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Adsense-Code eines Freundes auf meiner Seite einbinden?

Verfasst: 13.07.2009, 13:57
von DieEnteaufdemBerg
Hi Community,

mein Adsense-Konto wurde vor ein paar Jahren gesperrt. Nun habe ich ein neues Projekt am Laufen bei dem ich gerne Google-Werbung schalten würde.
Wäre es möglich, dass eben eine andere Person meine Seite bei sich anmeldet und ich dann sein Code verwenden kann? Die Domain läuft auf mich und im Impressum steh auch nur ich.

Gibt es da evlt. Probleme oder akzeptiert das google? Würde mich über eine antwort freuen :)

Verfasst:
von

Verfasst: 13.07.2009, 14:12
von JohnBi
Ich weiss nicht wie krass Google da nachforscht, aber ich glaube dem steht nichts im Wege.

Verfasst: 13.07.2009, 15:32
von DieEnteaufdemBerg
danke erstmal für deine Antwort! Allerdings will ich mir schon sicher sein, dass google dies auch so akzeptiert. Vielleicht mal eine E-Mail direkt an google senden?

Verfasst: 13.07.2009, 15:58
von JohnBi
Davon halte ich nichts, wenn du es richtig sicher hättest machen wollen, dann hättest die Domain über dein Kumpel laufen lassen sollen, ins Impressum dein Kumpel reingesetzt, dann angemeldet und danach eben beides wieder ändern lassen nachdem die Anmeldung durch ist.

Verfasst: 13.07.2009, 16:10
von Seokratie
Angesichts der aktuellen Wirtschaftslage fände ich es einmal an der Zeit, dass man eine "Reinclusion Request" auch für Adsense stellen kann.
Falls hier ein Googler mitliest, meine ich... Vergebung ist eine Tugend :wink:

Verfasst: 14.07.2009, 11:09
von TronTechnologies
Ich würde mir weniger Sorgen um Google machen als um die Steuer. Wie willst Du Einnahmen denn steuerlich deklarieren? Wenn Dein Freund Geld auf Dein Konto überweist was er auf seinen namen verdient, dann ist das ein problem.

Verfasst: 14.07.2009, 12:40
von illuminatus
TronTechnologies hat geschrieben:Ich würde mir weniger Sorgen um Google machen als um die Steuer. Wie willst Du Einnahmen denn steuerlich deklarieren? Wenn Dein Freund Geld auf Dein Konto überweist was er auf seinen namen verdient, dann ist das ein problem.
Das dürfte das geringste Problem sein.
Einfach Rechnung über Beratungsleistungen in Höhe der Einnahmen an den Freund stellen. Für diesen ist es dann ein durchlaufender Posten.

Verfasst: 14.07.2009, 14:19
von net(t)worker
illuminatus hat geschrieben:Das dürfte das geringste Problem sein.
Einfach Rechnung über Beratungsleistungen in Höhe der Einnahmen an den Freund stellen. Für diesen ist es dann ein durchlaufender Posten.
nur sobald eine UST Pflicht ins Spiel kommt wirds etwas problematisch...

Verfasst: 14.07.2009, 15:19
von illuminatus
net(t)worker hat geschrieben:
illuminatus hat geschrieben:Das dürfte das geringste Problem sein.
Einfach Rechnung über Beratungsleistungen in Höhe der Einnahmen an den Freund stellen. Für diesen ist es dann ein durchlaufender Posten.
nur sobald eine UST Pflicht ins Spiel kommt wirds etwas problematisch...
Nicht, wenn beide UST-pflichtig sind.