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Umsatzsteuer Google Irland + neue Steuergesetze ?

Verfasst: 02.04.2010, 11:56
von thegirlnextdoor
Hallo!
Nachdem nun für deutsche Adsense/Adwords-User definitiv Google Irland Vertragspartner ist, würde mich interessieren wie es diesbezüglich mit der Umsatzsteuer aussieht. Zudem gab es ja noch Änderungen im Umsatzsteuerrecht. Wie wirken die sich diesbezüglich aus?
In welche Zeile muss man die Umsätze bzw. Kosten für Adsense und Adwords in der Elster-Umsatzsteuervoranmeldung eintragen?
Ich habe das Forum bereits durchsucht, aber keine eindeutige Info gefunden, in welche Zeilen die Daten denn nun definitiv gehören.

Wäre für euren Rat sehr dankbar!

Verfasst:
von

Verfasst: 02.04.2010, 17:09
von DEX
Die Frage ist ein bisschen komplexer als es die Fragestellung nach der richtigen Zeile erahnen lässt. Dafür sollte man sich schon einen Steuerberater gönnen.

Zum Einlesen gibt es hier aber wichtige Vorabinformationen:
https://www.domain-besteuerung.de/pages ... steuer.php
https://domainrat.info/domainsteuern/do ... e-ust-idnr
https://www.steuerberater-muenchen.com/ ... nternehmer

Verfasst: 02.04.2010, 17:29
von thegirlnextdoor
DEX hat geschrieben:Die Frage ist ein bisschen komplexer als es die Fragestellung nach der richtigen Zeile erahnen lässt. Dafür sollte man sich schon einen Steuerberater gönnen.

Zum Einlesen gibt es hier aber wichtige Vorabinformationen:
https://www.domain-besteuerung.de/pages ... steuer.php
https://domainrat.info/domainsteuern/do ... e-ust-idnr
https://www.steuerberater-muenchen.com/ ... nternehmer
Danke für Deine Antwort.
Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass das jetzt so ultrakomplex ist, es sind doch die selben Voraussetzungen wie bei 99% aller Mwst-pflichten Internetunternehmer, die ihren einzigen Sitz in Deutschland haben. Es muss doch im Grunde jeder seine Daten in die selbe Zeile eintragen. Das kann doch deutschlandweit nicht so weit variieren, als das es keine klare Aussage dazu geben könnte ala "normalerweise trägt man das in Feld so und so ein". Ich meine soviele Felder hat eine Umsatzsteuervoranmeldung ja nicht.

Verfasst: 02.04.2010, 18:39
von DEX
Du musst aber wegen Adsense ab 2010 zusätzlich eine sog. Zusammenfassende Meldung abgeben, in der die Adsense-Umsätze und die USt-IdNr. von Google Irland enthalten sein müssen.
Dies kann man natürlich auch mit einer einigermaßen zuverlässigen Buchhaltungssoftware machen, doch muss die Buchhaltung dazu entsprechend eingerichtet werden. Und da liegt der Hase im Pfeffer.

Verfasst: 02.04.2010, 18:47
von thegirlnextdoor
Ja, aber in welches Feld muss ich die Adsense-Umsätze eintragen? Darum geht es mir in allererster Linie.

Verfasst: 06.04.2010, 12:55
von naughty
Für Adsense:

Umsatzsteuervoranmeldung:
Feld 21 (Nicht steuerbare sonstige Leistungen EU)

Zusammenfassende Meldung (ZM), über Elster-Online:
Vierteljährliche Meldung bis 10. Folgemonat Quartal, also jetzt bis 10. April

(Jahres) Umsatzsteuererklärung:
Anlage UR, Feld 205 (Nicht steuerbare Umsätze, Leistungsort nicht im Inland)

Einkommensteuererklärung:
Einnahmeüberschussrechnung Zeile 11: Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie Betriebseinnahmen, für der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet.

Verfasst: 06.04.2010, 13:25
von thegirlnextdoor
naughty hat geschrieben:Für Adsense:

Umsatzsteuervoranmeldung:
Feld 21 (Nicht steuerbare sonstige Leistungen EU)

Zusammenfassende Meldung (ZM), über Elster-Online:
Vierteljährliche Meldung bis 10. Folgemonat Quartal, also jetzt bis 10. April

(Jahres) Umsatzsteuererklärung:
Anlage UR, Feld 205 (Nicht steuerbare Umsätze, Leistungsort nicht im Inland)

Einkommensteuererklärung:
Einnahmeüberschussrechnung Zeile 11: Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie Betriebseinnahmen, für der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet.
Danke !! :D

Verfasst: 27.05.2010, 10:18
von DEX
Die Abgabefristen für die ZM ändern sich zum 1.7.2010.
Näheres unter Steuerberater München