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Brief vom Finanzamt erhalten
Verfasst: 03.07.2007, 18:14
von ColoRos
Hallo,
vor paar Tagen hat das Finanzamt meinen Steuerberater einen Brief geschrieben, dass ich meine Einkommensteuererklärung spätestens am 16.07.2007 abgeben soll.
" Erinnerung an die Abgabe der Steuererklärung(en)
Sehr geehrte Frau / sehr geehrter Herr,
die folgende(n) Steuererklärung(en) ist/sind bisher (Stand 20.06.2007) nicht eingegangen:
Einkommensteuer, Zeitraum 2006
Falls Sie inzwischen die Steuererklärung(en) unter der o.g. Steuernummer abgegeben oder eine Fristverlängerung beantragt haben, betrachten Sie bitte diese Aufforderung als gegenstandslos. Andernfalls reichen Sie bitte spätestens am 15.07.2007 die Steuererklärung(en) ein.
Diese Erinnerung ist keine Fristverlängerung; insbesondere bleibt diese Festsetzung von Verspätungszuschlägen vorbehalten.
Bei weiterer Säumnis können die Besteuerungsgrundlagen geschätzt oder es kann nach vorheriger Androhung ein Zwangsgeld gegen Sie festgesetzt werden.
Falls Sie diese Erinnerung für unberechtigt halten, teilen Sie dies bitte unter Angabe der Gründe mit. Sie können für Ihre Antwort dieses Schreiben verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Finanzamt "
Hmm...
Hat mich das Finanzamt am Acker, oder wie bin ich denen aufgefallen, dass gerade meine Einkommensteuererklärung fehlt? Ich hatte letztes Jahr eine gemacht für 2005, aber da war der Betrag sehr wenig und nun fällt es denen auf, dass meine fehlt. Komisch.
Ich hatte auch meinen Steuerberater gefragt bis wann spätestens man die Steuererklärung abgeben muss, sie meinten ende August
Und euch hatte ich auch schon gefragt, ob ihr ne Steuererklärung gemacht habt und ihr meintet (fast) alle, dass ihr später macht
https://www.abakus-internet-marketing.d ... art-0.html
Bekommt ihr keine Mahnung?
Verfasst:
von
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Verfasst: 03.07.2007, 18:26
von Muaddib
Woran man merkt, dass man die Wahl des Steuerberaters auf die leichte Schulter genommen hat:
- Er meint(!) dass die Est-Erklaerung bis Ende August abgegeben werden muss.
Meiner Meinung nach - ich bin kein Steuerberater, ich hab keine Ahnung, das ist keine Beratung, ich bin dumm/blind/boesartig - muss die Erklaerung bis Ende Mai(!) beim FA sein, ausser Du beantragst Fristverlaengerung - muss aber nicht klappen und auch nur ein paar Monate ueblicherweise. Alternativ bist Du beim Berater, der kann dann FV bis Ende des Jahres beantragen.
Verfasst: 03.07.2007, 18:34
von Pompom
Hat mich das Finanzamt am Acker, oder wie bin ich denen aufgefallen, dass gerade meine Einkommensteuererklärung fehlt?
Das ist einfach, die drücken am Computer auf einen Knopf und Zack - ist der Brief fertig.
Ich hatte auch meinen Steuerberater gefragt bis wann spätestens man die Steuererklärung abgeben muss, sie meinten ende August
Dös is ne Nase. Bei mir gibt der Steuerfuzzi, wenn ich den schön füttere, die Steuererklärungen fristgerecht ab. Oder beantragt Dauerfristverlängerung.
Falls du das alleine machst/machen möchtest, wünsche ich Dir dann viel Spass in den nächsten Tagen.
Verfasst: 03.07.2007, 19:12
von ColoRos
Pompom hat geschrieben:
Hat mich das Finanzamt am Acker, oder wie bin ich denen aufgefallen, dass gerade meine Einkommensteuererklärung fehlt?
Das ist einfach, die drücken am Computer auf einen Knopf und Zack - ist der Brief fertig.
Ich hatte auch meinen Steuerberater gefragt bis wann spätestens man die Steuererklärung abgeben muss, sie meinten ende August
Dös is ne Nase. Bei mir gibt der Steuerfuzzi, wenn ich den schön füttere, die Steuererklärungen fristgerecht ab. Oder beantragt Dauerfristverlängerung.
Falls du das alleine machst/machen möchtest, wünsche ich Dir dann viel Spass in den nächsten Tagen.
Wieso alleine machen? Was meinst du?
Ich muss nur zum Steuerberater, Unterlagen, Verdienstnachweis und das wars

