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Arbeitslos - kein Gewerbe - Adsense - Steuern

Verfasst: 31.08.2006, 18:22
von Schnipsel
Wie sieht das eigentlich aus mit Adsense auf privaten Webseiten (welche ja dann wohl gewerblich sind ), wenn man arbeitslos ist und kein Gewerbe angemeldet hat? Steuerlich gesehen... Nicht hauen - absolutes Neuland für mich.

Verfasst:
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Verfasst: 31.08.2006, 18:28
von Pompom
Wenn du Adsense auf deiner privaten Seite hast, und du darüber Einnahmen generierst, ist das nicht mehr ganz privat.

Wenn du arbeitslos bist, ist man arbeitslos, oder man verdient dazu, was man dann tunlichst dem Amt melden sollte, sonst gibts was mit der groben kelle, besonders wenn das zuverdiente gewisse Grenzen übersteigt, die sog. Zuverdienstgrenzen.

Wenn das zuverdiente dann gewisse Grenzen übersteigt, sollte man sich mal beim Gewerbeamt vorstellen, dort gibt es ihn dann, den Gewerbeschein bzw. die Gewerbeanmeldung. Ein Gewerbe kann man auch nebenberuflich machen, auch wenn man eigentlich arbeitslos ist.

Verfasst: 31.08.2006, 18:42
von Schnipsel
Ich bin (noch) nicht, aber bald arbeitslos - das Gewerbe möchte ich noch nicht anmelden - meine Zuverdienstgrenzen werde ich so schnell wohl nicht überschreiten... was heisst Gewerbe nebenberuflich - trotz arbeitslos, dachte, dann ist man nicht mehr arbeitslos, wenn man ein gewerbe angemeldet hat.

Wie ist das dann mit der Sozialversicherung in dem Fall von Gewerbe nebenberuflich? Und vor allem wie werden meine Adsense Einnahmen versteuert, wenn ich noch kein Gewerbe angemeldet habe und die Zuverdienstgrenze nicht überschreite?

Verfasst:
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Verfasst: 31.08.2006, 18:58
von kill_bill
Bei Google Adsense kannst Du doch auch die Zahlungen aussetzen.
Solange Du Deine Adsenseeinnahmen also bei Google hortest, hast Du ja auch keine wirklichen Einnahmen, denn die entstehen Dir ja erst bei der Auszahlungen.

Allerdings solltest Du dann aufpassen, dass die Dich nicht schmeißen, denn dann wären all die Dollars futsch...

Als Arbeitsloser darfst Du glaube ich 150,- Euro oder so dazuverdienen, aber wie das alles gemacht wird und was da zu beachten ist, werden Dir die Leute vom großen A gerne erzählen - schließlich sind Ämter ja auskunftspflichtig :wink:

Verfasst: 31.08.2006, 19:00
von Pompom
dachte, dann ist man nicht mehr arbeitslos, wenn man ein gewerbe angemeldet hat.

Nicht jeder, der ein Gewerbe hat, kann auch davon leben. Also der Gewerbeanmeldung steht auch bei Arbeitslosigkeit nichts entgegen.

Wenn ich mich nicht täusche, musst du bei Arbeitslosigkeit jeden Zuverdienst angeben, auch wenn er die Zuverdienstgrenze nicht übersteigt.

Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, bekommst du eine Steuernummer vom Finanzamt und bist automatisch Einkommenssteuerpflichtig, d.h. die jährlich abzugebende Einkommenssteuererklärung wird zur Pflicht. Über diese werden, bei geringen Einnahmen, diese versteuert.

Verfasst: 31.08.2006, 19:04
von Schnipsel
Danke für die vielen Tips - vom Arbeitsamt kriege ich eh nur noch nächstes Jahr Geld - dann HartzIV - und da krieg ich gar nichts, weil meine Abfindung zu hoch ist. Bis ich mit Adsense richtig was verdiene gehen noch paar Jahre ins Land.

