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Quelle: https://www.google.com/adsense/localized-termsWerden mehrere Konten von ein und derselben natürlichen oder juristischen Person unterhalten, unterliegen diese der sofortigen Kündigung, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich (auch per E-Mail) von Google genehmigt wurden.
Und genau das ist ja nicht der Fall, wenn jemand Eigentümer von zwei - zum Beispiel - GmbHs ist, die jeweils ein Adsense Konto haben. Dann haben NICHT ein und dieselbe juristische Person, sondern eben ZWEI juristische Personen jeweils ein Konto ...... von ein und derselben natürlichen oder juristischen Person unterhalten
Eh du Google nach der Kündigung das erklärt hast... Es geht ja nicht darum, welche Konstrukte formaljuristisch möglich sind, sondern inwiefern Google zwei Konten eines Inhabers auch als solche erkennt. Einmal abgeschossen, werden die kaum noch die Gewerbescheine per Fax sehen wollen. Man sollte m.E. wirklich vorher abklären.Tja, und wenn man ein Einzelunternehmer mit zwei verschiedenen, angemeldeten Gewerben ist? Ist doch machbar...
Dann hast du noch immer die Möglichkeit, um die Genehmigung eines zweiten Accounts anzusuchen ...Elradon hat geschrieben:Tja, und wenn man ein Einzelunternehmer mit zwei verschiedenen, angemeldeten Gewerben ist? Ist doch machbar...
wenn du 2 verschiedene gewerbe betreibst und diese trennen möchtest muss eines davon eine Gmbh oder sonstige juristische Person werden.... ansonsten ist eine Trennung nicht möglich...Elradon hat geschrieben:Tja, und wenn man ein Einzelunternehmer mit zwei verschiedenen, angemeldeten Gewerben ist? Ist doch machbar...
Genau so haben wir es gemacht!net(t)worker hat geschrieben:wenn du 2 verschiedene gewerbe betreibst und diese trennen möchtest muss eines davon eine Gmbh oder sonstige juristische Person werden.... ansonsten ist eine Trennung nicht möglich...Elradon hat geschrieben:Tja, und wenn man ein Einzelunternehmer mit zwei verschiedenen, angemeldeten Gewerben ist? Ist doch machbar...