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Legalität mehrere Adsense Konten
Verfasst: 28.01.2009, 15:29
von SeriousBadMan
Hallo,
ist es eig. legal (und damit meine ich: Laut Google-TOS vertragsgemäß), sich mehrere Adsense Konten über mehrere Firmen anzulegen? Z.B. fasse ich immer 3 Domains zu einer Firma zusammen (z.B. Limited) und melde dafür ein Adsense Konto an?
Es geht hier nicht darum, dass das praktisch natürlich etw. aufwändig ist, rein buchhaltungstechnisch, es geht hier darum ob es TOS-konform wäre?
Verfasst: 28.01.2009, 18:53
von philophax
Werden mehrere Konten von ein und derselben natürlichen oder juristischen Person unterhalten, unterliegen diese der sofortigen Kündigung, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich (auch per E-Mail) von Google genehmigt wurden.
Quelle:
https://www.google.com/adsense/localized-terms
Verfasst: 28.01.2009, 21:00
von wirthi
... von ein und derselben natürlichen oder juristischen Person unterhalten
Und genau das ist ja nicht der Fall, wenn jemand Eigentümer von zwei - zum Beispiel - GmbHs ist, die jeweils ein Adsense Konto haben. Dann haben NICHT ein und dieselbe juristische Person, sondern eben ZWEI juristische Personen jeweils ein Konto ...
Verfasst: 28.01.2009, 22:11
von Rem
es steht "oder"
Verfasst: 28.01.2009, 23:02
von straka
(natürlich == natürlich) oder (juristisch == juristisch)
Verfasst: 28.01.2009, 23:07
von Elradon
Tja, und wenn man ein Einzelunternehmer mit zwei verschiedenen, angemeldeten Gewerben ist? Ist doch machbar...
Verfasst: 28.01.2009, 23:11
von r-alf
Elradon hat geschrieben:Tja, und wenn man ein Einzelunternehmer mit zwei verschiedenen, angemeldeten Gewerben ist? Ist doch machbar...
Dann bist du keine juristische Person.
Verfasst: 28.01.2009, 23:15
von Henk
Tja, und wenn man ein Einzelunternehmer mit zwei verschiedenen, angemeldeten Gewerben ist? Ist doch machbar...
Eh du Google nach der Kündigung das erklärt hast... Es geht ja nicht darum, welche Konstrukte formaljuristisch möglich sind, sondern inwiefern Google zwei Konten eines Inhabers auch als solche erkennt. Einmal abgeschossen, werden die kaum noch die Gewerbescheine per Fax sehen wollen.

Man sollte m.E. wirklich vorher abklären.
Verfasst: 29.01.2009, 13:21
von Lord Pixel
Elradon hat geschrieben:Tja, und wenn man ein Einzelunternehmer mit zwei verschiedenen, angemeldeten Gewerben ist? Ist doch machbar...
Dann hast du noch immer die Möglichkeit, um die Genehmigung eines zweiten Accounts anzusuchen ...
Verfasst: 29.01.2009, 13:30
von net(t)worker
Elradon hat geschrieben:Tja, und wenn man ein Einzelunternehmer mit zwei verschiedenen, angemeldeten Gewerben ist? Ist doch machbar...
wenn du 2 verschiedene gewerbe betreibst und diese trennen möchtest muss eines davon eine Gmbh oder sonstige juristische Person werden.... ansonsten ist eine Trennung nicht möglich...
Verfasst: 29.01.2009, 15:21
von Fritzenstein
net(t)worker hat geschrieben:Elradon hat geschrieben:Tja, und wenn man ein Einzelunternehmer mit zwei verschiedenen, angemeldeten Gewerben ist? Ist doch machbar...
wenn du 2 verschiedene gewerbe betreibst und diese trennen möchtest muss eines davon eine Gmbh oder sonstige juristische Person werden.... ansonsten ist eine Trennung nicht möglich...
Genau so haben wir es gemacht!
Verfasst: 30.01.2009, 03:43
von SeriousBadMan
Jo ne Limited is ne juristische Person (genauso wie GmbH)... danke für eure Meinungen...
Verfasst: 30.01.2009, 15:19
von Elradon
Ah, okey, das wusste ich nicht. Hätte gedacht, dass das auch ohne jur. Person geht.