mgutt hat geschrieben:@ JenaTV
So einfach ist das nicht. Denn Du hast beim Upload zugestimmt, dass auch fremde Internetseiten Deine Videos einbinden dürfen. Es gibt extra eine Option dafür (einbetten erlauben). Wenn Du die deaktiviert hast, dann kann man das Video gar nicht auf externen Seiten einbinden.
Dann wäre aber noch zu klären, in wie weit die Nutzungsbedingungen von Youtube hier überhaupt Gültigkeit besitzen.
Gruß
Das ist richtig- jeder kann mein Youtube-Video einbinden.
Indem er einen Youtube-Player einbindet.
Soweit ich das in Arbeit befindliche "Youtube-Adsense" bisher kenne bekommt er dann Adsense-Einnahmen für die Anzeige über oder unter dem Video welche er mit einbinden kann- das ist nichts anderes als wenn er das Video auf seiner Webseite unter seinen normalen Anzeigen einbindet.
Eventuelle Werbespots
im Video, welche Youtube auch plant sind ein anderes Thema.
Der Kollege wollte aber Youtube-Videos herunterladen, nachbearbeiten und dann als eigene ausgeben und wieder hochstellen.
Das ist in Deutschland wie in USA strafbar als Diebstahl geistigen Eigentums. Gleichzeitig ist es ein Verstoß gegen die vom Nutzer akzeptierten Youtube-Bedingungen.
Er kann das gern tun.

Muß aber dann mit Anwaltspost sowohl vom Yotube-Videoersteller als auch von Youtube selbst rechnen.
Ach ja, noch was vergessen.

Die deutsche Rechtsprechung bemißt bisher den durch solche Urheberrechtsverletzungen entstandenen Schaden eigentlich nach der Anzahl der
möglichen Nutzer eines geklauten Copyrights. Das macht solche Klagen in D. in das Internet betreffenden Fällen herrlich unberechenbar.