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Vertrag mit Google

Verfasst: 31.08.2006, 13:30
von Seo-Max
Hallo zusammen,

das Finanzamt möchte von mir meinen Vertrag mit Google sehen. Was würdet ihr dem FA zusenden? Die akzeptierten AGBs + die AdSense-Programmrichtlinien???

Danke für eure Hilfe!

Gruß
Seo-Max

Verfasst:
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Verfasst: 31.08.2006, 14:01
von Casi
Was geht das Finanzamt denn irgendwelche Verträge an??

Verfasst: 31.08.2006, 14:09
von Seo-Max
Es geht gerade um die Frage, ob die Umsätze mit Google-Adsense, was die Umsatzsteuer angeht, umgangssprachlich "steuerfrei" sind oder nicht. Dafür will das FA den Vertrag mit Google sehen....

Verfasst:
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Verfasst: 31.08.2006, 14:11
von Casi
Ich bin noch nicht in den Genuss einer Auszahlung gekommen, aber zahlt G..gle aus Deutschland aus, oder aus dem Ausland?

Verfasst: 31.08.2006, 14:23
von Yel nats
Irland

Verfasst: 31.08.2006, 15:51
von Casi
Dann erfolgt die Auszahlung - sofern Du eine UstID hast - umsatzsteuerfrei. Ist das gleiche wie bei AdWords. Die Berechnung erfolgt ebenfalls ohne Umsatzsteuer. Innerhalb der EU wird - die UstId vorausgesetzt - keine Vor- oder Umsatzsteuer berechnet. Weiß allerdings nicht, wie das bei Privatpersonen aussieht.

Verfasst: 31.08.2006, 15:52
von Pompom
Was würdet ihr dem FA zusenden?
Nichts, ausser die URL (www.google.de), den Link zum Impressum
https://www.google.de/intl/de/impressum.html
und auf dem gibt es ja eine Telefonnummer - da können sie ja dann anrufen.

Verfasst: 31.08.2006, 16:38
von Jojo
Die AdWords-Zahlungen gehen nach Irland und sind umsatzsteuerpflichtig. AdSense-Zahlungen kommen aus den USA und sind nicht umsatzsteuerpflichtig.

Verfasst: 31.08.2006, 17:03
von Seo-Max
Vielen Dank für die vielen Antworten. Das AdSense-Zahlungen nicht umsatzsteuerpflichtig sind, wissen die Profis in diesem Board. Wie aber mache ich das einem Finanzbeamten klar, der damit absolut nichts anfangen kann? Der möchte gern etwas in der Hand halten z.B. einen Vertrag. Und wie die Einnahmen generiert werden, versteht er auch nicht....

Verfasst: 31.08.2006, 17:44
von raxon
Tja, sein Problem. Soll ER sich erundigen..

Verfasst: 31.08.2006, 18:03
von Muaddib
Kleiner Tip: wenn die G-Umsaetze tatsaechlich als "steuerfrei" deklariert wurden, wundert es mich nicht, wenn der FB sich querstellt. Tatsaechlich sind sie "nicht steuerbar", was ein entscheidender Unterschied ist.

Vielleicht 1fach mal einen Steuerberater fragen (oder, falls das auf dem Mist eines solchen gewachsen ist, selbigen wechseln).

Verfasst: 31.08.2006, 18:24
von net(t)worker
ist doch recht einfach zu erklären:

Du hast webseiten und bietest dort Werbeflächen an, adsense vermarktet diese Werbeflächen und bezahlt dich dann entweder pro Klick oder ggf. nach TKP.

Firmensitz von Google Adsense ist in den USA und von dort erfolgen auch die Zahlungen, diese erfolgen in Form von Gutschriften.

Der ganze Vertrag wurde online abgeschlossen, Vertragsbedingungen sind auf der google adsense Seite einsehbar...

Verfasst: 01.09.2006, 03:56
von symantec
Na dann lass Dir mal den Vertrag mit dem Finanzamt zeigen aufgrund es überhaupt Geld von unsereinem will.

Aber wenn Du das als Check eingelöst hast reicht der Kontoauszug da steht ja woher das Geld kommt und wo der Sitz der Firma ist. Ausserdem solltest Du ja auch einen Durchschlag vom Einzahlungs Beleg haben da stehts auch drauf.

Verfasst: 01.09.2006, 08:19
von Sniper
Wie schon gesagt, das sollte unbedingt ein Steuerberater klären, das sind die einzigen, die halbwegs wissen wie ein Finanzbeamter "tickt"...
Meiner Meinung nach sind die Einnahmen umsatzsteuerpflichtig, da die Leistung eindeutig in Deutschland erbracht wurde... da muß gar nicht viel diskutiert werden.
Wie man jetzt darum herum kommt, MwSt. aus den erhaltenen Beträgen herauszurechnen, dass würde ich in die Hände eines erfahrenen Steuerberaters legen.
Aber danke für den Tipp, ich werde direkt heute meinen eigenen fragen, Nachtigall, ich hör dir tapsen, grusel

Nachdenkliche Grüße aus dem Westerwald
Günni

Verfasst: 01.09.2006, 08:30
von Heinz Fröhlich
Sniper hat geschrieben:Wie schon gesagt, das sollte unbedingt ein Steuerberater klären, das sind die einzigen, die halbwegs wissen wie ein Finanzbeamter "tickt"...
Meiner Meinung nach sind die Einnahmen umsatzsteuerpflichtig, da die Leistung eindeutig in Deutschland erbracht wurde... da muß gar nicht viel diskutiert werden.
Wie man jetzt darum herum kommt, MwSt. aus den erhaltenen Beträgen herauszurechnen, dass würde ich in die Hände eines erfahrenen Steuerberaters legen.
Aber danke für den Tipp, ich werde direkt heute meinen eigenen fragen, Nachtigall, ich hör dir tapsen, grusel

Nachdenkliche Grüße aus dem Westerwald
Günni
Nur das Meinungen nicht viel zählen, denn woher weisst Du das die Leistung in Deutschland erbracht wurde. Mein Server Standort ist USA und Holland und ich habe Englische, Spanische und Deutsche Inhalte. In den Statistiken kann jeder ersehen, dass die meisten Besucher aus den USA kommen. Also, wo wird da eine Leistung in Deutschland erbracht?

Steuerberater und Internet? lol Da musst Du lange suchen, bis Du einen findest der sich da auskennt, viele haben gerade erst von der Schreibmaschine auf Computer gewechselt und nutzen das geschlossen System DATEV und denken sich das sie jetzt ahnung von Computer haben.

Aber bitte berichte hier was dein eigener dazu sagt!

Grüsse Heinz