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Adsense Einnahmen [Steuer/Deutschland/Job:Azubi:Schüler]

Verfasst: 08.07.2009, 19:54
von Elastic
Hallooo,

zu Beginn, mir ist klar wie oft das Thema schon behandelt wurde.
Über Google und die Boardsuche habe ich jede Menge an Infos erhalten und dennoch ist mir meine Situation noch nicht klar im Bezug auf Adsense und dieser Einnahmen, sonst würde ich nicht diesen Thread hier starten.

Kurz zu meinem aktuellen Status:
Ich bin Azubi, hab nur eine ungefähre Ahnung was SEO, SEM und Affiliate Partnerprogramme sind und habe einen gut besuchten Blog welchen ich mir Adsense finanziere.
Die Einnahmen decken bei weitem den Hostingpreis und gehen in den 4-stelligen Bereich mit Partnerprogrammen(variiert sehr stark, 4-stellig waren meine höchsten Einnahmen), dank meines Freundes, welcher mehrere Seiten im Web besitzt, ich als Marketing-Profi bezeichnen würde und mir meinen Blog nebenbei optimiert und mit Plugins verbessert.

Soweit ich mich belesen habe, muss man für Adsense-Einnahmen Einkommenssteuer zahlen.
Wie läuft das ab?
Wann zahle ich diese? Bei der Steuererklärung die ich als Azubi noch gar nicht machen muss!?


Außerdem habe ich gehört, ab einem gewissen Gewinnpegel, benötige ich einen Gewerbeschein und muss ein Gewerbe eröffnen, ist das richtig?

Was hätte ich in meiner Position (Azubi, mit diesem Einkommen) zu beachten?


Ich bedanke mich bei euch für eure Mühen.

Einen schönen Abend noch
Grüße
Elàstic

Verfasst:
von

Verfasst: 08.07.2009, 20:11
von Elradon
Hilfreich ist immer ein Besuch der IHK in der Nähe ;)

Meine Auführung zu dem Thema nach meinem Wissensstand:
- Gewerbe anmelden
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung am Jahresende und mit der Einkommenssteuererklärung abgeben

zu beachten:
- selbst versichern (nicht mehr über Eltern)
- Kindergeld könnte wegfallen (bekommste das überhaupt?)

Verfasst: 08.07.2009, 20:18
von Elastic
Danke für deine Antwort.

Dann werde ich mal die IHK bemühen.

Kann ich den einfach so ein Gewerbe anmelden?
Muss ich nicht erst meinen Boss benachrichtigen?

Warum Einnahmen-Überschuss? Ich kann doch nicht genug Einnehmen, also wo ist da der Überschuss?

Warum muss ich mich selbst versichern?
KiGe bis 21 wenn mich nicht alles täuscht ;)


Danke
Grüße

Verfasst:
von
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Verfasst: 08.07.2009, 21:33
von mgutt
Folge dem IHK Link:
https://www.abakus-internet-marketing.d ... 927#604910

Unter Sozialversicherung findest Du Sonderregeln, die Dich vermutlich von der KK befreien.

Ansonsten les Dich dort mal durch. Die meisten Infos sind dort verfügbar. Eine persönliche Beratung beim Steuerberater bzw. bei der IHK ist aber besser.

