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Google Adsense und Finanzamt

Verfasst: 01.02.2009, 00:38
von Latos
Hallo,

ich erziele zur Zeit Einnahmen mit meinen Seiten von ca. 100 - 200 Euro pro Monat durch Google Adsense. Das Geld wird mir immer auf mein Konto überwiesen. Diese wurden bereits schon in 2008 teilserzielt.

Ich wollte gerne ein Gewerbe anmelden. Aber das würde dann ab jetzt gelten. Die Einnahmen von 2008 müsste ich dann zwangsläufig noch verheimlichen.

Meine Frage, ab wann informiert Google eigentlich das Finanzamt? Und wird überhaupt das Finanzamt informiert? Hat da jemand schon Erfahrungen machen können, bzw. ist einem schon einmal das Finanzamt zuvor gekommen?

Gruss

Latos

Verfasst:
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Verfasst: 01.02.2009, 00:58
von Steppi
Hallo Latos,

wieso willst Du die Einnahmen verheimlichen? Du machst Dich der Steuerhinterziehung schuldig. Kannst für 2008 doch sicherlich auch so die Einnahmen in der Einkommenssteuererklärung angeben - kann mir nicht vorstellen, dass es dafür kein Feld gibt.

Hatte geringe Einnahmen über affili.net (okay, nicht Google) 2006 erzielt. Mein damals zuständiges Finanzamt hatte vom Finanzamt von affili.net eine Kontrollmitteilung erhalten (überprüft doch mal, ob Steuern dafür abgeführt wurden) und enstprechend schnell hatte ich eine Betriebsprüfung. Natürlich wurde von mir alles korrekt verbucht und ich hatte keine Probleme. Mein Tipp: Ehrlich wehrt am Längsten.

steppi

Verfasst: 01.02.2009, 01:08
von Latos
Ja das schon. Aber wo soll ich das eintragen? Letztendlich sind es gewerbliche Einnahmen und ich hatte noch kein Gewerbe angemeldet.


Aber die spannende frage bleibt. Hat Google bei irgendeinem hier schon mal ne Kontrollmitteilung an das Finanzamt gemacht, bevor man die Einnahmen benannt hat?

Verfasst: 01.02.2009, 08:31
von Margin
Ja das schon. Aber wo soll ich das eintragen? Letztendlich sind es gewerbliche Einnahmen und ich hatte noch kein Gewerbe angemeldet.
Da vermischst Du gerade Äpfel mit Birnen. Auch wenn es manchem so scheinen mag, hat A mit B nichts zu tun. Das eine ist die Genehmigung ein Gewerbe zu betreiben, das andere ist der Fiskus, der seine Kohle haben will.

Verfasst: 01.02.2009, 09:05
von Sebby2
Mach eine einfach Einnahme-Überschussrechnung auf z.B. einem Excelblatt.

Das Ergebnis kommt in der Steuererklärung in die Anlage GSE.

Wann das Gewerbe angemeldet wurde ist für die Steuer egal.

Verfasst: 01.02.2009, 11:46
von Nicos
ausserdem bei 100-200 Euro pro Monat ist das doch völlig Wurscht! Rechen Deine Handyrechnung, Telefonrechnung, Miete fürs Büro dagegen, Spritkosten etc. ,dann solltest Du sogar noch was vom FA zurückbekommen!

Grüße
Nicos

Verfasst: 01.02.2009, 13:32
von Latos
Also kann ich die Anlage GSE ausfüllen, ohne das ich ein Gewerbe angemeldet habe? Hmm, alles klar.. dann werde ich das mal machen.

Aber noch einmal die Frage in den Raumgestellt... hat das Finanzamt schon jemals bei einem erfahren, dass er Adsense Einnahmen hat und diese aber nicht versteuret hat, weil Google eine Kontrollmitteilung an das Fionanzamt geschickt hat?

Verfasst: 01.02.2009, 15:02
von Sebby2
Latos hat geschrieben:Aber noch einmal die Frage in den Raumgestellt... hat das Finanzamt schon jemals bei einem erfahren, dass er Adsense Einnahmen hat und diese aber nicht versteuret hat, weil Google eine Kontrollmitteilung an das Fionanzamt geschickt hat?
Ob jetzt bei Google konkret weiß ich nicht. Aber anhand von Kontrollmeldungen kommt so etwas im Normalfall früher oder später raus und dann wird es teuer. :idea:

Verfasst: 01.02.2009, 15:47
von Airport1
> Also kann ich die Anlage GSE ausfüllen, ohne das ich ein Gewerbe angemeldet habe?

Ich meine es gibt irgendwo ein Feld in der Steuererklaerung dass da heisst ungefaehr so wie "Einnahmen aus selbststaendiger Taetigkeit".
Das wuerde ich hierfuer nehmen, ggf. vorher noch mit dem FA abklaeren.

Dieses Feld ist soweit ich weiss nicht in Anlage GSE, die ich (jetzt) auch (noch) nicht hierfuer empfehlen wuerde, ausser das FA sagt was anderes.

Du koenntest aber ggf. kuenftig ein Kandidat fuer meine https://www.kleingewerbe.com/ Site sein. Kleinunternehmer rocken ;-)

Verfasst: 01.02.2009, 21:51
von D@luxe
man darf auch ohne Gewerbe Nebeneinkünfte haben... das ist gar nichtmal so wenig... einfach als Nebeneinkünfte deklarieren... und natürlich alles mögliche abschreiben... da springt locker noch Geld für dich raus :)

Verfasst: 02.02.2009, 10:38
von steuergorilla
@Airport: Kannst du mir diesen Satz vielleicht nochmal etwas detailierter beschreiben:
"Nur als Kleinunternehmer hat man die Wahl, ob man Umsatzsteuer ausweisen möchte oder nicht. Die Nichtausweisung hat zur Folge dass man keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann. Dies lohnt sich also nur dann wenn man weder zur Existenzgründung noch sonst hohe laufende Kosten hat, von der man sonst die Umsatzsteuer abziehen könnte. Ein grosser Vorteil bei der Wahl des Kleingewerbe ist, daß die ständigen Meldungen ans Finanzamt entfallen (Turnus nach Umsatz entweder jährlich, quartalsweise oder monatlich). Das spart Zeit, Geld und Nerven - insbesondere muss man sich jedoch nicht mit Zweifelsfragen ob und in welchem Umfang Umsatzsteuer abzuführen ist, auseinandersetzen (bspw. ist Google Adsense ein ewiger Streitfall)."

Dat hab ich nicht so ganz geblickt :-). Danke.

Verfasst: 02.02.2009, 13:40
von netnut
Das heisst dass man selbst entscheiden kann ob man Umsatzsteuer abführen möchte und dafür dann auch gezahlte Umsatzsteuer gegenrechnen kann. Wird auf eigenen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen, kann im Gegenzug auch keine gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückgeholt werden.

Verfasst: 02.02.2009, 13:48
von steuergorilla
Ah, okay - verstehe und deswegen lohnt sich das auch nur, wenn ich wirklich echte Kosten habe (bei denen entsprechend die Umatzsteuer angerechnet wird). Verstehe ...