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Gewerbe anmeldung im Ausbildungsverhältnis

Verfasst: 06.01.2007, 22:53
von julian87
Hallo,

ich bin Azubi und verdiene nebenbei Geld im Internet, u.a. durch Webseiten, verkauf von Webspace meines Servers etc.

Ich weiß das ich dafür eigtl. ein Gewerbe angemeldet haben muss, deswegen habe ich meine Dienstleistungen nicht öffentlich angeboten, sondern nur privat unter der Hand bzw. per PN in diversen Foren.

Meine Frage lautet ob ich bei der Anmeldung noch Dinge beachten sollte, speziell in der Hinsicht das ich im Ausbildungverhältnis stehe.
Also muss ich etwas meinen Arbeitgeber mitteilen, oder wie wird das alles gehandhabt?

Julian

Verfasst:
von
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Verfasst: 07.01.2007, 01:23
von Phantom20
Hallo Julian,

bin ebenso in einer Ausbildung.
Du kannst als "Kleingewerbe" fungieren bzw. einfach deine Werbeeinnahmen etc. angeben. Dazu musst du kein Gewerbe anmelden, ist allerdings nur möglich wenn du nicht mehr als 17.500€ im Jahr verdienst, je nach Einnahmen also. Du musst aber somit natürlich Steuern zahlen und jährlich deine Steuererklärung abgeben. Du wirst um die 15% Steuern dafür zahlen müssen und deine Ausbildungsvergütung versteuerst du im Endeffekt mit.
Die 2. Variante wäre ein Gewerbe anzumelden, das müsstest du aber vorher mit deinem Arbeitgeber / Chef durchsprechen, ob du das von ihm aus darfst. Wenn nicht hast du schlechte Karten, denn wenn du ein Gewerbe anmeldest, bekommt er das auf jeden Fall mit.

Verfasst: 07.01.2007, 02:00
von net(t)worker
Phantom20 hat geschrieben:Hallo Julian,

bin ebenso in einer Ausbildung.
Du kannst als "Kleingewerbe" fungieren bzw. einfach deine Werbeeinnahmen etc. angeben. Dazu musst du kein Gewerbe anmelden, ist allerdings nur möglich wenn du nicht mehr als 17.500€ im Jahr verdienst, je nach Einnahmen also. Du musst aber somit natürlich Steuern zahlen und jährlich deine Steuererklärung abgeben. Du wirst um die 15% Steuern dafür zahlen müssen und deine Ausbildungsvergütung versteuerst du im Endeffekt mit.
Die 2. Variante wäre ein Gewerbe anzumelden, das müsstest du aber vorher mit deinem Arbeitgeber / Chef durchsprechen, ob du das von ihm aus darfst. Wenn nicht hast du schlechte Karten, denn wenn du ein Gewerbe anmeldest, bekommt er das auf jeden Fall mit.
Gewerbe ist Gewerbe, auch für ein Kleingewerbe ist eine Gewerbeanmeldung nötig...

meist ist es im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt wie weit du deinen Chef über Nebentätigkeiten informieren musst... unter gewissen Umständen wird er es dir aber auch untersagen können, z.B. wenn deine nebentätigkeit in direkter Konkurrenz zu der Firma deines chefs steht, du also in einem Interessenskonflikt kommen würdest...

Verfasst: 07.01.2007, 10:48
von julian87
Phantom20 hat geschrieben:Du musst aber somit natürlich Steuern zahlen und jährlich deine Steuererklärung abgeben. Du wirst um die 15% Steuern dafür zahlen müssen und deine Ausbildungsvergütung versteuerst du im Endeffekt mit.
Hi,

ehm dann hab ich ja unterm Strich vielleicht sogar noch weniger als vorher, denn wer sagt das ich jeden Monat mehr als 15 % dem meiner Ausbildungsvergütung verdiene? Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe.
net(t)worker hat geschrieben:meist ist es im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt wie weit du deinen Chef über Nebentätigkeiten informieren musst... unter gewissen Umständen wird er es dir aber auch untersagen können, z.B. wenn deine nebentätigkeit in direkter Konkurrenz zu der Firma deines chefs steht, du also in einem Interessenskonflikt kommen würdest...
Ne mit meinem Geberbe stünde ich natürlich nicht in der Konkurenz mit meiner Firma.

Julian

Verfasst: 07.01.2007, 10:59
von Sebby2
@julian87 Wenn du über 18 bist und deine Eltern Kindergeld für dich bekommen, hast du sicherlich ein weiteres Problem.

Die Höhe der Einkommensteuer richtet sich nach dem zuversteuernden Einkommen (Ausbildungsvergütung - WK plus Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit). Wenn du jetzt 100 bis 200 Euro monatlich dazuverdienst wird die Steuer sicherlich keine 15 % ausmachen, allerdings kann man ohne genauere Angaben keine genau Aussage treffen.

