Da wird also das TMG §5 so ausgelegt, dass man als Betreiber einer Kleinanzeigenseite darauf achten muss, dass (gewerbliche) Anbieter ein Impressum in der Anzeige haben.
Sucht man dbzgl. weiter, findet man tatsächlich weitere Urteile. Das heisst nun konsequenterweise, dass Adsense-Anzeigen ein Impressum haben müssten!!??
Manche Juristen zweifeln zwar, ob §5 tatsächlich für Kleinanzeigen gelten kann, aber da könnte mal wieder eine neue Abmahn-Welle folgen. Ich persönlich halte so eine Auslegung für total überzogen.
Jedenfalls hat neben anderen der neue eb*y-Kleinanzeigenmarkt bei gewerblichen Anzeigen ein Zusatzfeld-Mussfeld für ein Impressum eingeführt !!
Da würde mich mal eine Antwort aus dem Adsense-Team freuen.
Wenn Du zum "sucht man dbzgl." mal genauer benennst mit Quellen, kann man dazu vielleicht auch was sagen.
Ich sehe spontan einfach mal folgenden Unterschied:
a) Adsense-Anzeige: ich klicke drauf und komme zur Anbieterseite, die auch ein Impressum erhält. Und wann inseriert schon mal eine Privatperson?
b) Käseblättchen-Portal: Firma XY inseriert "Schneide Ihre Hecke" nur unter Angabe eine Telefonnummer, Tim Heckenschneider meldet sich und der Kunde kann erstmal nicht erkennen, dass er mit einer Firma zu tun hat und nicht mit dem Neffen des Nachbarn. Dass das wettbewerbsrechtlich problematisch sein kann gegenüber Heckenpflegefirma ABC, die ordnungsgemäß als Unternehmen inseriert, dürfte wohl klar sein? Dito gilt für den Verkauf eines PCs, wo der Käufer gegenüber einem Unternehmen (ganz andere) Gewährleistungsansprüche, Widerrufsfrist etc. hat als gegenüber einem Privatmenschen.
Sicher werden weitere Fälle/Urteile mal folgen - bis dahin halte ich mich an das o.g. Fazit, als Betreiber einer Anzeigenseite und als gewerblicher Inserent auch.
Das Problem liegt in der praktischen Anwendbarkeit und Abgrenzung. In einem Anzeigenportal werden - um in Deinem Sinne zu formulieren - eben Anzeigen vom Typ "Äpfel und Birnen" geschaltet. Man kann nicht jede Anzeige abwägen oder einen RA einschalten...
Ich denke, solange eine Rechtsunsicherheit durch Urteile (leichtfertig) herbeigeführt wird, muss ich als Betreiber vom "worst case" ausgehen.
Deshalb würde mich eine Meinung von G-Adsense schon interessieren...
Ich verstehe nicht so ganz wie das zu diesem Urteil kommen konnte. Selbst wenn das TMG da eindeutig ist, so muss ein Richter doch klar den Vergleich mit einer Tageszeitung einfließen lassen. Man stelle sich mal vor, dass man da sein komplettes Impressum dazu packen müsste. Und Chiffre-Anzeigen wären demnach im Internet verboten.
D.h. übrigens für den Marktplatz auf Abakus:
Immer brav das Impressum dazu packen
Davon, dass DU in Deinem Portal Anzeigen von Privaten und Gewerblichen hast, rede ich aber nicht, wenn ich von Äpfeln und Birnen rede. Sondern von a) und b).
Ich verstehe aber immer noch nicht, was dieses Urteil jetzt mit Adsense zu tun haben soll. Bzw. stell Dir bitte mal die Folgen für den Online-Werbemarkt vor, wenn es welche HÄTTE - der würde hier in Deutschland völlig zusammenbrechen, und vorher würde man die Richter wahrscheinlich wegen geistiger Umnachtung einweisen.
Bei Adsense mache ich einen anonymen und unverbindlichen Klick und sehe spätestens dort, mit welchem Unternehmen ich es zu tun habe, und kann dort auch gleich das Impressum erreichen (normalerweise jedenfalls).
Bei einem Kleinanzeigenportal, wo ich den Anbieter erst kontaktieren muss (ihn anschreiben, anrufen), um herauszufinden, wer es ist, und ob er gewerblich ist ...
Aber dem Marc gebe ich recht, für solche Sachen wie den Marktplatz hier hätte das tatsächlich Bedeutung - würde aber evtl. auch die Qualität steigern, dann hat man nicht mehr solche Pfeifen wie: "Ich will Dir das Geld überweisen, am liebsten per Paypal, gib mal die Summe ... 'ne Rechnung willst du mir stellen? Brauch ich nicht, und Du dann wenigstens auch nicht meine Rechnungsadresse ..." (ist mir wirklich bei einem Kleinstauftrag mal so passiert, da frag ich mich echt, was die Leute zu verbergen haben )
Schlicht und einfach deswegen, weil es sich bei Adense auch und fast immer um eine gewerbliche Kleinanzeige handelt. Welche Folgen das hätte, ist mir glasklar und deswegen frage ich das hier, wie das eingeschätzt wird.
Greift nämlich eine Impressumspflicht, kann man sich - glaube ich - nicht damit rausreden, dass man bei weiteren Klicks ein Impressum findet... denn dann könnte ja jeder Inserent in jedem Anzeigenportal genaus so viel oder wenig in eine Kleinanzeige reinschreiben wie üblicherweise eine Adsense-Anzeige aufweist...
Oder es gilt z.B.:
befindet sich ein Link zu einer Homepage im Inserat, befreit dies von der Impressumspflicht...
Ich hoffe, ich konnte de Frage und Problematik nun transparent machen...
Zuletzt geändert von hpb1 am 11.09.2009, 14:51, insgesamt 1-mal geändert.
Also mich würde es nicht wundern, wenn es auch für Adsense gelten würde. Ich finde es ja schon so hirnrissig.
Außerdem gibt es auch Adsense-Anzeigen, die Telefonnummern enthalten, also soweit weg von einer üblichen Kleinanzeige bei Kijiji ist Adsense auch nicht.
Ich habe das Thema in einem anderen Adsense-Forum behandelt und eine sehr gute Antwort erhalten. Dort wird ein nachvollziehbarer Unterschied zwischen Kleinanzeige und Werbeanzeige beschrieben....