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Rechtliche Frage - Tools verbieten Daten zu erfassen?

Verfasst: 29.11.2011, 17:25
von Luppert
Hi,
mich würde mal Interessieren, ob es eine rechtliche Handhabe gibt, um den großen SEO-Tools (LinkResearch etc.) zu verbieten, Daten zu einer Website zu erfassen, grafisch aufzuarbeiten und dann zur Verfügug zu stellen?

Gruß,
Luppert

Verfasst:
von

Verfasst: 29.11.2011, 17:38
von rico
ja - natürlich. deine website ist dein uneingeschränktes eigentum du kannst allein darüber verfügen und entscheiden in welcher form sie genutzt werden darf.

in der praxis gibst du in robots.txt einen ausschluss fuer sistrix linkresearch etc. ein

nach einer woche kontrollierst du deine logfiles auf bottätigkeit folgen sie der robots.txt anweisung isses gut ansonsten ist es für sie sehr teuer. vorsätzliche besitzstörung und minestens 20 weitere delikte etc.

Re: Rechtliche Frage - Tools verbieten Daten zu erfassen?

Verfasst: 30.11.2011, 08:23
von Malte Landwehr
Also Daten zu deinen Backlinks können sie anzeigen ohne auf deine Seite zuzugreifen. Da wirst du kaum eine Handhabe gegen haben.

Hat jemand eine Liste der Bezeichnungen der Spider der großen SEO-Tools zur Hand?

Verfasst:
von

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Verfasst: 30.11.2011, 08:46
von volli
du bist lustig :-)

die lrt z.b. saugen sich die linkdaten aus 20+ quellen, daher müsstest du die quellen alle kennen und denen dann den crawl deiner seite verbeiten. kannst ja mal ne mail an cemper schicken und dann hier berichten :-)

Verfasst: 30.11.2011, 09:09
von Thorny
Erstmal stelle ich mir die Frage: Warum rechtlich? Als erstes könnte man sich der robots.txt annehmen, die von allen großen Tools/Crawlern beachtet wird.
Zweitens kann man sich auch direkt an den Betreiber wenden. Diese führen in der Regel Blacklists, so dass man danach auch nicht mehr besucht wird.

Bleibt es bei rechtlich, stellt sich die Frage: Weswegen? Du stellst deine Internetseite frei ins Internet. Wenn sie keine weitere zugangsbeschränkung hat, kannst du auch nicht einfach wahlfrei Leute von ihr ausschließen. Möchtest du wahlfrei Leute ausschließen, mußt du dies selbst realisieren.
Rechtlich wäre sinnvoll, wenn deine Rechte verletzt werden. Im Internet sind das in der Regel Urheberrechte.
Wird dein Angebot einfach nur massiv benutzt, gibt es mehrere Entscheide, dass es dir erlaubt ist, den ungebührlichen Nutzer auszusperren. Aber das ist wieder etwas, dass du machen mußt.

Verfasst: 30.11.2011, 09:26
von Malte Landwehr
Thorny hat geschrieben:Wenn sie keine weitere zugangsbeschränkung hat, kannst du auch nicht einfach wahlfrei Leute von ihr ausschließen.
Also nach meinem Wissensstand kann ich z.B. für ein Internetforum Hausverbot aussprechen und einer Person verbieten, sich in meinem Forum anzumelden (bzw. es überhaupt zu besuchen).

Verfasst: 02.12.2011, 10:13
von templer
rico hat geschrieben:vorsätzliche besitzstörung
Wah, was ist das denn? :grübel:

Verfasst: 02.12.2011, 10:59
von Thorny
Malte Landwehr hat geschrieben:
Thorny hat geschrieben:Wenn sie keine weitere zugangsbeschränkung hat, kannst du auch nicht einfach wahlfrei Leute von ihr ausschließen.
Also nach meinem Wissensstand kann ich z.B. für ein Internetforum Hausverbot aussprechen und einer Person verbieten, sich in meinem Forum anzumelden (bzw. es überhaupt zu besuchen).
Das ist allerdings eine Mär. Erstmal gilt ein Hausverbot nur für das Eindringen in Wohnungen, Geschäftsräume sowie befriedete und unbefriedete Grundstücke. Wer sich darüber hinwegsetzt, begeht eine Straftat, auf die bis zu ein Jahr Freiheitsentzug steht (siehe §123 StGB). Wie aber leicht zu erkennen ist, ist ein Internetforum nichts von den aufgezählten Räumlichkeiten.

Eine Ausnahme für das Hausverbot stellen im übrigen z.b. Geschäftsräume da, die für den allgemeinen Publikumsverkehr offen sind. Dort ist ein Hausverbot einer einzelnen Person nicht möglich, es sei denn es werden Maßnahmen für individuelle Zugangsbeschränkungen ergriffen. Typisch wäre z.b. ein Türsteher.

Was aber nichts daran ändert, dass das Internet eben kein solcher Raum darstellt. Es gibt also kein Hausverbot in dem Sinne für Internetseite.

Was du aber meinst, bezieht sich auf ein Gerichtsurteil des LG Bonns aus dem Jahr 2000. Dort hatte man Heise.de zugestanden, störrende Nutzer aus deren Foren auszuschließen. Auch später gab es Gerichtsurteile, die ein aussperren von spezifischen Nutzern für erlaubt hielten und somit eine Art virtuelles Hausrecht etablierten. Das ist aber keine Gesetzgebung, sondern die richtliche Fallentscheidung, die von Richter zu Richter und von Fall zu Fall variieren kann. So hat das OLG im Frankfurt am Main im März 2009 ein virtuelles Hausrecht jeglicher Art verneint. Das OLG vertritt die Ansicht, dass das Wesen einer Internetseite im Besuch durch Dritte liegt und damit kein Ausschluß von spezifischen Dritten möglich ist. Es sei denn der Zugang wäre reglementiert und es gäbe einen Nutzungvertrag zwischen Betreiber und Nutzer.

Gruß,
Thorny