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Für Überschussrechner (§ 4 Abs.3 EStG) gilt grundsätzlich das Zuflussprinzip. Insoweit bestehen durch Verschiebungen gewisse Gestaltungsmöglichkeiten. Die Grenzen sind dort, wo es rechtsmissbräuchlich wird. Dies ist mit Sicherheit nicht bei ein paar Tausend Euro Adsense-Einnahmen gegeben, aber man kann natürlich nicht Jahre lang Einnahmen auf- und verschieben.Bergen hat geschrieben:Ich würde gerne die folgenden Adsense-Zahlungen für 2009 aussetzen, um sie erst 2010 als Einnahmen aufführen zu müssen. Ich möchte so in diesem Jahr ein paar Euro Steuern "sparen". (Größere Weihnachtsgeschenke gäbe es dann eben erst Ende Januar 2010. ) Ist das überhaupt möglich (bei einfacher Einnahmen-Überschuss-Rechnung)? Oder ist es für das Finanzamt (unter der Annahme, die wissen ganz genau, wie Adsense funktioniert) nur relevant, wann die Einnahmen erwirtschaftet worden sind (also 2009) und nicht wann sie zu einer Zahlung geführt haben (2010)?
Könnte man praktisch auch die Adsense-Zahlungen über Jahre hinweg aussetzen und so Steuerzahlungen in Deutschland vermeiden, um sie dann später in einem Land mit bürgerfreundlicheren Steuersätzen als in der Kleptokratie Deutschland, wohin man dann ausgewandert ist, auszahlen zu lassen und zu versteuern?
Genau richtigDEX hat geschrieben:Für Überschussrechner (§ 4 Abs.3 EStG) gilt grundsätzlich das Zuflussprinzip. Insoweit bestehen durch Verschiebungen gewisse Gestaltungsmöglichkeiten. Die Grenzen sind dort, wo es rechtsmissbräuchlich wird. Dies ist mit Sicherheit nicht bei ein paar Tausend Euro Adsense-Einnahmen gegeben, aber man kann natürlich nicht Jahre lang Einnahmen auf- und verschieben.
Ganz generell, wie versteuerst du?Bergen hat geschrieben:Ich würde gerne die folgenden Adsense-Zahlungen für 2009 aussetzen, um sie erst 2010 als Einnahmen aufführen zu müssen. Ich möchte so in diesem Jahr ein paar Euro Steuern "sparen". (Größere Weihnachtsgeschenke gäbe es dann eben erst Ende Januar 2010. ) Ist das überhaupt möglich (bei einfacher Einnahmen-Überschuss-Rechnung)? Oder ist es für das Finanzamt (unter der Annahme, die wissen ganz genau, wie Adsense funktioniert) nur relevant, wann die Einnahmen erwirtschaftet worden sind (also 2009) und nicht wann sie zu einer Zahlung geführt haben (2010)?
Könnte man praktisch auch die Adsense-Zahlungen über Jahre hinweg aussetzen und so Steuerzahlungen in Deutschland vermeiden, um sie dann später in einem Land mit bürgerfreundlicheren Steuersätzen als in der Kleptokratie Deutschland, wohin man dann ausgewandert ist, auszahlen zu lassen und zu versteuern?
Rechtsmissbrauch hängt vom Betrag ab? Wohl kaum.DEX hat geschrieben:Die Grenzen sind dort, wo es rechtsmissbräuchlich wird. Dies ist mit Sicherheit nicht bei ein paar Tausend Euro Adsense-Einnahmen gegeben
Gerade das wäre sicher rechtsmissbräuchlich.Sebby2 hat geschrieben:Gerade beim Bezug von z.B. Elterngeld, kann dieser Gestaltungsspielraum auch interessant sein.