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Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

Verfasst: 26.10.2006, 14:19
von AGB
Hallo,

ich würde gerne testen, ob ich mit AdSense auf meiner Seite etwas verdienen kann.
Wann muss ich mich und wie, beim Finanzamt/Gewerbeamt anmelden?

Man bekommt ja erst ab 100$ einen Scheck. Sagen wir mal, ich schalte Adsense einn Monat und habe 70$ eingenommen. Nun ist das zwar ein Betrag, aber ich sehe kein Potential das zu steigern und nehme AdSense wieder runter. Kassiere also keinen Cent.
Ist das noch okay, oder kann man mich schon dafür abmahnen?

Muss z.B. bei jeder deutschen Seite, die AdSense drauf hat, schon eine Umsatzsteuer ID im Impressum sein etc.?

Vielen Dank für Anfängertipps.

Verfasst:
von

Re: Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

Verfasst: 26.10.2006, 14:42
von haha
AGB hat geschrieben:ich würde gerne testen, ob ich mit AdSense auf meiner Seite etwas verdienen kann.
Wann muss ich mich und wie, beim Finanzamt/Gewerbeamt anmelden?
Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald "eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt" (§15, Absatz 2 des Einkommenssteuergesetzes); unter die Ausnahmen (u.a. Landwirtschaft und freie Berufe) wirst Du vermutlich nicht fallen.

Die Anmeldung erledigst Du in der Regel beim Ordnungsamt Deiner Gemeinde (falls es kein Gewerbeamt gibt), von da aus geht's automatisch zum Finanzamt und zur Berufsgenossenschaft (Versicherung für Deine Angestellten).
Man bekommt ja erst ab 100$ einen Scheck. Sagen wir mal, ich schalte Adsense einn Monat und habe 70$ eingenommen. Nun ist das zwar ein Betrag, aber ich sehe kein Potential das zu steigern und nehme AdSense wieder runter. Kassiere also keinen Cent.
Ist das noch okay, oder kann man mich schon dafür abmahnen?
1. Der Staat mahnt nicht ab, schon gar nicht bei Straftaten. Wenn Du Einnahmen hast und diese nicht dem Finanzamt meldest, begehst Du Steuerhinterziehung, und wie ich den Staat einschätze, steht darauf 100 Jahre Festungshaft bei Wasser und Brot. Bumms, fertig ;)

2. Bei einmaligen Einnahmen von 60 € kräht kein Hahn danach, ob Du dem Finanzamt nun was davon erzählst oder nicht. Die lachen sich ob des winzigen Betrages eher kaputt und als einmalige Einnahme ist das auch nicht einkommenssteuerrelevant, zumal Du diese 60 € ja nicht abgeholt hast.

Es gibt bei geringen Verdiensten auch die Möglichkeit, dass das Finanzamt Dir Deinen Gewerbebetrieb wieder aberkennt und als "Liebhaberei" tituliert. Logischerweise muss man dazu zwar erstmal einen Gewerbebetrieb angemeldet haben, ich wollte aber auch nur darauf hinaus, dass nicht jede kleine Einnahme, selbst wenn sie wiederkehrend ist, als Gewerbe gilt.