Verfasst: 07.01.2007, 11:11
von julian87
Sebby2 hat geschrieben:@julian87 Wenn du über 18 bist und deine Eltern Kindergeld für dich bekommen, hast du sicherlich ein weiteres Problem.
Hi,

und welches? Kíndergeld bekommen meine Eltern noch für mich, und ich bin nicht 18 sondern 19. ;)
Sebby2 hat geschrieben:Die Höhe der Einkommensteuer richtet sich nach dem zuversteuernden Einkommen (Ausbildungsvergütung - WK plus Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit). Wenn du jetzt 100 bis 200 Euro monatlich dazuverdienst wird die Steuer sicherlich keine 15 % ausmachen, allerdings kann man ohne genauere Angaben keine genau Aussage treffen.
https://personalrat.uni-hd.de/Angestellte.pdf

Da auf der Linken Seite oben rechts, sieht man wieviel ich verdiene. Ich bin im 2. Ausbildungsjahr.

Julian

Verfasst: 07.01.2007, 11:57
von Sebby2
julian87 hat geschrieben:und welches? Kíndergeld bekommen meine Eltern noch für mich, und ich bin nicht 18 sondern 19. ;)
Grobe Rechnung:

ca. 700,- Euro mtl. x 12 Monate = 8400,- Euro Ausbildungsvergütung
abzügl. 920,- WK pauschbetrag
abzügl. ca. 1600,- € Sozialversicherungsbeiträge
= 5.880 ,- Euro (Einkünfte und Bezüge als BMG für das Kindergeld)

Der Jahresgrenzbetrag für das Kindergeld liegt derzeit bei 7.680,- Euro somit bist du ohne die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit drunter (vorausgesetzt du hast nich noch andere Einkünfte wie z.B. Kapitalerträge).

Verdienst (Gewinn) du nun ca. 2.000,- Euro im Jahr nebenher, dann ist das Kindergeld futsch.

Diese Berechnung ist natürlich nur ein grober Richtwert für dich. :wink:

Verfasst: 07.01.2007, 12:59
von Sebby2
Anmerkung zu der dt. Einkommensteuer.

Sofern du unter dem Jahresgrenzbetrag von 7680 Euro bleibst, musst du auch keine Einkommensteuer bezahlen. :D

Verfasst: 07.01.2007, 13:34
von julian87
Hi,

also wenn ich das richtig verstanden habe, dann würde es sich im Prinzip nur lohnen, wenn ich unter dem Betrag von 7680 EUR bleibe, oder wenn ich sehr hoch drüber liege.

Ich weiß ja nicht wieviel Gewinn ich auf dauer mit meinem Gewerbe erzielen kann, aber nehmen wir an ich bin während der Ausbildung bei einem Betrag von 8000 EUR im jahr, dann bekomme ich kein Kindergeld mehr, und somit mach ich ja noch sogar im Prinzip verlust.

Damit ich das mal genau ausrechnen kann was ist genau dieser?:
abzügl. 920,- WK pauschbetrag
Julian

Verfasst: 07.01.2007, 13:57
von net(t)worker
julian87 hat geschrieben:Hi,

also wenn ich das richtig verstanden habe, dann würde es sich im Prinzip nur lohnen, wenn ich unter dem Betrag von 7680 EUR bleibe, oder wenn ich sehr hoch drüber liege.

Ich weiß ja nicht wieviel Gewinn ich auf dauer mit meinem Gewerbe erzielen kann, aber nehmen wir an ich bin während der Ausbildung bei einem Betrag von 8000 EUR im jahr, dann bekomme ich kein Kindergeld mehr, und somit mach ich ja noch sogar im Prinzip verlust.

Julian
Wenn du ein Gewerbe hast, kannst du den Gewinn doch selber nach unten beeinflussen.... wenn du merkst, dass du über einen bestimmten Betrag kommst, investiertse das was du "zu viel" verdienst in Werbung oder sonstige Ausgaben die man sofort abschreiben kann.... kannst das Gewerbe mit den gewinnen während deiner Ausbildung weiter ausbauen, also alle Gewinne wieder reinvestieren....

und da du ja eh schon "gewerblich" tätig bist, musste deine jetztigen Einnahmen natürlich auch versteuern.... für die gewerbeanmeldung kann ich dir den 1. Januar empfehlen, da dann dein Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr zusammenfällt...

Verfasst: 07.01.2007, 14:01
von julian87
Hi,

ja da fällt mir wieder was ein was mir ein selbständiger bekannter sagte.
Er meinte ich muss den "Gewinn" so investieren das ich im Endeffekt fats keinen reinen Gewinn mehr habe, also das ich mir zum Beispiel vom gewinn einen neuen Rechner kaufe, mit der Begründung das ich ihn zum arbeiten für meine Kunden benötige, geht sowas echt so leicht?

