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Die Nennung der Adresse bzw. des Namens ist wohl nicht grundsätzlich verboten, aber wenn ich mir die Seite so anschaue, kann ich die Art und Weise nicht gutheißen. Du verwendest die Markennamen ja keinesfalls nur zur Angabe der jeweiligen Anschrift, sondern als Rubrikenbezeichnung für Deine betreffende Unterseite im Linktext, in der Überschrift und im Dateinamen. Der Inhalt der Seite besteht dann aber dummerweise hauptsächlich aus Werbung für andere Versicherungen. Zu allem Überfluss ist die URL zum Markeninhaber nur als Text angegeben und nicht verlinkt, während die Werbung für die anderen Versicherungen natürlich verlinkt und der Linktext optisch hervorgehoben ist.janni hat geschrieben:Also nach dem Markengesetz §23 Abs. 1 darf ich die Adresse nennen
Ich glaube, in genau so einem Fall hat der Anwalt beim oben angesprochenen Fall volles Recht bekommen.Thomas2 hat geschrieben: Zu allem Überfluss ist die URL zum Markeninhaber nur als Text angegeben und nicht verlinkt, während die Werbung für die anderen Versicherungen natürlich verlinkt und der Linktext optisch hervorgehoben ist.