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AdSense-Zahlung - Verdienstnachweis
Verfasst: 28.03.2007, 15:03
von berni
Anscheinend gibt es nun einen "Verdienstnachweis" bei Adsense.
(im Zahlungsprotokoll bei Zahlungsdetails)
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Verfasst: 28.03.2007, 15:45
von klixi
Yes...voll versteckt....ist aber wunderbar....einfach ausdrucken und fertig...Ihr müsst euch durchklicken....

Verfasst: 28.03.2007, 15:51
von mic_jan
und sogar rückwirkend! Na, wenn das mal nichts ist! Da freut sich mein Steuerberater.
Gruss,
Michael
Verfasst: 28.03.2007, 15:52
von Yel nats
Danke!
Verfasst: 29.03.2007, 08:24
von Treepwood
Na endlich, das wurde ja auch Zeit! Damit ist doch dann eigentlich auch das leidige Thema mit der Umsatzsteuerpflicht vom Tisch, da ganz klar hervorgeht, woher das Geld stammt?
Verfasst: 29.03.2007, 10:54
von ROM
wow danke für den tipp. mein steuerberater hat gleich ein freundlicheres gesicht gehabt *g*
Verfasst: 29.03.2007, 11:21
von berni
Verfasst: 29.03.2007, 12:19
von ColoRos
Treepwood hat geschrieben:Na endlich, das wurde ja auch Zeit! Damit ist doch dann eigentlich auch das leidige Thema mit der Umsatzsteuerpflicht vom Tisch, da ganz klar hervorgeht, woher das Geld stammt?
Aber viele Steuerberater behaupten trotzdem, dass man die Umsatzsteuer bezahlen muss, da man selber in D. sitzt.
Verfasst: 29.03.2007, 14:21
von Keyser Soze
ColoRos hat geschrieben:Aber viele Steuerberater behaupten trotzdem, dass man die Umsatzsteuer bezahlen muss, da man selber in D. sitzt.
Nochmal: es ist nicht entscheidend, dass es so einen Wisch gibt, sondern wo der Ort der Leistungserbringung ist (und da streiten sich eben die Gele(e|h)rten)
Verfasst: 29.03.2007, 22:14
von Melegrian
So richtig verstehe ich das alles nicht. Ich war einige Jahre in einer anderen Branche selbständig tätig und da war der Werdegang doch genau umgekehrt. Also, ich als Erbringer der Leistung, musste doch eine Rechnung an den Kunden bzw. Auftraggeber senden. Der Auftraggeber braucht doch nichts bescheinigen, er braucht doch nur die Rechnung begleichen. Nach Eingang der Zahlung wurde dann das Duplikat der Rechnung mit dem Kontoauszug zusammen abgeheftet.
Was ich damit meine, warum sollte man nicht eine Rechnung an Google senden, das Duplikat von dieser Rechnung nach Zahlungseingang zusammen mit dem Kontoauszug abheften? Für mich wäre das so der normalste Werdegang bei einer vernünftigen Buchführung.
Davon bleibt die Frage nach der Umsatzsteuer ungeklärt. Wir hatten keine Auslandsgeschäfte, deshalb bin ich mir da ziemlich unsicher. Doch war es nicht zumindest einmal so, das man bei Auslandsgeschäften mit dieser Rechnung dann zum Finanzamt ging und sich einen Antrag auf Umsatzsteuerrückerstattung holte?
Mele