Verfasst: 08.07.2009, 21:35
von netnut
Elastic hat geschrieben:Kann ich den einfach so ein Gewerbe anmelden?
Wenn Du Volljährig bist ja, ansonsten gibt es dafür noch ein paar Hürden.
Elastic hat geschrieben:Muss ich nicht erst meinen Boss benachrichtigen?
Das würde natürlich schon der gute Ton verlangen, rein rechtlich darf Dir aber (soviel ich weiss) niemand verbieten ein Nebengewerbe auszuüben. Da Deine gewerblichen Einnahmen (vierstellig) das Lehrlingseinkommen aber wohl übersteigen werden, könnte es dann doch wieder komplizierter werden. Die IHK sollte daher auf jeden Fall Dein nächster Ansprechpartner sein, eine Erstberatung bei einem Steuerberater ist übrigens auch gar nicht mal so teuer und sicher empfehlenswert.
Elastic hat geschrieben:Warum Einnahmen-Überschuss? Ich kann doch nicht genug Einnehmen, also wo ist da der Überschuss?
Das verstehe ich nicht. Ich denke Du hast Einnahmen in vierstelliger Höhe, die Deine Kosten bei weitem übersteigen..?
Ist aber eigentlich auch egal, EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) bezeichnet nur das Verfahren, nachdem Du Deine Umsätze dem Finanzamt zu melden hast.
Elastic hat geschrieben:Warum muss ich mich selbst versichern?
Tust Du als Azubi doch eh schon (oder ist das heute anders?), mit steigendem Einkommen steigen aber natürlich auch die Beiträge zur Sozialversicherung.
Elastic hat geschrieben:KiGe bis 21 wenn mich nicht alles täuscht ;)
Sogar 25, wenn ich mich richtig erinnere. Das aber nur während Deiner Ausbildung und wenn Du selber nicht zuviel verdienst. Hier kann Dir zum Beispiel die Arbeitsagentur genau sagen was Du verdienen darfst, damit Deine Eltern weiterhin Kindergeld bekommen.

Verfasst: 09.07.2009, 07:38
von catcat
Meines Wissens muss man es dem Boss schon mitteilen. Auch die Branche in welcher Du tätig bist.
Er kann es Dir auch untersagen, wenn er eine direkte Konkurrenz in Dir sieht.
(Wenn er Steueranwalt wäre und Du machst nen Blog mit neuesten Steuerspartricks auf z.B.)

Aber das ist mein Wissenstand von vor 20 Jahren...

Verfasst: 09.07.2009, 07:53
von SloMo
catcat hat geschrieben:Meines Wissens muss man es dem Boss schon mitteilen.
Nana, noch gelten die Grundrechte! Dieser Artikel erklärt es ganz gut:

https://www.berlinonline.de/berliner-ze ... index.html

Wozu schlafende Hunde wecken, wenn es nicht nötig ist. Ob es nötig ist, wird eben in dem Artikel erklärt.

Verfasst: 09.07.2009, 10:33
von mgutt
SloMo hat geschrieben:
catcat hat geschrieben:Meines Wissens muss man es dem Boss schon mitteilen.
Nana, noch gelten die Grundrechte! Dieser Artikel erklärt es ganz gut:

https://www.berlinonline.de/berliner-ze ... index.html

Wozu schlafende Hunde wecken, wenn es nicht nötig ist. Ob es nötig ist, wird eben in dem Artikel erklärt.
Deinem Link folgend:
Arbeitnehmer unterliegen keiner Nebenerwerbs-Meldepflicht, es sei denn, dies wurde im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart.
Da eigentlich jeder Arbeitsvertrag so eine Klausel enthält, ist man dazu verpflichtet den Nebenerwerb zu melden.

Ich würde es aber selbst dann nicht machen. Denn was ist, wenn der Arbeitgeber nein sagt, obwohl man ja eigentlich das Recht dazu hat? Lust auf einen Rechtsstreit mit seinem Chef? Doofe Kiste ;)

Und wenn man wirklich Angst vor dem Chef hat, dass er es irgendwann herausfinden könnte und einen dann rausschmeißt, so sollte man beim Melden nicht vergessen, dass man eine schriftliche Bestätigung von Chef benötigt. Denn später kann er sonst immer noch behaupten, dass er davon nichts wusste.

Verfasst: 09.07.2009, 12:18
von SloMo
> Da eigentlich jeder Arbeitsvertrag so eine Klausel enthält, ist man dazu verpflichtet den Nebenerwerb zu melden.

Das ist nicht richtig. Die IHK gibt (zumindest war das vor ein paar Jahren noch so) Arbeitsvertragsvorlagen an ihre Mitglieder heraus, die eine solche Klausel nicht enthalten. Du schätzt die Situation also ausnahmsweise völlig falsch ein.

Verfasst: 09.07.2009, 13:08
von mgutt
Gut kann da nur aus eigener Erfahrung mit Tarifverträgen aus dem Bereich Soziales und Metallverarbeitung sprechen. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass das in Tarifverträgen "normal" ist. Man sollte es zumindest mal checken, wenn man es rechtlich absichern will.

Ansonsten würde ich es wie gesagt totschweigen. Was keiner weiß macht keinen heiß.