Du solltest das einfach nach bestem Gewissen selbst abschätzen: Sind die jährlichen Einnahmen relevant für die zu zahlende Einkommenssteuer? Kann man das schon als echten Neben- oder gar Hauptverdienst bezeichen?
Bist Du Dir wirklich unsicher (bei 60 € im Jahr solltest Du Dir nicht unsicher sein, bei 600 € schon eher), melde ein Gewerbe an. Das kostet einmalig etwa 10 € und 5 Minuten auf dem Amt; dazu kommt dann bei kleinen Geschichten wie Deiner noch eine halbe Stunde im Jahr für Steuererklärung und Buchführung.
Und wenn das Finanzamt Dir den Gewerbeschein nach zwei, drei Jahren tatsächlich wieder abnimmt (was keine Strafe ist, nur ein Verwaltungsvorgang), dann hast Du es wenigstens schriftlich und hochoffiziell, offizieller geht's nicht.
Muss z.B. bei jeder deutschen Seite, die AdSense drauf hat, schon eine Umsatzsteuer ID im Impressum sein etc.?
Eine Umsatzsteuernummer bekommst Du erst, wenn Du Umsatzsteuer an das Finanzamt abführst. Führst Du keine Umsatzsteuer ab, bekommst Du keine Umsatzsteuernummer und kannst daher auch keine Umsatzsteuernummer im Impressum angeben. Deshalb steht auch im §10 des Mediendienstestaatsvertrages und im gleichlautenden §6 des Teledienstegesetzes, dass man nur dann eine Umsatzsteuernummer angeben muss, wenn man eine hat.

Keine Umsatzsteuernummer haben in erster Linie Kleinunternehmer nach §19 des Umsatzsteuergesetzes, also solche, die im Jahr weniger als 17.500 € Umsatz machen. Da würdest Du mit Deinen 60 € gerade noch so eben drunterfallen.

Re: Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

Verfasst: 26.10.2006, 15:10
von net(t)worker
haha hat geschrieben: Eine Umsatzsteuernummer bekommst Du erst, wenn Du Umsatzsteuer an das Finanzamt abführst. Führst Du keine Umsatzsteuer ab, bekommst Du keine Umsatzsteuernummer und kannst daher auch keine Umsatzsteuernummer im Impressum angeben. Deshalb auch im §10 des Mediendienstestaatsvertrages und im gleichlautenden §6 des Teledienstegesetzes, dass man nur eine Umsatzsteuernummer angeben muss, wenn man eine hat.

Keine Umsatzsteuernummer haben in erster Linie Kleinunternehmer nach §19 des Umsatzsteuergesetzes, also solche, die im Jahr weniger als 17.500 € Umsatz machen. Da würdest Du mit Deinen 60 € gerade noch so eben drunterfallen.
Es gibt keine Umsatzsteuernummer!!

Das Finanzamt erteilt eine Steuernummer, die gilt dann für alle Steuern und bekommt jeder, nicht nur diejenigen die Umsatzsteuer abführen müssen. Auch ein normaler Angestellter hat eine Steuernummer. Die Steuernummer muss im Impressum nicht angegeben werden.

Desweiteren gibt es eine Umsatzsteuer-ID, diese ist nur nötig, wenn man geschäftlich mit Kunden/Lieferanten in anderen EU Ländern zu tun hat. Daher wird diese auch erst auf Antrag erteilt. Die Erteilung einer Umsatzsteuer-ID setzt natürlich vorraus, dass man umsatzsteuerpflichtig ist.
Umsatzsteuerpflichtig wird man ab einer bestimmten Umsatzhöhe oder auf Antrag, so kann also auch ein Kleinunternehmer freiwillig umsatzsteuerpflichtig werden, hätte dann z.B. den Vorteil, dass man gezahlte Vorsteuer erstattet bekommt. Wer also z.B. hauptsächlich Einnahmen durch Adsense hat, sollte sich ggf. überlegen freiwillig umsatzsteuerpflichtig zu werden, da auf Adsense Einnahmen keine Umsatzsteuer anfällt, aber durch den Vorsteuerabzug die Betriebskosten gesenkt werden können. Falls eine Umsatzsteuer-ID erteilt wurde, muss diese im Impressum angegeben werden.

Verfasst:
von

Re: Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

Verfasst: 26.10.2006, 15:19
von haha
net(t)worker hat geschrieben:
haha hat geschrieben:man nur eine Umsatzsteuernummer angeben muss, wenn man eine hat.
Es gibt keine Umsatzsteuernummer!!
Na, da wollen wir mal nicht so kleinlich sein. "Umsatzsteuer-Identifikationsnummer" war mir zu lang und gegen Eidies bin ich allergisch ;>

Verfasst: 26.10.2006, 15:37
von net(t)worker
auch die Erklärung war ja nicht so ganz richtig.... die Umsatzsteuer-ID wird ja nicht automatisch erteilt, sondern erst auf Antrag, und auch nicht vom lokalen Finanzamt, sondern bundesweit zentral..... und bei der Abführung der Umsatzsteuer an das Finanzamt geschieht dies unter der normalen Steuernummer...