Verfasst: 03.07.2007, 19:24
von net(t)worker
Ach... das sind doch harmlose Erinnerungsschreiben seitens des Finanzamtes.... ich hing mal mit einer Steuererklärung mehr als 18 Monate hinterher... da ändert sich der Ton in den briefen schon etwas und sie klingen richtig ernst... naja... wenn ich gewusst hätte, dass ich da nochmal ein paar hunderter rausbekomme, hätte ich die auch wesentlich eher abgegeben...

Re: Brief vom Finanzamt erhalten
Verfasst: 03.07.2007, 19:40
von dandy11
Falls du die Erklärung selbst machst, wäre der Termin für das Jahr 2006 am 31.05.2007 gewesen. Wenn du die Erklärung durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein machen lässt, dann ist die Frist
automatisch und ganz ohne Dauerfristverlängerung (die gibt's nämlich mE nur bei der USt.-Erklärung

) 31.12.2007 (war vor 2-3 Jahren noch der 30.09.), auf Antrag sogar bis zum 29.02.2008 (s.
https://www.thueringen.de/de/tfm/steuern/erkl/abgabe/)
Fazit: Such dir nen anderen Steuerberater. Eigentlich sollte man das wissen als Mann/Frau vom Fach
Der Brief vom FA? Hast du die letzte Erklärung selbst gemacht? Vielleicht sind die Beamten davon ausgegagen, dass du das dieses Jahr wieder machst und den Termin verpennt hast. Andererseits: Wenn der Brief direkt an den Steuerberater ging, dann weiß das FA ja eigentlich, dass du nen StB hast. Naja, vielleicht war ein Lehrling zu Gange...
Ansonsten: Ruf die Herrschaften auf dem FA an und frag nach. Die sind dir zur Auskunft verpflichtet.[/i]
Verfasst: 03.07.2007, 23:42
von ColoRos
Also die letzte Steuererklärung hat auch mein Steuerberater gemacht.
Falls du die Erklärung selbst machst, wäre der Termin für das Jahr 2006 am 31.05.2007 gewesen. Wenn du die Erklärung durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein machen lässt, dann ist die Frist automatisch und ganz ohne Dauerfristverlängerung (die gibt's nämlich mE nur bei der USt.-Erklärung )
Umsatzsteuererklärung? Die Umsatzsteuererklärung ist bis zum 31.12.2007 ?
Ich muss keine USt. zahlen, da ich Kleinunternehmer bin
Verfasst: 04.07.2007, 00:30
von SI NewMedia
Um das mal kurz zu erläutern was ColoRos schreibt,
Umsatzsteuer:
Bis Ende Mai wenn du keinen zugelassenen Steuerberater hast,
bis Dezember wenn du einen Steuerberater hast, der dich vertritt.
Verfasst: 04.07.2007, 07:07
von dandy11
ColoRos hat geschrieben:
Umsatzsteuererklärung? Die Umsatzsteuererklärung ist bis zum 31.12.2007 ?
Es geht nicht um die Umsatzsteuererklärung sondern um die Einkommensteuererklärung
die folgende(n) Steuererklärung(en) ist/sind bisher (Stand 20.06.2007) nicht eingegangen:
Einkommensteuer, Zeitraum 2006
USt. muss Quartal+10 Tage oder Quartal+1Monat+10 Tage bei Dauerfristverlängerung bzw. Monat +10 Tage oder Monat+Monat+10 Tage bei Dauerfristverlängerung abgegeben sein.
Ist dieser Termin auch nur um einen Tag verpasst oder die Post pennt einen Tag gibt's schon einen Brief vom FA

Verfasst: 04.07.2007, 07:24
von Sebby2
So wie es dandy11 geschrieben hat ist es korrekt.
Die Frist für die Einkommensteuererklärung ist der 31.12.2007 wenn du es von einem Steuerberater erstellen lässt.
Dann hat das Finanzamt vielleicht in Ihrem Programm das Kreuz vergessen. Einfach kurz beim FA anrufen und mitteilen, dass du die Steuer von nem Steuerberater erstellen lässt.
Eigentlich könnte, dass auch dein Steuerberater machen.

