die doch... die wären also mehr als blöd, wenn die diese Einnahme dann nicht anerkennen würden....

bei Ausgaben siehts natürlich etwas anders aus, aber wenn die Ausgabe nachvollziehbar ist, sollte das auch keine Probleme geben....

Bei Einer Reisekostenabrechnung musste ich auch einmal hangeschriebene Belege erstellen, da die original Fahrkarten verloren gingen...
Da ich in den Wochen davor und danach zum gleichen Projekt fahren musste, und dort die original Fahrkarten jeweils da waren, zudem noch eine Hotelrechnung für den gesamten Zeitraum vorhanden war, waren die Ausgaben nachvollziehbar... also war der handgeschriebene Beleg kein Problem...

Beleg für die Steuer ?

Verfasst: 31.10.2005, 23:12
von montse
Warum nehmt ihr die Einnahmen denn nicht weiterhin über den Scheck...
Ist zwar weniger komfortabel, aber wenn euch der Beleg wichtig ist, ist es doch kein Problem...

Beleg für die Steuer ?

Verfasst: 01.11.2005, 09:56
von bugscout
moin moin,

ich verstehe das problem irgendwie nicht.

fast alle zahlungseingänge beruhen bei mir auf handgeschrieben belegen meinerseits ( ich stelle den kunden eine rechnung) und müssen nicht durch weitere belege des zahlenden (ausser kontoauszug oder quittung) verifiziert werden.

also packe ich in die buchhaltung einen zettel mit adsense für monat xx betrag xxx

fertig.

anders ist es bei adwords, da zahle ich an google ohne beleg.
da drucke ich mir zur zeit die monatsabfrage aus und lege sie zu der abbuchung.

grüsse