Umsatzsteuer-ID und Steuernummer sind zwei völlig unterschiedliche Dinge, und haben miteinander eigentlich rein garnichts zu tun. Die Steuernummer dient zur Verwaltung im Finanzamt, die Umsatzsteuer-ID dient zum Abgleich der Daten EG weit. Daher muss bei vorhandener Umsatzsteuer-ID eine weitere Erklärung regelmäßig an die zentrale Vergabestelle für die USt-ID geschickt werden, diese enthält dann die Auflistung der Geschäfte mit Kunden/Lieferanten in anderen EG Staaten...

gerade bei diesen Dingen sollte man es genau nehmen, ansonsten verwirrt man die User nur...

Verfasst: 26.10.2006, 15:50
von haha
net(t)worker hat geschrieben:auch die Erklärung war ja nicht so ganz richtig....
Ich wollte nicht das ganze Gesetz zitieren und hatte deshalb lieber einen Verweis dorthin gesetzt, in der Hoffung, halbwegs intelligente Wesen würden sich nach meiner allgemeinen, meinetwegen auch etwas zu allgemeinen Zusammenfassung dort genauer informieren.
die Umsatzsteuer-ID wird ja nicht automatisch erteilt, sondern erst auf Antrag, und auch nicht vom lokalen Finanzamt, sondern bundesweit zentral.....
Ich habe nicht behauptet, dass sie automatisch und/oder vom lokalen Finanzamt vergeben wird, nur, dass man sie erst bekommt, wenn man auch tatsächlich Umsatzsteuer abführt.
Umsatzsteuer-ID und Steuernummer sind zwei völlig unterschiedliche Dinge, und haben miteinander eigentlich rein garnichts zu tun.
Von der allgemeinen Steuernummer war nicht die Rede.
gerade bei diesen Dingen sollte man es genau nehmen, ansonsten verwirrt man die User nur...
Wo ich Dir natürlich irgendwo zustimmen muss :)

Verfasst: 26.10.2006, 16:12
von net(t)worker
naja... wir könnten jetzt weitermachen und unsere Aussagen gegenseitig bis ins detail auseinanderpflücken... :robot:

aber das würde ja keinem etwas bringen... die wichtigen Punkte bezüglich des Themas wurden genannt und sollten nun auch richtig beim Leser ankommen...

und so würde ich sagen, dass wir es mal hierbei belassen...

Verfasst: 26.10.2006, 16:17
von Malte Landwehr
Mal ne Frage zum Thema:
Ich meine mal gelesen zu haben, dass man nicht mehr bei seinen Eltern mitversichert sein kann (als Schüler/Zivi/Student) wenn man ein Gewerbe anmeldet. Stimmt das?

Verfasst: 26.10.2006, 16:29
von net(t)worker
-=nX=- hat geschrieben:Mal ne Frage zum Thema:
Ich meine mal gelesen zu haben, dass man nicht mehr bei seinen Eltern mitversichert sein kann (als Schüler/Zivi/Student) wenn man ein Gewerbe anmeldet. Stimmt das?

ich nehme an diese Frage bezieht sich nu auf die Krankenversicherung, oder?

soweit ich weis ist dies abhängig vom wöchentlichen Zeitaufwand und den Einnahmen, nicht nur bei nebenberuflicher Selbstständigkeit, sondern allen Nebentätigkeiten..... hier würde ich aber empfehlen einfach mal bei der jeweiligen Krankenkasse nachzufragen....

müssen Studenten sich nicht eh selber versichern? Und der Zivi? Wird der nicht über seine Zivistelle versichert?

