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Adsense plus Adressverzeichnis ist verboten

Verfasst: 11.05.2007, 10:06
von janni
Wir betreiben eine Domain mit einem Adressverzeichnis verschiedener deutscher Versicherungen.
Auf den Seiten wird Adsense Werbung eingeblendet.

Nun kam urplötzlich eine Abmahnung von Rechtsanwalt Hertin (Berlin) wegen Markenverletzung.
Wir würden eine Marke im geschäftlichen Verkehr benutzen (MarkenG §14 Abs. 2 Nr. 1)

Außerdem wird die Marke angeblich in der Werbung für identische Dienstleistungen Dritter verwendet.
(MarkenG §14 Abs. 3 Nr. 5)

Es wird nämlich von Google Werbung für andere Versicherungen eingeblendet.

Darf man also keine Adressen von bekannten Marken mehr angeben, wenn man Adsense Werbung integriert hat ???

Das kann ja wohl nicht sein.

Dann dürfte ja z.B. eine TV-Nachrichtensendung nicht mehr über Mercedes berichten, wenn anschließend ein Werbespot für Audi kommt.

Es kann ja wohl auch nicht wahr sein, dass das benennen einer Postadresse eine Benutzung im geschäftlichen Verkehr sein soll.

Verfasst:
von

Verfasst: 11.05.2007, 11:04
von Rem
Lösch doch diese Adresse und gut ist? Dieser Versicherer muss halt schauen, ob er dadurch Vorteile hat...

Verfasst: 11.05.2007, 11:10
von SeoBlogger.de
Nun ja, nur weil man eine Abmahnung verschickt hat man nicht generell recht. frag doch einfach den Anwalt Deines Vertrauens. Oftmals erledigen sich die Abmahnungen dann von alleine.

Verfasst:
von

Verfasst: 11.05.2007, 11:45
von mic_jan
Es gab mal so einen Fall, da waren die Anzeigen prägnanter als die Versicherungsdienstleister. AFAIK hat in dem Fall der Anwalt Recht bekommen.

Oder war es eine andere Branche *grübel* Auf jeden Fall kommt es wohl auf die Art der Darstellung an.

Lieben Gruss,

Michael

Verfasst: 12.05.2007, 18:56
von lloy
Kommt wohl wirklich auf den Einzelfall an, wobei ich schon etwas daran zweifle, dass die Abmahnung berechtigt wäre. Wenn es wirklich ein Verezichnis mit unterschiedlichen Anbietern ist.

Wenn man sich mal ************ (Verteichnis) oder cylex.de anschaut, machen die das ja alle.

Was anderes dürfte es sein, wenn Du den geschützen Firmennamen in den Meta-Tags hast und damit auch in den Suchmaschinen gefunden wirst. Wenn da aber nur steht: Vesicherungen PLZ und Stadt...

Verfasst: 12.05.2007, 21:51
von net(t)worker
lloy hat geschrieben:Was anderes dürfte es sein, wenn Du den geschützen Firmennamen in den Meta-Tags hast und damit auch in den Suchmaschinen gefunden wirst. Wenn da aber nur steht: Vesicherungen PLZ und Stadt...
ihr immer mit euren metatags... solange die begriffe in den metatags zum content passen, und dieser in ordnung ist, ist alles in Ordnung... wenn man also einen Testbericht über ein Produkt einer bestimmten Marke auf einer webseite hast, darf diese Marke natürlich auch in den metatags dieser einen Webseite genannt werden...

das urteil bezüglich der metatags bezieht sich nur auf Marken, die selber garnicht auf der webseite vorkommen, bzw. die Nennung auf der Webseite eindeutig ein Markenverstoß wäre... irgendjemand kam mal auf die Idee, dass die Nennung von Konkurrenzmarken in den metatags kein Verstoß sein kann, da der User die metatags ja garnicht sieht... und das ging dann bis zum BGH, dieser entschied dann, dass eine Marke auch in den Metatags ein Markenverstoß sein kann.... den Umkehrschluss, dass eine Marke in den metatags immer ein Markenverstoß ist, kann man daraus aber nicht ableiten....

Verfasst: 12.05.2007, 23:06
von webtainment
Echt jetzt dachte das wäre auch "verboten" nunja hast du evtl. ein Link wo ich das nachlesen könnte ?
net(t)worker hat geschrieben:
lloy hat geschrieben:Was anderes dürfte es sein, wenn Du den geschützen Firmennamen in den Meta-Tags hast und damit auch in den Suchmaschinen gefunden wirst. Wenn da aber nur steht: Vesicherungen PLZ und Stadt...
ihr immer mit euren metatags... solange die begriffe in den metatags zum content passen, und dieser in ordnung ist, ist alles in Ordnung... wenn man also einen Testbericht über ein Produkt einer bestimmten Marke auf einer webseite hast, darf diese Marke natürlich auch in den metatags dieser einen Webseite genannt werden...

das urteil bezüglich der metatags bezieht sich nur auf Marken, die selber garnicht auf der webseite vorkommen, bzw. die Nennung auf der Webseite eindeutig ein Markenverstoß wäre... irgendjemand kam mal auf die Idee, dass die Nennung von Konkurrenzmarken in den metatags kein Verstoß sein kann, da der User die metatags ja garnicht sieht... und das ging dann bis zum BGH, dieser entschied dann, dass eine Marke auch in den Metatags ein Markenverstoß sein kann.... den Umkehrschluss, dass eine Marke in den metatags immer ein Markenverstoß ist, kann man daraus aber nicht ableiten....