Mal was zum Lachen - bisherer Kontostand nach eineinhalb Wochen Adsense= 1,59& Wenn das mal kein Zuverdienst ist :D

Verfasst: 31.08.2006, 19:56
von net(t)worker
Also ich war auch arbeitslos und habe nebenberuflich ein Gewerbe angemeldet, ich musste nur darauf achten, dass ich nicht mehr als 15 Stunden die Woche für meine Gewerbe arbeite... musste mir darüber auch regelmäßig selbst eine Bescheinigung ausstellen... :wink: und alle 3 Monate musste ich eine Einnahme/Überschussrechnung für das vergangene Quartal vorlegen...
Zusätzlich gab es die Auflage, dass ich mich sofort melde, sobald das Einkommen in einem Monat eine bestimmte Grenze überschreitet.... hab das dann aber so gemacht, dass ich alle "Gewinne" wieder reinvestiert habe, in Werbung etc... so dass ich auf dem Papier dadurch kein Einkommen hatte, mein gewerbe aber stetig wuchs... nach einem halben Jahr war dann abzusehen, dass es funktioniert, ich also auf Dauer von meiner Selbstständigkeit leben kann und bin dann in die Vollzeitselbstständigkeit gewechselt mit Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt.

Wichtig bei der Gewerbeanmeldung als Nebengewerbe während der Arbeitslosigkeit ist, dass man vorher mit dem Arbeitsamt abspricht, dass man dies Gewerbe ggf. auf Dauer in ein Vollzeitgewerbe ausbauen möchte und dann ggf. Überbrückungsgeld beantragen möchte. Beim Wechsel von Nebengewerbe zum Vollzeitgewerbe kann Überbrückungsgeld bewilligt werden, muss aber nicht... Wenn man direkt ein Vollzeitgewerbe startet hat man wohl einen rechtsanspruch auf Überbrückungsgeld...
Sollte aber in den meisten Fällen kein problem sein das das Arbeitsamt zustimmt, wenn man es vorher abgesprochen hat. Auch dem Arbeitsamtmitarbeitern ist klar, dass der Sprung in die Selbstständigkeit ein großes Risiko ist, und dass es hier besser ist es vorher mal nebenberuflich auszuprobieren...

Ein großer Vorteil erst als Nebengewerbe zu starten ist auch, dass man dann für eine Beurteilung durch eine Fachkundige Stelle, diese braucht man um Überbrückungsgeld zu beantragen, schon Zahlen vorzeigen kann und so auch belegen kann dass es funktioniert....

Erkundige dich doch mal, ob es in deinem Wohnort eine Wirtschaftsförderungsgesellschaft gibt, die beraten kostenlos existenzgründer... weitere Anlaufstellen wären Finanzamt und IHK, die bieten teilweise auch kostenlose Informationsveranstaltungen für Existenzgründer an....

Achja... der optimale Termin für eine Gewerbeanmeldung ist immer der 1. Januar, da dann dein Wirtschaftjahr mit dem Kalenderjahr zusammenfällt, macht dann also die Steuererklärung ein wenig einfacher....

Verfasst: 01.09.2006, 06:55
von kaisen
ich durfe bis vor kurzem max. 350 Euro pro Monat verdienen. Falls es ein MIni-Job gewesen wäre, hätte ich bis 400 Euro verdienen dürfen. (ohne extra Krankenkasse zahlen zu müssen, da ich so noch über meine ELtrn versichert bin / war)

Mein Problem war und ist, dass ich nur eine schulische Ausbildung (aber mit vollwertigem Beurfsabschluss) gemacht hab und somit nicht in die Arbeitslosenkasse eingezahlt hab. Derwegen hab ich vom Arbeitsamt eh nichts bekommen. Und werde auch kein Überbrückungsgeld etc bekommen.
Nun darf ich mehr verdienen, habe ein GEwerbe angemeldet, muss mich allerdings auch selbst krankenversichern.

Diese 15 Stunden musste ich auch angeben bei der Agentur fürn A. ;)
Sind aber nur ne formelle Sache, schließlich kann das letztendlich auch keiner nachprüfen... Ich habe da aber ein reines Gewissen, da ich ja eh nichts von denen bekomme...
Ich hab bei der GEwerbeanmeldung dummerweise vollgewerbe ankreuzen lassen, da der typ mich da garnicht direkt nach gefragt hatte. Denke aber mal solang ich in diesem Rahmen bleibe macht das ja eh nichts... (obendrein auch noch Klein unternehmer). Für mich machte es letztendlich auch nichts, da ich als freiberufler schon gemeldet war beim FA und sowieso schon jährlich ne steuererklärung gemacht hab.

Im übrigen hab ih es auch so gemacht, dass ich versucht hab Rechnungen in den nächsten Monat zu verschieben etc. nur ging das nun absolut nicht mehr.