Verfasst: 26.10.2006, 16:48
von Malte Landwehr
Jo, während der Zivi Zeit ist man über die Dienststelle versichert. Wie das als Student ist weiß ich garnicht.

Verfasst: 26.10.2006, 17:17
von haha
-=nX=- hat geschrieben:Ich meine mal gelesen zu haben, dass man nicht mehr bei seinen Eltern mitversichert sein kann (als Schüler/Zivi/Student) wenn man ein Gewerbe anmeldet.
https://www.asta.fh-hamburg.de/24.0.html

Verfasst: 27.10.2006, 11:27
von AGB
Danke für eure Antworten. Also wenn ich einen Test mache und das Geld eh nie kassiere, kann mir nichts passieren. Ansonsten verweise ich auf diesen Thread.

Noch eine Frage. Nehmen wir mal an, ich habe so im Schnitt 100-200€ AdSense Einnahmen im Monat und habe neben meine Angestelltenverhältnis ein Kleingewerbe (für AdSense) angemeldet. Kann ich dann die Hostingkosten und andere Ausgaben für die Websites (Bildmaterial, Softwarelizenzen) verrechnen/absetzen?

Oder sind solche Einnahmen noch eindeutig Liebhaberei?

Verfasst: 27.10.2006, 11:42
von haha
AGB hat geschrieben:Kann ich dann die Hostingkosten und andere Ausgaben für die Websites (Bildmaterial, Softwarelizenzen) verrechnen/absetzen?
Alles, was mit Deinem Gewerbe zu tun hat, gehört in Deine Bilanz / Einnahmeüberschussrechnung.
Oder sind solche Einnahmen noch eindeutig Liebhaberei?
Diese Einschätzung überlasse besser dem Finanzamt.

Verfasst: 27.10.2006, 13:38
von Treepwood
haha hat geschrieben:Alles, was mit Deinem Gewerbe zu tun hat, gehört in Deine Bilanz / Einnahmeüberschussrechnung.
Mhhh... da würde mich interessieren, welche Kosten ihr in Verbindung mit eurem Gewerbe/Website als Betriebsausgabe geltend macht? Diese wirken ja Gewinn-mindernd und können die Steurlast erheblich senken.

Im Zusammenhang mit einer Website, die ihr Geld mit Adsense & Affiliate Links verdient, fallen mir da Dinge ein wie:
Was wäre noch plausibel in diesem Zusammenhang? Lässt sich eine betriebliche Nutzung des privaten Fahrzeugs irgendwie mit dem Betrieb einer Website und Werbeeinnahmen rechtfertigen?

Bin gespannt auf eure kreativen Antworten 8)

Treep

Verfasst: 27.10.2006, 14:38
von net(t)worker
Internetanschluss, Telefon kannst du nur komplett absetzen wenn du die nachweislich rein beruflich nutzt, also privat auch nochmal Telefon-/Internetanschluss hast, ähnliches gilt für einen PC.. ansonsten nur anteilig oder so...

Wenn du deinen privaten Wagen für eine geschäftliche Fahrt nutzt, kannst du diese Fahrt als Geschäftsausgabe rechnen. Ggf. wirst du dann aber auch ein Fahrtenbuch führen müssen, und zwar für alle Fahrten, nicht nur die beruflichen...

Das sind aber alles Dinge die du am besten mit einem Steuerberater durchsprichst...

und nun mal ein paar Worte zu Liebhaberei, solange du regelmäßig monatliche Gewinne machst, dürfte es als richtiges gewerbe angesehen werden, nur wenn du 2 oder 3 Jahre nacheinander jeden Monat draufzahlst könnte das Finanzamt es als Liebhaberei einstufen und dein gewerbe wieder abmelden.... aber wie bereits erwähnt, überlass diese Einstufung dem Finanzamt, melde erstmal ein Gewerbe an...