Re: Brief vom Finanzamt erhalten
Verfasst: 04.07.2007, 09:35
von fogmaster
Hat mich das Finanzamt am Acker, oder wie bin ich denen aufgefallen, dass gerade meine Einkommensteuererklärung fehlt? Ich hatte letztes Jahr eine gemacht für 2005, aber da war der Betrag sehr wenig und nun fällt es denen auf, dass meine fehlt. Komisch.
Das ist ein Brief, den der FA-Computer automatisch verschickt wenn deine Steuererklärung nicht vorliegt oder nur jemand vergessen hat ein Häkchen zu machen, dass sie da ist. Einfach Steuererklärung nachreichen, Fristverlängerung beantragen oder erklären daß wegen Unterschreitung der Einkommensgrenzen keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht.
Verfasst: 04.07.2007, 15:06
von net(t)worker
dandy11 hat geschrieben:
USt. muss Quartal+10 Tage oder Quartal+1Monat+10 Tage bei Dauerfristverlängerung bzw. Monat +10 Tage oder Monat+Monat+10 Tage bei Dauerfristverlängerung abgegeben sein.
Ist dieser Termin auch nur um einen Tag verpasst oder die Post pennt einen Tag gibt's schon einen Brief vom FA

das gilt für die UST.-Voranmeldungen nicht für die abschliessende jährliche USt- Erklärung... die USt. Erklärung für 2006 hab ich bisher noch nicht abgegeben, bis heute hat das Finanzamt sich auch noch nicht diesbezüglich gemeldet....
Verfasst: 04.07.2007, 15:28
von dandy11
net(t)worker hat geschrieben:
das gilt für die UST.-Voranmeldungen nicht für die abschliessende jährliche USt- Erklärung...
Das stimmt natürlich. Allerdings gebe ich die jährliche USt-Erklärung mit der ESt-Erklärung ab. Das ist bei mir meistens so um den 30.12.

Bisher hat sich mein FA deswegen noch nie mokiert. Insofern gehe ich davon aus, dass die Frist für die abschließende USt.-Erklärung mit der Frist der ESt-Erklärung identisch ist.
Das FA ist aber ziemlich empfindlich, wenn die USt-Voranmeldung nicht pünktlich zum Stichtag auf dem Amt ist. Da gilt nicht mal der korrekte Poststempel als rechtzeitig abgegeben.
Verfasst: 04.07.2007, 15:49
von Sebby2
Die Frist für die USt- Erklärung und die EKSt- Erklärung sind grundsätzlich identisch. Würde ja auch keinen Sinn machen, unterschiedliche Fristen.
Wenn die Umsätze sehr gering sind, dann verlang das Finanzamt keine Voranmeldungen sondern nur die USt - Erklärung am Jahresende.

Verfasst: 04.07.2007, 15:51
von dandy11
Sebby2 hat geschrieben:Würde ja auch keinen Sinn machen, unterschiedliche Fristen.
Steurrecht != Sinn
Wenn die Umsätze sehr gering sind, dann verlang das Finanzamt keine Voranmeldungen sondern nur die USt - Erklärung am Jahresende.
Das stimmt nicht ganz. Das ist nicht von den Umsätzen abhängig sondern von der USt. im letztem Jahr. Ist die unter 512 Euro (
§18, Abs. 2 UStG), dann reicht eine Erklärung am Jahresende.
Wenn du nur 100% Geschäfte mit dem Ausland machst, dann kannst du Millionen umsetzen und musst trotzdem keine USt-Voranmeldung machen. Ich hatte schon Geschäftsjahre, wo ich trotz guter Umsätze keine USt-Voranmeldung machen musste.