Google AdSense, das Finanzamt, der Steuerberater u.s.w.
Verfasst: 21.05.2005, 23:23
Hallo,
da hier immer wieder die Frage auftaucht, wie die Google AdSense Einnahmen zu verbuchen sind, habe ich mich da mal mit meinem Steuerberater zusammengesetzt und das durchgesprochen:
Bei Leuten mit Gewerbe:
1. Die Einnahmen aus AdSense können auch ohne Rechnung verbucht werden, der Eingang auf dem Kontoauszug reichen aus. Egal ob Scheck oder Überweisung.
2. Verbucht werden sollte das auf Konto 8100 (DATEV SKR 03) oder ein ähnliches USt-freies Konto. Dann taucht diese Buchung auch in der USt- Voranmeldung auf , Zeile 25, Feld 48 (diese Angaben passen für NRW und für ein Formular von 2003, das kann sich somit ändern.)
3. Die Einnahmen müssen versteuert werden, als Einnahmen für einen Gewerbebetrieb.
4. Die Kosten für den Betrieb der Webseite könne dagegen gerechnet werden, auch wenn diese MwSt enthalten.
Für "private" Menschen, ohne Gewerbe:
Da ich das nicht bin, kann dazu nur dies weiter geben:
1. Die Einnahmen müssen bei der Einkommensteuer angeben werden.
2. Die Kosten für den Betrieb der Webseite können aufgerechnet werden.
Für "private" Menschen, ohne Gewerbe in der Ausbildung (Schüler/Studenten):
Hier habe ich keine Info!!!!!
Das sind Angaben von meinem Steuerberater, das ist keine Rechtsberatung, mir wurde das so erklärt, für mich macht das Sinn.
Möglich das ich helfen konnte.
Michael
da hier immer wieder die Frage auftaucht, wie die Google AdSense Einnahmen zu verbuchen sind, habe ich mich da mal mit meinem Steuerberater zusammengesetzt und das durchgesprochen:
Bei Leuten mit Gewerbe:
1. Die Einnahmen aus AdSense können auch ohne Rechnung verbucht werden, der Eingang auf dem Kontoauszug reichen aus. Egal ob Scheck oder Überweisung.
2. Verbucht werden sollte das auf Konto 8100 (DATEV SKR 03) oder ein ähnliches USt-freies Konto. Dann taucht diese Buchung auch in der USt- Voranmeldung auf , Zeile 25, Feld 48 (diese Angaben passen für NRW und für ein Formular von 2003, das kann sich somit ändern.)
3. Die Einnahmen müssen versteuert werden, als Einnahmen für einen Gewerbebetrieb.
4. Die Kosten für den Betrieb der Webseite könne dagegen gerechnet werden, auch wenn diese MwSt enthalten.
Für "private" Menschen, ohne Gewerbe:
Da ich das nicht bin, kann dazu nur dies weiter geben:
1. Die Einnahmen müssen bei der Einkommensteuer angeben werden.
2. Die Kosten für den Betrieb der Webseite können aufgerechnet werden.
Für "private" Menschen, ohne Gewerbe in der Ausbildung (Schüler/Studenten):
Hier habe ich keine Info!!!!!
Das sind Angaben von meinem Steuerberater, das ist keine Rechtsberatung, mir wurde das so erklärt, für mich macht das Sinn.
Möglich das ich helfen konnte.
Michael