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Muss jetzt Mehrwertsteuer ausgewiesen werden?

Verfasst: 30.03.2009, 10:56
von Seolicious
Hallo,

ich habe heute erstmalig eine Adsense-Auszahlung von einem Citibank-Konto erhalten. Im Steuerrecht bin ich eine 0, aber trotzdem weiß ich, dass man auf Zahlungen von außerhalb der EU keine Mehrwertsteuer abführen muss. Bei Zahlungen von EU-Ländern bekommt man die Mehrwertsteuer ausgewiesen, die man dann letztendlich wieder abführen muss.

Ändert sich in der Hinsicht etwas steuerlich?

Zusätzlich habe ich die Auszahlung ja nun schon am 30. bekommen. Rechne die Auszahlung nun dem Termin zu, wann sie auf meinem Konto war, oder wohin man sie normal zuordnen würden? So hätte ich beispielsweise für diesen Monat zwei Adsense-Auszahlungen.

Grüße

Verfasst:
von
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Verfasst: 30.03.2009, 11:06
von pageranknewbee
Also ich persönlich buche die Adsense-Einnahmen als Auslandseinnahmen ohne MwSt. Wenn Du die verbuchst, ist ja im Prinzip Deine Sache. Du kannst die noch in dieses Quartal schieben, wenn Du das Datum der Aussahlung in den Adsenset Stats niummst oder das nächste Quartal, wenn das Geld dann erst auf dem Konto ist. Wichtig ist meiner Meinung nach, DASS Du es letztendlich auch verbuchst und halt nicht unterschlägst.

Verfasst: 30.03.2009, 12:22
von dirk30
du hast IST Versteuerung gehe ich mal von aus, also dann zu den Datum wo die Zahlung auf dein Konto ankam

Verfasst: 30.03.2009, 12:56
von pageranknewbee
Ist es nicht eigentlich schnurtz ? Hauptsache, ich mache auf dem Beleg einen Datumsvermerk, wann es gebucht wurde. Ich hab mir ehrlich gesagt über das exakte Datum nie Gedanken, wenn es um 2-3 Tage ging, gemacht.

Verfasst: 30.03.2009, 13:46
von dirk30
Erklär das Finanzamt wen Sie eine Kontrolle machen. 1 Tag mehr oder weniger kann bedeuten bei zum Beispiel RGs mit Umsatzsteuer das das Finanzamt 1 Monat später die UST kriegt als Sie es eigentlich kriegen müsste.

Verfasst: 30.03.2009, 14:07
von Seolicious
Bei mir war letztes Jahr Steuerprüfung. Musste für 2007 auch noch ein paar Euro nachzahlen, weil ich die eigentlich MIT MEINER STEUERBERATERIN verschiedene Dinge 2008 abgerechnet hätte. Nun konnte der ganze Jahresabschluss etc. nochmal überarbeitet werden, nur weil der Steuerprüfer ohne Mängel anscheinend nicht nach Hause gehen konnte.

Danke für eure Antworten. Buche es dann auch als Auslandseinnahme.

Grüße

Verfasst: 30.03.2009, 14:21
von net(t)worker
Adsenseeinnahmen sind keine Auslandslieferungen sondern im Inland nicht steuerbar, da der Erfüllungsort im Ausland liegt.. sind unterschiedliche Felder in der Voranmeldung etc...

Verfasst: 30.03.2009, 16:15
von unknownsoul
Bei mir war letztes Jahr Steuerprüfung. Musste für 2007 auch noch ein paar Euro nachzahlen, weil ich die eigentlich MIT MEINER STEUERBERATERIN verschiedene Dinge 2008 abgerechnet hätte. Nun konnte der ganze Jahresabschluss etc. nochmal überarbeitet werden, nur weil der Steuerprüfer ohne Mängel anscheinend nicht nach Hause gehen konnte.
Aus diesem Grund baut mein Steuermann ein paar kleine, aber ziemlich harmlose Fehler ein. Dann freut sich der Kontrolleur, kann sich vor uns profilieren und muss nicht irgendwelche wichtigen Dinge anzweifeln oder näher untersuchen. :-)

Verfasst: 30.03.2009, 21:46
von SchnaeppchenSUMA
net(t)worker hat geschrieben:Adsenseeinnahmen sind keine Auslandslieferungen sondern im Inland nicht steuerbar, da der Erfüllungsort im Ausland liegt.. sind unterschiedliche Felder in der Voranmeldung etc...
mit der Änderung liegt der Erfüllungsort aber nun im steuerbaren EU-Ausland. Damit sind die Umsätze steuerbar aber wohl dank Nullregelung nur beim Empfänger. Also ein anderes Feld auf der Voranmeldung.

Verfasst: 30.03.2009, 22:01
von dirk30
Ändert sich nicht. Bleibt Ziffer 45 (nicht steuerbare Umsätze Leistungsort nicht im Inland) like ever.

Verfasst: 30.03.2009, 22:45
von catcat
Seolicious hat geschrieben:Bei mir war letztes Jahr Steuerprüfung...
Dann kannst Du davon ausgehen, das "die" Dich die nächsten 2-3 Jahre auch genauer anschauen werden. Evtl auch länger...