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Was redest Du denn da? Die auf Adsense-Erträge fällige USt. als VSt. in Abzug bringen? Zoll? Sondergebühren?mgutt hat geschrieben:Außerdem wenn zahlt man die Steuer nicht, sondern könnte sie als Vorsteuer in Abzug bringen. Da aber keine ausgewiesen ist, musst du dies auch nicht weiter berücksichtigen. Netto / Netto Einkünfte [...] International müsste Google das eigentlich auch machen, [...] Sondergebühren für Gutschriften aus dem Ausland abführen muss, wie z.B. Zoll oder so
Völlig korrekt. Auch korrekt ist, dass ein Ausdruck der Adsense-Kontenübersicht und der entsprechende Geschäftskonto-Auszug völlig problemlos vom Finanzamt akzeptiert wird. Diese "Netto-Einnahmen" sind natürlich einkommensteuerpflichtig.Pompom hat geschrieben:Die Einnahmen aus Adsense sind nicht "umsatzsteuerfrei" sondern einfach nicht steuerbare Umsätze.
Auch korrekt ist, dass ein Ausdruck der Adsense-Kontenübersicht und der entsprechende Geschäftskonto-Auszug völlig problemlos vom Finanzamt akzeptiert wird.
Mooooment ... im für Dich ungünstigsten Fall (Kontoauszug ohne entsprechenden Einzelbeleg) werden die Dir ohne mit der Wimper zu zucken unterstellen, der auf dem Kontoauszug verbuchte Geldeingang sei inklusive MwSt. - Google könnte sie Dir ja (mit-)überweisen, kann ja keiner (ohne Beleg) wissen. Dann bleiben Dir von z.B. 500,- EUR noch 431,- EUR minus Säumniszuschläge minus Verzugszinsen, falls sie Dich weit zurückprüfen. Nur mit dem entsprechenden Einzelnachweis, dass es sich tatsächlich um "nicht steuerbare Umsätze" handelt, darfst Du die Summe netto verbuchen.Pompom hat geschrieben:Ich mache da jedenfalls keine Klimmzüge, denen irgendwas von meinen Einnahmen mit künstlichen Zetteln/Ausdrucken nachzuweisen, denn dat steht ja nun mal schon alles auf dem Kontoauszug. Fertig.)
In den nächsten paar Tagen will ich auch mein Steuerberater besuchen, davor wollte ich aber schonmal paar Fragen stellen, unter dem Verdacht, dass er vielleicht sich mit Internet Marketing, Google, Werbung usw. nicht auskennt.Bestätigung - Keine US-Aktivitäten
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