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Legalität mehrere Adsense Konten

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SeriousBadMan
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Beitrag von SeriousBadMan » 28.01.2009, 15:29

Hallo,

ist es eig. legal (und damit meine ich: Laut Google-TOS vertragsgemäß), sich mehrere Adsense Konten über mehrere Firmen anzulegen? Z.B. fasse ich immer 3 Domains zu einer Firma zusammen (z.B. Limited) und melde dafür ein Adsense Konto an?

Es geht hier nicht darum, dass das praktisch natürlich etw. aufwändig ist, rein buchhaltungstechnisch, es geht hier darum ob es TOS-konform wäre?

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philophax
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Beitrag von philophax » 28.01.2009, 18:53

Werden mehrere Konten von ein und derselben natürlichen oder juristischen Person unterhalten, unterliegen diese der sofortigen Kündigung, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich (auch per E-Mail) von Google genehmigt wurden.
Quelle: https://www.google.com/adsense/localized-terms

wirthi
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Beitrag von wirthi » 28.01.2009, 21:00

... von ein und derselben natürlichen oder juristischen Person unterhalten
Und genau das ist ja nicht der Fall, wenn jemand Eigentümer von zwei - zum Beispiel - GmbHs ist, die jeweils ein Adsense Konto haben. Dann haben NICHT ein und dieselbe juristische Person, sondern eben ZWEI juristische Personen jeweils ein Konto ...

Rem
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Beitrag von Rem » 28.01.2009, 22:11

es steht "oder"

straka
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Beitrag von straka » 28.01.2009, 23:02

(natürlich == natürlich) oder (juristisch == juristisch)

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Beitrag von Elradon » 28.01.2009, 23:07

Tja, und wenn man ein Einzelunternehmer mit zwei verschiedenen, angemeldeten Gewerben ist? Ist doch machbar...

r-alf
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Beitrag von r-alf » 28.01.2009, 23:11

Elradon hat geschrieben:Tja, und wenn man ein Einzelunternehmer mit zwei verschiedenen, angemeldeten Gewerben ist? Ist doch machbar...
Dann bist du keine juristische Person.

Henk
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Beitrag von Henk » 28.01.2009, 23:15

Tja, und wenn man ein Einzelunternehmer mit zwei verschiedenen, angemeldeten Gewerben ist? Ist doch machbar...
Eh du Google nach der Kündigung das erklärt hast... Es geht ja nicht darum, welche Konstrukte formaljuristisch möglich sind, sondern inwiefern Google zwei Konten eines Inhabers auch als solche erkennt. Einmal abgeschossen, werden die kaum noch die Gewerbescheine per Fax sehen wollen. 8) Man sollte m.E. wirklich vorher abklären.

Lord Pixel
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Beitrag von Lord Pixel » 29.01.2009, 13:21

Elradon hat geschrieben:Tja, und wenn man ein Einzelunternehmer mit zwei verschiedenen, angemeldeten Gewerben ist? Ist doch machbar...
Dann hast du noch immer die Möglichkeit, um die Genehmigung eines zweiten Accounts anzusuchen ...

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 29.01.2009, 13:30

Elradon hat geschrieben:Tja, und wenn man ein Einzelunternehmer mit zwei verschiedenen, angemeldeten Gewerben ist? Ist doch machbar...
wenn du 2 verschiedene gewerbe betreibst und diese trennen möchtest muss eines davon eine Gmbh oder sonstige juristische Person werden.... ansonsten ist eine Trennung nicht möglich...

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Beitrag von Fritzenstein » 29.01.2009, 15:21

net(t)worker hat geschrieben:
Elradon hat geschrieben:Tja, und wenn man ein Einzelunternehmer mit zwei verschiedenen, angemeldeten Gewerben ist? Ist doch machbar...
wenn du 2 verschiedene gewerbe betreibst und diese trennen möchtest muss eines davon eine Gmbh oder sonstige juristische Person werden.... ansonsten ist eine Trennung nicht möglich...
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SeriousBadMan
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Beitrag von SeriousBadMan » 30.01.2009, 03:43

Jo ne Limited is ne juristische Person (genauso wie GmbH)... danke für eure Meinungen...

Elradon
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Beitrag von Elradon » 30.01.2009, 15:19

Ah, okey, das wusste ich nicht. Hätte gedacht, dass das auch ohne jur. Person geht.

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