Stimmt nicht an Freiberuflichkeit werden noch andere Vorrausetzungen geknüpt.FritzeFlink hat geschrieben:Wer nur eine Internetseite ins Netz stellt aber keinen Handel betreibt, ist freiberuflich tätig, als Journalist, und braucht keinen Gewerbeschein. Versteuern muss man eventuelle Einnahmen natürlich trotzdem.