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ihr immer mit euren metatags... solange die begriffe in den metatags zum content passen, und dieser in ordnung ist, ist alles in Ordnung... wenn man also einen Testbericht über ein Produkt einer bestimmten Marke auf einer webseite hast, darf diese Marke natürlich auch in den metatags dieser einen Webseite genannt werden...lloy hat geschrieben:Was anderes dürfte es sein, wenn Du den geschützen Firmennamen in den Meta-Tags hast und damit auch in den Suchmaschinen gefunden wirst. Wenn da aber nur steht: Vesicherungen PLZ und Stadt...
net(t)worker hat geschrieben:ihr immer mit euren metatags... solange die begriffe in den metatags zum content passen, und dieser in ordnung ist, ist alles in Ordnung... wenn man also einen Testbericht über ein Produkt einer bestimmten Marke auf einer webseite hast, darf diese Marke natürlich auch in den metatags dieser einen Webseite genannt werden...lloy hat geschrieben:Was anderes dürfte es sein, wenn Du den geschützen Firmennamen in den Meta-Tags hast und damit auch in den Suchmaschinen gefunden wirst. Wenn da aber nur steht: Vesicherungen PLZ und Stadt...
das urteil bezüglich der metatags bezieht sich nur auf Marken, die selber garnicht auf der webseite vorkommen, bzw. die Nennung auf der Webseite eindeutig ein Markenverstoß wäre... irgendjemand kam mal auf die Idee, dass die Nennung von Konkurrenzmarken in den metatags kein Verstoß sein kann, da der User die metatags ja garnicht sieht... und das ging dann bis zum BGH, dieser entschied dann, dass eine Marke auch in den Metatags ein Markenverstoß sein kann.... den Umkehrschluss, dass eine Marke in den metatags immer ein Markenverstoß ist, kann man daraus aber nicht ableiten....
nun ja ein Unterschied besteht schon.Dann dürfte ja z.B. eine TV-Nachrichtensendung nicht mehr über Mercedes berichten, wenn anschließend ein Werbespot für Audi kommt.
kommt jetzt ganz darauf an, was du unter "auch verboten" verstehst...webtainment hat geschrieben:Echt jetzt dachte das wäre auch "verboten" nunja hast du evtl. ein Link wo ich das nachlesen könnte ?
Habe ich auch nie behauptet...den Umkehrschluss, dass eine Marke in den metatags immer ein Markenverstoß ist, kann man daraus aber nicht ableiten....
Genau das kann man aber nicht pauschalisieren.entweder die Benutzung der Marke ist erlaubt oder nicht erlaubt, egal ob im Content oder auch in den Metatags...
Ich muß gestehen, daß ich solche Geschäftsmodelle schon seit langem als fragwürdig betrachte. Für mich ist das MFA: Content, der frei erhältlich ist, wird genutzt, um ein mit Werbung garniertes Portal aufzuziehen. Ein paar Kommentiermöglichkeiten ändern da nix, machen daraus keine 'redaktionellen Beiträge' - die Schreiber sind ja nicht angestellte Journalisten.janni hat geschrieben:Wir betreiben eine Domain mit einem Adressverzeichnis verschiedener deutscher Versicherungen.
Auf den Seiten wird Adsense Werbung eingeblendet.
Das ändert nichts an der prinzipiellen Fragwürdigkeit: Mein Firmenname wird verwendet, auf daß google geeignete Anzeigen ausgibt, Leute darauf klicken und der Seitenbetreiber daran verdient.lloy hat geschrieben:Wenn man sich mal ************ (Verteichnis) oder cylex.de anschaut, machen die das ja alle.
Genau davon leben Google, die Gelben Seiten usw. ja alle auch und hier wird es interessant.Mein Firmenname wird verwendet, auf daß google geeignete Anzeigen ausgibt, Leute darauf klicken und der Seitenbetreiber daran verdient.
wie gesagt, es muss nur die Frage geklärt werden, ob er die Adressdaten mit den Marken in diser Form verwenden darf oder nicht, da muss nicht zwischen Metas und Content unterschieden werden. Und diese Frage wird ihm wohl ein Anwalt beantworten müssen, da wir als Laien ihn eh nicht beraten dürfen... gut, wenn jemand ein passenden aktuelles Urteil kennen würde, könnte man darauf verweisen, so dass er ggf. einen Anhaltspunkt hat... ansonsten wird ihm der Gang zum Anwalt aber wohl nicht erspart bleiben...lloy hat geschrieben:Die Nennung der Marke in den Metas dürfte dann insofern eine nicht unerhebliche Rolle spielen, als das Du damit erreichst, genau zu diesem Begriff besser gefunden zu werden. Und genau darauf wird sich der gegnischerische Anwalt mit Sicherheit berufen.
Bei nem Shop seh ich auch, dass es generell keine gute Idee ist, egal ob Meta oder Content. Bei einem Verzeichnis kann das evtl. schon einen gewissen Unterschied machen.