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Adsense Irland USt-IdNr. und ZM erforderlich?
Verfasst: 14.01.2010, 14:59
von naughty
Hier eine steuerliche Frage, die alle Webmaster betreffen dürfte, die Zahlungen von Google Adsense aus Irland erhalten.
Es wurde ja in anderen Threads bereits geklärt, dass auch nach der Umstellung der Zahlung von USA auf Irland die Einnahmen für Webmaster in Deutschland weiter umsatzsteuerfrei sind, weil der Leistungsempänger der sonstigen Leistung weiter im Ausland sitzt.
Google Irland hat eine USt-IdNr. und weißt dadurch den Unternehmerstatus in Irland nach. Google muß die Umsatzsteuer in Irland abführen.
Es stellt sich aber die Frage, ob ein deutscher Webmaster (kein Kleinunternehmer), der Zahlungen von Adsense Irland erhält, nun ebenfalls eine USt-IdNr. haben muß, damit die Adsense Zahlung umsatzsteuerfrei bleibt? Wenn man sonst keinen Handel mit dem EU-Ausland betreibt, braucht man ja eigentlich keine USt-IdNr.
Falls ja, also wenn man jetzt eine USt-IdNr. braucht, muß man dann extra für Adsense zusätzlich alle drei Monate eine "Zusammenfassende Meldung" (ZM) an das Bundeszentralamt für Steuern machen?
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Verfasst: 14.01.2010, 15:04
von net(t)worker
seit anfang des Jahres gilt eine Gesetzesänderung... so müssen die Umsätze mit Katalogleistungen im EU AUsland jetzt auch gemeldet werden, vorher galt dies ja nur für richtige Warenlieferungen...
also brauchst du eine UST-ID und musst die Umsätze auch melden... gilt aber auch nur für die Umsätze die in diesem Jahr generiert wurden... die Umsätze von Dezember, die jetzt Ende Januar ausgezahlt werden, müssen also noch nicht gemeldet werden...
soweit meine Info....
Verfasst: 14.01.2010, 15:17
von naughty
Ok, vielen Dank für die Info.
Dann werde ich mal eine Ust-Id. beantragen.
Verfasst: 14.01.2010, 16:37
von naughty
Hier noch eine Anleitung zum Ausfüllen der "Zusammenfassenden Meldung":
https://www.bzst.bund.de/003_menue_link ... eitung.pdf
Die ZM muß demnach bis zum 10. Folgetag nach Ende eines Quartals abgegeben werden, für 2010 dann also am 10. April.
Verfasst: 15.01.2010, 19:44
von s2222
Hallo
Nur um hier absolut sicher zu sein. Die Zeile für Adsense müsste dann für Q1 lauten:
Spalte 1: IE 63 880XXX
Spalte 2: XXXXX Euro (Jan + Feb + Mar)
Spalte 3:
1
Und um das Ding dann abzuschicken
1. UID beantragen (online)
2. Teilnehmernummer beantragen (postalisch)
Die "1" bei der Spalte 3 ist richtig, oder?
1 = Innergemeinschaftliche sonstige Leistungen (§ 18a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 UStG)
Viele Grüße
Stephan
Verfasst: 15.01.2010, 22:29
von dasbenutzer
Unter welcher Kennziffer wird der Umsatz dann neuerdings in der UStVA aufgelistet? Wie bisher "im Inland nicht steuerbar"?
Verfasst: 15.01.2010, 22:41
von s2222
@dasbenutzer
Vielleicht hilft dir der folgende Link weiter:
https://www.gartendatenbank.de/forum/go ... d-t-1040-1
Verfasst: 16.01.2010, 00:00
von dasbenutzer
Danke, das sieht gut aus.
Verfasst: 16.01.2010, 01:48
von naughty
s2222 hat geschrieben:Hallo

2. Teilnehmernummer beantragen (postalisch)
Es soll insgesamt vier Möglichkeiten geben die "Zusammenfassende Meldung" (ZM) zu übermitteln, u.a. auch über Elster Online, wo man sich registrieren muß.
weitere Infos hier:
https://www.bzst.bund.de/003_menue_link ... fahren.pdf
Verfasst: 12.02.2010, 10:45
von izzak
Fred *push*
Servus,
mein Steuerberater ist etwas Planlos...meine Frau ist Kleinunternehmerin ohne Mwst. Ausweisung, braucht Sie nun auch zu ihrer Steuernummer seit 2010 eine Umsatzsteuer ID, wenn sie ein wenig Adsense Einahmen durch ihren Blog geniert?
Oder besser gleich Bundeszentralamt anrufen?
Thx
Verfasst: 12.02.2010, 11:54
von Meista
das sollte ein Steuerberate aber wissen:
Kleinunternehmer ohne Mwst. Ausweis == hat keine Umsatzsteuer ID
Verfasst: 12.02.2010, 14:46
von naughty
Auch ein Kleinunternehmer
kann auf Antrag eine USt-IdNr. erhalten.
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzste ... utschland)
Was allerdings die USt-IdNr. und die Zusammenfassende Meldung (ZM) speziell für Adsense Irland betrifft, so gehen die Meinungen aber weiterhin auseinander. Die einen meinen, man braucht für Adsense keine USt-IdNr. und ZM, weil Adsense eine Gutschrift ausstellt – und die anderen meinen ja, man braucht ab 2010 sehr wohl eine USt-IdNr. Eine einheitliche bzw. verbindliche Auskunft von Steuerberatern und FA gibt es wohl leider nicht.
Wenn man auf Nummer sicher gehen will und alles richtig machen will, dann eine USt-IdNr. beantragen und dann eben alle drei Monate die Adsense Zahlungen per ZM melden.