Verfasst: 13.05.2007, 00:47
von thorsten70
Dann dürfte ja z.B. eine TV-Nachrichtensendung nicht mehr über Mercedes berichten, wenn anschließend ein Werbespot für Audi kommt.
nun ja ein Unterschied besteht schon.

Du hast im Vergleich Mercedes und Audi zur gleichen Zeit eingeblendet.
Du hast also eine Seite worauf die Versicherung xy gefunden wird, auch unter den Keys und Metas aber direkt daneben wird die Versicherung yz eingeblendet.

ich habe schon die skurilsten Dinge erlebt was erlaubt ist und was nicht.
Interessant wäre zu wissen ob beide Versicherungen anzeigen schalten, denn dann kann die eine Partei davon ausgehen, das auch die andere direkt daneben genannt wird.

Im übrigen ist mir auch nicht ganz klar ob man so einfach Adressen bekannt geben darf.
Wir machen es zwar auch aber ob das so rechtens ist keine Ahnung.

Die Sache mit den Marken ist schon so eine Sache, das beste ist wahrscheinlich du verzichtest komplett auf das Anzeigen dieser Marke.
Allerdings besteht ja daraus deine Tätigkeit.
Marken und Adressen aufzulisten, das bedeutet ja gleich das aus.

Die Befürchtung habe ich schon lange, es werden immer mehr Marken nachziehen.
Uns wurde unlängst von einem Hersteller, von dem wir seit Jahren die Ware beziehen, verboten die Keywords bei Adwords zu schalten.
Bzw. bei google gesperrt, also völlig Irre das Ganze und das Ausmaß wird immer mehr, da kommt noch viel mehr nach.

Verfasst: 13.05.2007, 01:30
von net(t)worker
webtainment hat geschrieben:Echt jetzt dachte das wäre auch "verboten" nunja hast du evtl. ein Link wo ich das nachlesen könnte ?
kommt jetzt ganz darauf an, was du unter "auch verboten" verstehst...

das BGH Urteil sagt doch nur, dass auch eine nicht sichtbare Verwendung einer fremden Marke ein Markenrechtsverstoß sein kann.

Im Markenrecht gibt es ja auch Außnahmen in denen eine Marke von anderen genutzt werden darf, z.B. ein redaktionaler Bericht über ein Produkt, hier darf dann auch die Marke genannt werden... und hier wäre es dann egal ob nur auf der Artikel-Webseite oder auch in den Metatags dieser einzelnen Unterseite...

Wenn du aber einen Shop hast, und dort ein Produkt der Marke xyz anbietest wäre es sicher ein Markenverstoß wenn du die Konkurrenzmarken aufzählst um in Suchmaschinen auch darunter gefunden zu werden, auch hier ist es dann egal ob es offen auf der Webseite steht und/oder in den Metatags....

hier mal ein Link: https://www.aufrecht.de/index.php?id=4754

man kann also nicht unterscheiden zwischen Content und den Metatags, entweder die Benutzung der Marke ist erlaubt oder nicht erlaubt, egal ob im Content oder auch in den Metatags...

Hier mal der Link, worum es geht

Verfasst: 13.05.2007, 01:55
von janni
Es ist diese Seite: https://ver sicher ungen.bocholt-web.de

In den Meta-Tags steht nix drin. Da geht es nicht drum!

Es soll nur ein Portal sein, wo Berichte und Erfahrungen über (regionale) Versicherungs-Agenturen von Usern niedergeschrieben werden können.
(Redaktionelle Berichte eben...)

Verfasst: 13.05.2007, 11:31
von lloy
den Umkehrschluss, dass eine Marke in den metatags immer ein Markenverstoß ist, kann man daraus aber nicht ableiten....
Habe ich auch nie behauptet...
entweder die Benutzung der Marke ist erlaubt oder nicht erlaubt, egal ob im Content oder auch in den Metatags...
Genau das kann man aber nicht pauschalisieren.

Ein redaktioneller Beitrag ist, wie Du selbst sagst z.B. kein Problem.
Hier ging es aber um ein Webverzeichniss.

