To-Do Liste für Handhabung Steuern bei Adsense-Einahmen
Verfasst: 19.01.2006, 21:03
Hallo zusammen,
ich habe mich hier im Forum durch alle Threads, die etwas mit Adsense und der Versteuerung der Einnahmen zu tun haben, gelesen. Die interessanteste Zusammenfassung habe ich hier gefunden:
Ich betreibe das Projekt als Hobby, jedoch nicht aus Gewinnerzielungsabsicht. Muss ich somit ein Gewerbe anmelden oder reicht es die Einnahmen in meiner Einkommenssteuererklärung anzugeben?
Wenn ich kein Gewerbe anmelde, kann ich natürlich auch keine Kosten gegenrechnen, aber das wäre mir in Anbetracht des Aufwandes bei einem Gewerbe egal. Betreibt jemand von euch ein Gewerbe neben seiner nichtselbstständigen Beschäftigung? Wenn ja, wie habt ihr das alles geregelt?
Ich würde ja gerne zu einem Steuerberater gehen, aber bislang kannten sich die von mir kontaktierten Steuerberater eher mäßig mit der Versteuerung von Adsense-/Werbeeinnahmen aus dem Internet aus.
Kennt jemand von euch evtl. einen kompetenten Steuerberater für solche Fälle in München?
Sehr viele Fragen, aber das Thema ist auch relativ komplex. Würde mich sehr freuen, wenn ich ein paar konstruktive Fragen bekommen könnte.
Schöne Grüße,
Treep
ich habe mich hier im Forum durch alle Threads, die etwas mit Adsense und der Versteuerung der Einnahmen zu tun haben, gelesen. Die interessanteste Zusammenfassung habe ich hier gefunden:
Ich stelle jetzt diese Frage, weil es sicher auch viele andere in meiner Situation gibt. Ich betreibe ein privates Hobbyprojekt, auf das ich von 2 Jahren Adsense eingebaut habe. Inzwischen haben sich die Einnahmen soweit erhöht, dass ich nicht mehr von einem Taschengeld sprechen kann. Deswegen meine Frage:- Jeder Unternehmer hat in Deutschland eine Steuernummer
- Steuernummer ist etwas anderes als eine USt-ID
- USt-ID benötigen im Allgemeinen nur Unternehmer, die mit anderen Unternehmen in der EU Handel betreiben, d.h. irgendetwas liefern und sich liefern lassen
- Jeder Unternehmer muss auf umsatzsteuerpflichtige Erlöse Umsatzsteuer zahlen, es sei denn, er hat beantragt, Kleinunternehmer zu sein.
- Jeder Unternehmer (Privatperson) hat nur ein Umsatzsteuersignal, egal wie viele Einzelfirmen er hat, d.h. man kann viele kleine Firmen haben, wenn aber die steuerpflichtigen Umsätze aller Firmen über einen bestimmten Betrag gehen (ca. 17.000,- €), dann kann man kein Kleinunternehmer mehr sein
- Kleinunternehmer dürfen keine Rechnung mit Umsatzsteuer ausweisen und haben keinen Vorsteuerabzug aus ihren Kosten
- Es gibt nicht nur Rechnungen sondern auch Gutschriften. Bei einer Gutschrift (z.B. Google, PP usw.) stellt der der Unternehmer die "Rechnung" (Gutschrift) aus, der die Leistung empfängt, weil er den Überblick hat, wieviel derjenige zu bekommen hat
- online-Umsätze sind nicht immer "steuerfrei" (korrekterweise nicht steuerbar). Sie sind dann "steuerfrei", wenn es sich um eine Dienstleistung (Gegenteil Lieferung) handelt (z.B. Werbung) und diese Dienstleistung an einen anderen Unternehmer bewirkt wird, welcher seinen Betriebssitz im Ausland hat. Darüberhinaus muss es sich um eine Dienstleistung handeln, die im abschließend aufgezählten Katalog des § 3a IV UStG enthalten ist, wie z.B. Werbung.
- Weil ihr an Google eine Dienstleistung i.S.d. § 3a IV UStG erbringt und Google im Ausland sitzt sind diese Umsätze nicht steuerbar, was die Umsatzsteuer angeht, also umgangssprachlich "steuerfrei". Es handelt sich dennoch um Einnahmen i.S.d. Einkommensteuergesetzes.
- Online-Umsätze mit Waren, welche ins Ausland verschickt/verbracht werden, sind hingegen steuerbar, aber Steuerbefreit, sofern ihr Ausfuhrbescheinigungen (unter 800,- € reicht Versandnachweis) habt.
Ich betreibe das Projekt als Hobby, jedoch nicht aus Gewinnerzielungsabsicht. Muss ich somit ein Gewerbe anmelden oder reicht es die Einnahmen in meiner Einkommenssteuererklärung anzugeben?
Wenn ich kein Gewerbe anmelde, kann ich natürlich auch keine Kosten gegenrechnen, aber das wäre mir in Anbetracht des Aufwandes bei einem Gewerbe egal. Betreibt jemand von euch ein Gewerbe neben seiner nichtselbstständigen Beschäftigung? Wenn ja, wie habt ihr das alles geregelt?
Ich würde ja gerne zu einem Steuerberater gehen, aber bislang kannten sich die von mir kontaktierten Steuerberater eher mäßig mit der Versteuerung von Adsense-/Werbeeinnahmen aus dem Internet aus.
Kennt jemand von euch evtl. einen kompetenten Steuerberater für solche Fälle in München?
Sehr viele Fragen, aber das Thema ist auch relativ komplex. Würde mich sehr freuen, wenn ich ein paar konstruktive Fragen bekommen könnte.
Schöne Grüße,
Treep