Seite 1 von 3
Mwst. bei Adsense-Provisionen
Verfasst: 15.02.2004, 10:41
von the_email_safe
Wie ist das eigentlich mit der Mwst., bei Adsense bekommt man die ja nicht extra dazu ausgezahlt wie in Dtl. bei tradedoubler etc., diese muss aber abgefuehrt werden, oder? Das waere ja eine echte Benachteiligung fuer umsatzsteuerzahlende Unternehmer in Dtl. gegenueber den Kleinunternehmern, die keine abfuehren muessen (kann man nicht mehrere kleine eigene Firmen fuehren?

) Oder liege ich falsch und muss gar fuer Adsense-Provisionen keine Mwst abgefuehrt werden? Wenn nicht, wohin dann mit den Umsaetzen in's Steuerformular? Auslandsumsaetze ohne Mwst. gilt ja eigentlich nur in der EU, oder? Sorry fuer die Frage, aber da sehe ich noch nicht richtig durch wo die USA-Adsense-Umsaetze reinmuessen und ganz nebenbei, zu welchem Kurs die berechnet werden (Einloesungskurs in Euro oder Kurs USD am Tag der Ausstellung des Schecks oder so?
Hoffe jemand hat schon laenger eine Firma und kann helfen, danke!
Verfasst:
von
Content Erstellung von
ABAKUS Internet Marketing
Ihre Vorteile:
- einzigartige Texte
- suchmaschinenoptimierte Inhalte
- eine sinnvolle Content-Strategie
- Beratung und Umsetzung
Jetzt anfragen:
0511 / 300325-0
Verfasst: 16.02.2004, 15:37
von the_email_safe
Ich nochmal, auf die eigentliche Frage in Dtl. hat ja leider keiner geantwortet :

Weiß es Keiner? In der Umfrage haben sich ja 8 Leute bisher anonym als Mwst.-Zahler ausgewiesen

Wäre echt super, wenn doch noch jemand was Passendes posten könnte, Erfahrung und Hinweis, wo das nun wie reinmuss. Bitte.
Verfasst: 16.02.2004, 17:38
von stuijts
Die Frage ist etwas anders als das Topic hier - denn ob ich ust-Pflichtig bin oder nicht, hat nichts mit der Frage zu tun, ob auf Adsense-Provisionen steuern bezahlt werden müssen.
Die Adsense-Provisionen sind zu sehen wie eine Internationale Rechnung. Sie sind ohne Mwst. Ich wurde da als deutsche Unternehmer mit Ust-ID keine Mwst. auf bezahlen.
Sicher bin ich mir allerdings auch nie mit solche Sachen, dafür habe ich dann ein Steuerberater. Aber der erste Scheck kommt noch.
Grüsse,
Birthe
Verfasst: 17.02.2004, 09:50
von Jesaja
Ich frag auch mal beim Steuerberater nach.
Aber als "Kleinunternehmer" muss man doch auch die MWST. abführen. Die muss doch immer abgeführt werden, egal wie klein der Umsatz ist.
Verfasst: 17.02.2004, 10:13
von firestarter
Als Kleinunternehmer, darfst du doch gar keine MwSt. berechnen, das darfst du erst wenn du eine Steuernummer hast, und dann bist du kein Kleinunternehmer mehr!
Verfasst: 17.02.2004, 10:59
von Jesaja
achso.
ok so rum war das. Dann darfst aber auch mit UST-ID keine mwst. berechnen, das geht irgendwie, musst aber dann unter einem Betrag bleiben. Unser Steuerberater hatte uns das am Anfang vorgeschlagen.
Also entweder keine mwst verlangen und keine abführen oder mwst. verlangen und dann abführen. Geht aber nur bei wenigen einkünften.
Verfasst: 17.02.2004, 12:41
von sandoba
>> UST-ID keine mwst. berechnen
Das geht (d.h. alles rein auf Netto-Basis), jedoch müssen dann die UmSt.-ID's der beteiligten Unternehmen ausgetauscht werden. Aber wie gesagt, ein Steuerberater hilft dort gern weitert.
Verfasst: 18.03.2004, 16:27
von thongsala
Als Kleinunternehmer darf man keine MwSt ausweisen, sonst bekommt man arge Probleme. Dann werden nämlich deine Rechnung nachträglich mit MwSt belastet ohne dass du Vorsteuer für Investitonen o.ä abziehen kannst.
https://www.viando.de
Wir bringen Klienten und Berater zusammen
Verfasst: 18.03.2004, 16:53
von viggen
<anmerkung>Für Österreich gilt die 22.000 Euro Einkommen im Jahr Obergrenze, wer darunter ist kann um MwSt Befreiung ansuchen, und ist nicht MWst-Ausweispflichtig.</anmerkung>
mfg
viggen
Verfasst: 19.03.2004, 23:51
von r2d2
moin,
zu der frage: mwst. auf adsense.
ich habe beim finanzamt direkt gefragt.
und: keine mwst auf diese dienstleistung.
um diese frage zu beantworten, habe ich mich extra registriert.
dies ist mein erster beitrag. ich lese allerdings schon sehr lange hier mit.

r2d2
Verfasst: 20.03.2004, 13:37
von viggen
hallo r2d2,willkommen und danke für die Info!
mfg
viggen
Verfasst: 22.03.2004, 08:41
von Arzt
Für Adsense Umsätze muss keine MwSt ans Finanzamt abgeführt werden. Sollte übrigens ein Kleinunternehmer MwSt bekommen über eine Affiliate Abrechnung o.ä., so müsste er diese auch abführen. Das wäre ja vollkommen sinnfrei, wenn Kleinunternehmer die Steuer einfach behalten dürften.
Verfasst: 23.03.2004, 16:58
von the_email_safe
Meine Frage war ja auch - wohin dann mit den Umsätzen, wenn nicht Mwst-pflichtig im Formular? Hat das der Finanzbeamte auch gesagt? Weil dafür ist normal nichts vorgesehen - warum genau sind die Umsätze nicht Mwst-pflichtig? Im Interesse aller können wir das ja vielleicht zusammen aufklären, ich bin bisher immer noch nicht weiter gekommen leider.
Verfasst: 23.03.2004, 17:06
von sandoba
Falls du die Umst.-Erklärung meinst, so gibt es dafür für 16%, 7% und Tätigkeiten zu "anderen Steuersätzen" jeweils eigene Felder. Dort ließe sich dies entsprechend kennzeichnen.
Verfasst: 23.03.2004, 23:03
von Halli
the_email_safe hat geschrieben: warum genau sind die Umsätze nicht Mwst-pflichtig?
Das ist immer so, wenn Du Leistungen für ausländische Kunden erbringst. Es spielt keine Rolle, ob Du Waren lieferst oder - wie bei AdSense - 'werbefläche' vermietest. Auch die Frage, wer die Abrechnung macht (Du oder Dein 'Kunde' Google), ist steuertechnisch egal.