Wenn Du nun mit xyz in den Metas auf dich aufmerksam machst und selbige Firma kommt lediglich unter vielen in einem Verzeichnis vor, evtl. noch mit Einträgen der Konkurrenz als "Premium" gekennzeichnet, ist die Abmahung u.U. nicht mehr fern.

Die Nennung der Marke in den Metas dürfte dann insofern eine nicht unerhebliche Rolle spielen, als das Du damit erreichst, genau zu diesem Begriff besser gefunden zu werden. Und genau darauf wird sich der gegnischerische Anwalt mit Sicherheit berufen.

Bei nem Shop seh ich auch, dass es generell keine gute Idee ist, egal ob Meta oder Content. Bei einem Verzeichnis kann das evtl. schon einen gewissen Unterschied machen.

Re: Adsense plus Adressverzeichnis ist verboten

Verfasst: 13.05.2007, 11:52
von oldInternetUser
janni hat geschrieben:Wir betreiben eine Domain mit einem Adressverzeichnis verschiedener deutscher Versicherungen.
Auf den Seiten wird Adsense Werbung eingeblendet.
Ich muß gestehen, daß ich solche Geschäftsmodelle schon seit langem als fragwürdig betrachte. Für mich ist das MFA: Content, der frei erhältlich ist, wird genutzt, um ein mit Werbung garniertes Portal aufzuziehen. Ein paar Kommentiermöglichkeiten ändern da nix, machen daraus keine 'redaktionellen Beiträge' - die Schreiber sind ja nicht angestellte Journalisten.

Und insofern wundert es mich auch nicht, daß nun einzelne beginnen, sich mit Abmahnungen dagegen zu wehren. Ich stehe ja auch mit meinem Angebot in diversen, mehr oder weniger fragwürdigen Listen drin, die mit Werbung garniert sind, ohne daß ich mich dort selbst eingetragen hätte.
lloy hat geschrieben:Wenn man sich mal ************ (Verteichnis) oder cylex.de anschaut, machen die das ja alle.
Das ändert nichts an der prinzipiellen Fragwürdigkeit: Mein Firmenname wird verwendet, auf daß google geeignete Anzeigen ausgibt, Leute darauf klicken und der Seitenbetreiber daran verdient.

Verfasst: 13.05.2007, 12:07
von lloy
Mein Firmenname wird verwendet, auf daß google geeignete Anzeigen ausgibt, Leute darauf klicken und der Seitenbetreiber daran verdient.
Genau davon leben Google, die Gelben Seiten usw. ja alle auch und hier wird es interessant.

Muss ein Verzeichnis eine gewisse Qualität bieten, damit es berechtigt ist, einen zu listen? Muss es evtl. sogar nachfragen oder reicht eine Möglichkeit zum "Austragen" für den Markeninhaber?

Verfasst: 13.05.2007, 12:07
von net(t)worker
lloy hat geschrieben:Die Nennung der Marke in den Metas dürfte dann insofern eine nicht unerhebliche Rolle spielen, als das Du damit erreichst, genau zu diesem Begriff besser gefunden zu werden. Und genau darauf wird sich der gegnischerische Anwalt mit Sicherheit berufen.

Bei nem Shop seh ich auch, dass es generell keine gute Idee ist, egal ob Meta oder Content. Bei einem Verzeichnis kann das evtl. schon einen gewissen Unterschied machen.
wie gesagt, es muss nur die Frage geklärt werden, ob er die Adressdaten mit den Marken in diser Form verwenden darf oder nicht, da muss nicht zwischen Metas und Content unterschieden werden. Und diese Frage wird ihm wohl ein Anwalt beantworten müssen, da wir als Laien ihn eh nicht beraten dürfen... gut, wenn jemand ein passenden aktuelles Urteil kennen würde, könnte man darauf verweisen, so dass er ggf. einen Anhaltspunkt hat... ansonsten wird ihm der Gang zum Anwalt aber wohl nicht erspart bleiben...

hmm... oder evtl. mal im Markengesetz nachsehen in welchen Ausnahmen die Marken von jedem genannt werden dürfen... evtl. trifft ja eine der Ausnahmen direkt zu...

Das Markengesetz gibt mir recht!

Verfasst: 13.05.2007, 16:06
von janni
Hab mal nachgeschaut und dies gefunden:

§ 23 Benutzung von Namen und beschreibenden Angaben, Ersatzteilgeschäft

Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr

1.dessen Namen oder Anschrift zu benutzen,

2.ein mit der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen, wie insbesondere ihre Art, ihre Beschaffenheit, ihre Bestimmung, ihren Wert, ihre geographische Herkunft oder die Zeit ihrer Herstellung oder ihrer Erbringung, zu benutzen, oder

3.die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware, insbesondere als Zubehör oder Ersatzteil, oder einer Dienstleistung zu benutzen, soweit die Benutzung dafür notwendig ist,

sofern die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstößt.

Also nach dem Markengesetz §23 Abs. 1 darf ich die Adresse nennen