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Adsense, Komerz oder nicht Komerz
Verfasst: 30.03.2007, 17:31
von ben78
Kann mir einer veraten, ob man seine Internetseite komerziell betreibt, wenn man bei google-adsense ein account hat und durch Werbung auf seiner Seite einnahmen erzielt, ohne eigene Produkte etc. zu veräussern.
Ich bin keine Firma sondern reine Privatperson.
Habe nämlich mein erstes Projekt mit so genannten Testversionen erstellt und darf es nur zu Testzwecken publizieren, wenn meine Seite nicht komerzieller Art ist.
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Verfasst: 30.03.2007, 17:40
von dirk30
So bald Einnahmen erzielst brauchst einen Gewerbeschein und es ist ein kommerzieles Projekt weil du willst ja Einnahmen mit der Werbung generieren?!
Verfasst: 30.03.2007, 18:16
von Keyser Soze
dirk30 hat geschrieben:So bald Einnahmen erzielst brauchst einen Gewerbeschein und es ist ein kommerzieles Projekt...
Nein, nicht immer. Es gibt auch noch sowas wie "Liebhaberei" ohne Gewinnerzielungsabsicht, wenn man nur die Kosten decken will.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gewinnerzielungsabsicht
Verfasst: 30.03.2007, 18:39
von dirk30
so bald werbung geschalten wird und man dafür Geld kriegt hast man "obektiv" eine Gewinnerzielungsabsicht.
Verfasst: 30.03.2007, 18:45
von net(t)worker
Keyser Soze hat geschrieben:dirk30 hat geschrieben:So bald Einnahmen erzielst brauchst einen Gewerbeschein und es ist ein kommerzieles Projekt...
Nein, nicht immer. Es gibt auch noch sowas wie "Liebhaberei" ohne Gewinnerzielungsabsicht, wenn man nur die Kosten decken will.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gewinnerzielungsabsicht
Aber ob es liebhaberei ist oder nicht entscheidet doch das Finanzamt... sobald aber regelmäßig Gewinne eingefahren werden, ist es ein Gewerbe... Liebhaberei wäre es wenn dauerhaft nur Verluste gemacht werden...
Verfasst: 30.03.2007, 18:55
von dirk30
richtig aber das finanzamt kriegt ja erst durch die gewerbeanmeldung mit das du was verdienst auf selbständiger Basis und normally nach meinen wissen kann es dann passieren das sie es als liebhaberei einstufen wenn du nichts verdienst bzw. verluste machst
Verfasst: 30.03.2007, 19:05
von Keyser Soze
net(t)worker hat geschrieben:Aber ob es liebhaberei ist oder nicht entscheidet doch das Finanzamt...
Richtig
sobald aber regelmäßig Gewinne eingefahren werden, ist es ein Gewerbe... Liebhaberei wäre es wenn dauerhaft nur Verluste gemacht werden...
Genau das wurde aber im ersten Beitrag nicht genau spezifiziert und nur deshalb wollte ich das kurz einwerfen, dass nicht pauschalisiert wie im 2. Beitrag behauptet
immer eine Gewerbepflicht eintritt, sondern dass es (unter sehr speziellen Voraussetzungen) Ausnahmen gibt
Dass Adsense meiner Meinung nach nicht sinnvoll ist, wenn man keine Gewinnabzielungsabsicht hat, steht auf einem anderen Blatt. Da gibt es dann andere Möglichkeiten der Kostendeckung (Spenden, Sponsoren etc.).
Verfasst: 31.03.2007, 00:32
von ben78
Leute, mir geht es nicht darum, ob ich ein Gewerbe beim Finanzamt anmelden muss oder nicht, sondern eher darum, dass ich mit Photoshop und Golive (TESTVERSIONEN) eine Website fertig gestellt habe und keinen bock darauf habe verklagt zu werden, nur weil ich durch ADSENSE Finanzielle Mittel einnehme und der Ansicht nach ADOBE meine Seite komerziell betreibe.
Es heißt doch, dass man die Testversionen nur dann nutzen darf, wenn man seine Seite nicht kommerziell verwendet oder???
Verfasst: 31.03.2007, 01:30
von net(t)worker
Eine Testversion einer Software ist da um sie zu testen, und dann bei Gefallen/Eignung auch zu kaufen...
die damit erstellten Grafiken und Webseiten dürftest du auch als Privatanwender nicht veröffentlichen....
Klar, wenn du dir dann nachträglich eine Lizenz dieser Software erwirbst, darfste die Bilder/Webseiten dann auch veröffentlichen....