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von e-fee » 14.06.2009, 10:26
Ich meine, bei den Lehrern hätte sich aber vor einiger Zeit auch was geändert. Und wie gesagt, es gilt auch nur, wenn Du ein separates Arbeitszimmer hast! Klassenarbeiten korrigieren und Unterrichtsvorbereitung machen müssen die aber auch, das darf man nicht unterschätzen, und nicht alles davon macht man in Freistunde im Lehrerzimmer.
Nun, und wenn Du es schon als "hobbymäßig" bezeichnest, dann ist die Sache irgendwo eh klar ...
Mach einen Hauptberuf draus und leg Dir ein separates Arbeitszimmer zu, das kannst Du dann absetzen. Wenn man einfach so die Kosten der normalen Wohnung absetzen könnte, nur weil man der Meinung ist, dass das ja der Arbeitsplatz ist, dann würde wohl jeder schnell gewerblich bloggen wollen oder sonst ein Gewerbe anmelden wollen.
Wenn Du durch das, was Dir den Lebensunterhalt sichert, MEHRkosten hast (Arbeitszimmer = zusätzliches Zimmer = höhere Miete), DANN kannst du was absetzten, das ist so der Sinn der Sache. Diese Mehrkosten hast Du ja aber nicht.
Ach ja, und selbst wenn: wenn die Ausgaben die Einnahmen dauerhaft übersteigen, kann einem das FA mal schnell Liebhaberei unterstellen - also wenn man meinetwegen 150 Euro für ein Arbeitszimmer absetzen will, aber nur 20 Kröten im Monat mit Adsense verdient.