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Zahlt Ihr Umsatzsteuer auf Adsense-Einnahmen?

Verfasst: 12.12.2008, 11:27
von Diarmiud
Das leidige Thema ist ja nun schon oft wiederholt worden - keine Umsatzsteuerpflicht auf Adsense-Einnahmen da Firmensitz von Google in den USA.

Aber ein Freund von mir kriegt das Finanzamt einfach nicht überzeugt. Die verlangen stur Umsatzsteuer-Nachzahlungen für die Adsense-Einnahmen der letzten Jahre.

Bitte beteiligt euch rege an der Umfrage - diese könnte dann vielleicht dem jeweiligen Finanzbeamten einmal vor Augen geführt werden.

Gruß
Diarmiud

Verfasst:
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Verfasst: 12.12.2008, 11:59
von SchnaeppchenSUMA
Ich glaube nicht, dass sich das Finanzamt von anonymen Umfragen in einem Online Forum umstimmen lässt ...

Verfasst: 12.12.2008, 12:25
von unknownsoul
Dann soll Dein Freund halt klagen. Ich würde mir das nicht gefallen lassen.

Verfasst: 12.12.2008, 13:25
von seo-link
Hier ist eine kleine Hilfe ... das darfst Du dem Finanzamt mal unter die Nase halten :lol:
Da gibt es doch bestimmt noch Leute, die sich etwas zurückholen dürfen ... ich gehe gerade diesen schwierigen Weg und forder die zu Unrecht gezahlte Ust vom FA zurück.

TIP! Sucht Euch einen Steuerberater, der sich mit dem Thema "Internet" auskennt. Meiner war eine absolute Pfeife!!!

Verfasst: 12.12.2008, 13:27
von mcenroe
Wieso FA überzeugen? Das ist keine Willkür, sondern steht so im Gesetz. Das nennt sich "nicht steuerbarer Umsatz" weil, wie oben schon richtig erwähnt, Google aus den USA zahlt und dort seinen Firmensitz hat. Dem FA-Beamten vielleicht mal die Lektüre des UStG nahelegen oder ihne z. B. auf dieses Dokument verweisen:

https://www.stb-ermers.de/fortbildung/ustg1.pdf

Verfasst: 12.12.2008, 21:41
von BennyDuck
Ist ja, alles recht meins sitzt mir auch im Nacken, da ich netto Provisionen erhalte die aus dem Ausland sind.

Allerdings muss für jede Dienstleistung egal was, die in Deutschland erbracht wurde diese Steuer gezahlt werden. Mein Berater, Rechtsanwalt und ich sind auch gerade am anfechten.

Verfasst: 14.12.2008, 03:44
von kcwknarf
Ja, angeben muss man diese Einnahmen, als Nettoumsatz unter dem Punkt 52, die vermeintliche Umsatzsteuer (19%) unter 53. Diese Prozentzahl kann man aber ebenfalls unter dem Punkt 67 als Negativbetrag eintragen, so dass man dadurch wieder auf 0 kommt.

Mein Finanzamt verlangte vor einigen Jahren auch von mir eine Korrektur.
Ich musste alle Voranmeldungen des Jahres erneut abgeben, in dem ich die Felder gefüllt habe. Eine Nachzahlung war natürlich nicht fällig, da das ja ein Nummsummenspiel ist. Aber der deutsche Staat liebt halt die Bürokratie. Da muss alles korrekt eingetragen sein, auch wenn das nur unnötige Zeitverschwendung ist.

Und wenn man das so einträgt, kann das Finanzamt erstmal gar nichts sagen.
Man muss auch nicht klagen - müssten die ja machen, wenn man nicht zahlt. Aber i.d.R. kommt ca. alle 5 Jahre ein Steuerprüfer, der die Sache dann genauer unter die Lupe nimmt. Und den muss man dann überzeugen, was i.d.R. ja auch geht (weil eben alles legal und korrekt ist).

Verfasst: 14.12.2008, 10:33
von SchnaeppchenSUMA
kcwknarf hat geschrieben:Ja, angeben muss man diese Einnahmen, als Nettoumsatz unter dem Punkt 52, die vermeintliche Umsatzsteuer (19%) unter 53. Diese Prozentzahl kann man aber ebenfalls unter dem Punkt 67 als Negativbetrag eintragen, so dass man dadurch wieder auf 0 kommt.

Mein Finanzamt verlangte vor einigen Jahren auch von mir eine Korrektur.
Ich musste alle Voranmeldungen des Jahres erneut abgeben, in dem ich die Felder gefüllt habe. Eine Nachzahlung war natürlich nicht fällig, da das ja ein Nummsummenspiel ist. Aber der deutsche Staat liebt halt die Bürokratie. Da muss alles korrekt eingetragen sein, auch wenn das nur unnötige Zeitverschwendung ist.
Kann es sein, dass du das mit Adwords Zahlungen verwechselst?

Verfasst: 15.12.2008, 02:41
von kcwknarf
SchnaeppchenSUMA hat geschrieben: Kann es sein, dass du das mit Adwords Zahlungen verwechselst?
Mist, du hast natürlich recht. Die genannten Einträge im Formular gelten für Zahlungen an ausländische Unternehmen.
Aber mit Adsense gab es auch keine Probleme. Der Steuerprüfer hat das sofort akzeptiert.

Verfasst: 15.12.2008, 09:52
von Diarmiud
Kann mir jemand sagen, wo die Umfrage hin ist? Ich kann jedenfalls keine mehr sehen...

Verfasst: 17.12.2008, 11:19
von late-night
ich hatte diesbezüglich im Jahr 2006 eine Umsatzsteuer Sonderprüfung welche wie bereits erwähnt so aussgegangen ist:

nicht steuerbarer Umsatz

demnach keine Umsatzsteuer...

Verfasst: 17.12.2008, 11:21
von SchnaeppchenSUMA
meine Sonderprüfung war Febraur 2007 - gleiches Ergebnis ...