Julian

Verfasst: 07.01.2007, 14:01
von Sebby2
julian87 hat geschrieben: Damit ich das mal genau ausrechnen kann was ist genau dieser?:
abzügl. 920,- WK pauschbetrag
Das ist ein pauschaler Jahresbetrag der direkt von deiner Ausbildungsvergütung als Werbungskosten abgezogen wird (bei der Einkommensteuererklärung). Solltest du höhere Werbungskosten haben kannst du natürlich diese ansetzen.

Verfasst: 07.01.2007, 14:11
von Sebby2
julian87 hat geschrieben:Hi,

ja da fällt mir wieder was ein was mir ein selbständiger bekannter sagte.
Er meinte ich muss den "Gewinn" so investieren das ich im Endeffekt fats keinen reinen Gewinn mehr habe, also das ich mir zum Beispiel vom gewinn einen neuen Rechner kaufe, mit der Begründung das ich ihn zum arbeiten für meine Kunden benötige, geht sowas echt so leicht?

Julian
Grundsätzlich ist dies ohne Probleme möglich. Nur du musst bedenken, dass ein PC mehr als 410,- Euro kostet und somit musst du diesen über mindestens 3 Jahre abschreiben.

Beispiel:

Kaufpreis 900,-
Anschaffungsdatum 01.04.2007

900: 3 x9/12 = 225,- Euro als Betriebsausgaben im Anschaffungsjahr.
Nächstes Jahr mit 300,- Euro anzusetzen.

Wie net(t)worker schon geschrieben hat, kannst du deinen Gewinn mit verschiedenen Ausgaben drücken. Wie z.B. Werbeausgaben, allerdings hast du ja dann evtl. auch wieder höhere Einnahmen. Es gibt auf jeden Fall verschiedene Möglichkeiten kurzfristig den Gewinn herunterzurechnen.

Für den Zeitraum des Wirtschaftsjahres ist der Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung nicht wichtig. Grundsätzlich läuft das Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bzw. ab der Anmeldung zum 31.12.2007 (Rumpfwirtschaftsjahr)

Verfasst: 07.01.2007, 14:15
von net(t)worker
julian87 hat geschrieben:Hi,

ja da fällt mir wieder was ein was mir ein selbständiger bekannter sagte.
Er meinte ich muss den "Gewinn" so investieren das ich im Endeffekt fats keinen reinen Gewinn mehr habe, also das ich mir zum Beispiel vom gewinn einen neuen Rechner kaufe, mit der Begründung das ich ihn zum arbeiten für meine Kunden benötige, geht sowas echt so leicht?

Julian
klar... du kannst deine Gewinne natürlich wieder in dein Geschäft reinvestieren... bei den Investitionen musst du aber auch darauf achten über wie viele Jahre du sie abschreiben musst...

z.B. du kaufst Werbung ein für 1.000 Euro... die kannst du sofort als Ausgabe buchen, wenn diese auch noch im gleichen Geschäftsjahr geschaltet wird...

wenn du nun aber einen neuen Rechner kaufst, zahlst du in dem Jahr zwar 1.000 Euro dafür, kannst aber nur einen Teil davon abschreiben.... d.h. in dem Jahr wird dein Gewinn durch den Rechnerkauf rechnerisch nur um ein paar hundert Euro verringert... aber in den Jahren danach auch jeweils nochmal....

Wenn der Einkaufspreis eines gegenstandes einen gewissen betrag unterschreitet kannst du ihn auch jeweils immer sofort komplett abschreiben.... kannst dir also z.B. eine komplette Büroausstattung, also hochwertige Locher, Laminiergerät, Aktenvernichter etc kaufen... diese geräte fallen meist unter dem Betrag und können dann sofort komplett abgeschrieben werden.... Und bei solchen Dingen wird kein Finanzbeamte zweifeln, dass man sie für sein Gewerbe benutzt...

Und bei Geräten wie PC wäre auch noch eine private Nutzung miteinzubeziehen... es sei denn du hast einen PC den du nur privat nutzt und eben einen den du nur für dein Gewerbe nutzt...

wenn du dir für dein Gewerbe einen extra Raum als Büro einrichtest, kannst du dafür auch einen Betrag abschreiben....

du musst die Ausgaben eben nur belegen können, also für alles eine Rechnung ausstellen lassen und im Zweifelsfall eben glaubhaft erklären können warum es eine Geschäftsausgabe ist...

das sind aber alles Dinge die du mit einem Steuerberater durchsprechen solltest.... Gewinne runterdrücken ist aber absolut kein Problem....

Verfasst: 07.01.2007, 14:19
von Sebby2
net(t)worker hat geschrieben: Gewinne runterdrücken ist aber absolut kein Problem....
Die Frage ist nur bis zu welcher Höhe :lol:

Im Zweifelsfall musst du dir das alles einmal von einem Steuerberater durchrechnen lassen, allerdings kostet der auch wieder Geld. :wink: