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Freiberufler und Google Adsense
Verfasst: 04.03.2008, 00:00
von Gerald
Hallo,
ich überlege ob, und wie man GoogleAds angibt bei Freiberuflern!? Hat hier jemand schon Erfahrung?
Verfasst:
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Verfasst: 04.03.2008, 06:30
von Sebby2
Als Einnahmen. Oder was meinst du.

Verfasst: 04.03.2008, 09:43
von SloMo
Die Frage, ob man es angibt, stellt sich nicht. Du musst es versteuern, also musst Du es angeben.
Ob man aber als Freiberufler überhaupt Einnahmen aus der Vermarktung von Werbeflächen (ich nenne das mal so) haben darf, würde mich auch mal interessieren. Sind solche Einnahmen im Rahmen der Freiberuflichkeit überhaupt erlaubt, oder benötigt man dafür zwingend ein Gewerbe?
Verfasst: 04.03.2008, 10:29
von sean
ich tippe auf Gewerbe
Gruß
sean
Verfasst: 04.03.2008, 11:12
von Gerald
Ich überlege die ganze Zeit ob ich evt. als Freiberuflicher Autor anstatt auf Gehalt auf die Werbeeinnahmen setzen darf...
Verfasst: 04.03.2008, 12:18
von SloMo
Ist alles Argumentationssache... bist Du Journalist oder Wissenschaftler, hast also eine entsprechende Ausbildung und publizierst regelmäßig in Deinem eigenen Online-Journal, das werbefinanziert ist? Dann könnte man mit einer höheren Tätigkeit mit Nutzen für die Allgemeinheit argumentieren. Stimmt Dir der Finanzbeamte in dieser Argumentation zu, dann biste bis auf weiteres Freiberufler.
Um als Online-Autor aber als freiberuflicher Schriftsteller anerkannt zu werden, muss es sich wohl eher um ein erhebliches Werk handeln.
Das hängt alles vom jeweiligen Finanzbeamten ab.
Re: Freiberufler und Google Adsense
Verfasst: 04.03.2008, 23:45
von kpinther
Gerald hat geschrieben:Hallo,
ich überlege ob, und wie man GoogleAds angibt bei Freiberuflern!? Hat hier jemand schon Erfahrung?
Hallo Gerald,
Herr Dr. Mang könnte Dir mit Sicherheit eine Antwort geben.
https://www.einsteigerclub.at/
Gruss Klaus.
Verfasst: 05.03.2008, 08:50
von illuminatus
SloMo hat geschrieben:
Das hängt alles vom jeweiligen Finanzbeamten ab.
Genau, Nasenfaktor und Daumenpeilung.
Ich musste mir meine Anerkennung als Freiberufler (IT) erst lange erstreiten. "Kollegen" von mir wurde die freiberufliche Tätigkeit bei einem anderen Finanzamt sofort bestätigt.
Über die Einnahmen meiner Onlinegeschäfte gab es allerdings nie eine Diskussion. Da ist in meinem Fall Gewerbesteuer fällig - mein Home-Office stellt schliesslich eine erhebliche Belastung der Gemeinde dar.
Sinn und Zweck der Gewerbesteuer ist es, einen Ausgleich für die Belastungen zu schaffen, die den Gemeinden durch die Gewerbebetriebe entstehen. So verursacht beispielsweise die Erschließung von Gewerbegebieten Kosten für die Gemeinde. Aber auch mittelbar entstehen der Gemeinde Kosten, da die für die Arbeitnehmer der Gewerbebetriebe notwendige Infrastruktur (z. B. Straßenbau) und Daseinsvorsorge (z. B. Kindergärten) geschaffen werden muss.
QUELLE: ratgeber-steuer24.de/Gewerbesteuer/
Verfasst: 05.03.2008, 09:09
von SloMo
illuminatus hat geschrieben:mein Home-Office stellt schliesslich eine erhebliche Belastung der Gemeinde dar.

Echt steinzeitlich!
Über die Einnahmen meiner Onlinegeschäfte gab es allerdings nie eine Diskussion. Da ist in meinem Fall Gewerbesteuer fällig
Meinst Du "nie eine Diskussion" wörtlich? Ich meine, hast Du zu argumentieren versucht, aber der Beamte folgte der Argumentation nicht? Oder hast Du es gleich gelassen, und lieber auf Gewerbe gemacht?