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Woher Scrapebox?

Verfasst: 21.02.2012, 20:04
von Adel
Guten Tag,

ich überlege Scrapebox zu erwerben. Ich benötige es um Blogs/Foren zu finden und nach PR zu sortieren.
Die Spamfunktion benötige ich eigentlich nicht. Höchstens für Pufferseiten.

Habe mal gesehen, dass man Scrapebox mit Rabatt erwerben kann.
Gibt es da eine seriöse Quelle?

Verfasst:
von

Verfasst: 21.02.2012, 20:07
von sx06050
Bitte schön https://www.scrapebox.com/bhw

->jetzt bekomm ich aber schon nen bussi aufs bauchi und nen gratislink :)

Verfasst: 21.02.2012, 20:11
von Adel
sx06050 hat geschrieben:Bitte schön https://www.scrapebox.com/bhw

->jetzt bekomm ich aber schon nen bussi aufs bauchi und nen gratislink :)
:oops: Danke :) n Bussi bekommst du :P

Verfasst:
von

Verfasst: 21.02.2012, 20:25
von sx06050
:D *freu*

Verfasst: 21.02.2012, 23:07
von Vegas
sx06050 hat geschrieben:Bitte schön https://www.scrapebox.com/bhw
Richtig, oder hier https://www.scrapebox.com/thankyou ;) Gleicher Preis, aber trotzdem einen Blick wert. Eine Hommage an alle robots.txt Schnüffler...

Verfasst: 22.02.2012, 01:05
von Dominik83
Habt ihr eigentlich eine Rechnung bekommen? Warte schon seit 2 Wochen darauf. Möchte das Tool ja von der Steuer absetzen, ein Nachweis der Paypal-Zahlung wird da wohl nicht reichen. Auf meine E-Mail an den Support gab es keine Reaktion.

Verfasst: 22.02.2012, 08:10
von H G
Ich hab für Dinge aus dem Amiland noch NIE eine Rechnung bekommen, bisher hat niemand was gegen meine Paypal-Belege gesagt :lol:

Verfasst: 22.02.2012, 08:52
von seoworker
Stonebrands hat geschrieben:Habt ihr eigentlich eine Rechnung bekommen? Warte schon seit 2 Wochen darauf. Möchte das Tool ja von der Steuer absetzen, ein Nachweis der Paypal-Zahlung wird da wohl nicht reichen. Auf meine E-Mail an den Support gab es keine Reaktion.
Ich hab eigentlich nur gute Erfahrungen mit dem Support gemacht. Wenn ich mal hin geschrieben hab, kam immer recht schnell eine Antwort.
Eine Rechnung hab ich aber auch nicht bekommen. Ich druck mir immer die Verkaufs Seite aus und die Paypal Mail und das reicht dem Finanzamt.

Verfasst: 22.02.2012, 12:52
von klaus123
H G hat geschrieben:Ich hab für Dinge aus dem Amiland noch NIE eine Rechnung bekommen, bisher hat niemand was gegen meine Paypal-Belege gesagt :lol:
Hattest Du denn schon mal eine Steuerprüfung?

Verfasst: 23.02.2012, 10:26
von net(t)worker
naja, ein screenshoot und die paypalabrechnung sollten doch Beleg genug sein, geht ja nur um simple Ausgaben im niedrigen Bereich... wenn man hier jetzt Vorsteuer ziehen wollte, wäre die Sachlage natürlich anders, da gibts konkrete Anforderungen wie die Rechnung auszusehen hat, aber is ja eh Ausland, also keine vorsteuer......

Verfasst: 23.02.2012, 21:21
von zenni
Da kannst du nur auf einen freundlichen Prüfer hoffen. Selbstverständlich brauchst du dafür eine Rechnung.

Verfasst: 24.02.2012, 02:40
von seoworker
zenni hat geschrieben:Da kannst du nur auf einen freundlichen Prüfer hoffen. Selbstverständlich brauchst du dafür eine Rechnung.
Das ist leider Unsinn was du schreibst. Bei einem Betrag unter 150 Euro handelt es sich um einen Kleinbetrag, für den man keine detaillierte Rechnung braucht. https://www.steuertipps.de/lexikon/k/kl ... gsrechnung
Wenn du dir im Schreibwarenladen um die Ecke 3 Bleistifte kaufst die du im Büro brauchst, bekommst du da auch keine Rechnung. Da reicht ein ganz normaler Kassenbon, auf dem draufsteht das du 3 Bleistifte gekauft hast.

Verfasst: 24.02.2012, 09:16
von zenni
Das ist richtig, aber ein Kontoauszug, wo zB die EC Karten Zahlung (sofern du die Bleistifte mit Karte bezahlt hast) reicht auch nicht - auch bei GWG's oder Kleinbeträgen nicht.

Richtig ist nur, dass keine Adresse von einem selbst als Empfänger der Ware oder Leistung auf der Kleinbetragsrechnung stehen braucht, das stimmt. Aber der Hinweis, das du etwas bezahlt, überwiesen oder ähnliches hast, reicht nur, wenn drauf steht was es genau für ein Artikel ist.
Ich habe es so verstanden, das bei dem Paypalauszug auch nicht dabei steht um was es genau geht.

Edit: Du hattest geschrieben, du druckst dir auch die Verkaufsseite aus (zusätzlich zur Paypal Mail). Das könnte reichen, keine Ahnung. Wichtig ist halt nur, das wirklich angegeben ist, was es fürn Artikel ist der gekauft wurde.

Verfasst: 24.02.2012, 09:59
von seoworker
zenni hat geschrieben:Das ist richtig, aber ein Kontoauszug, wo zB die EC Karten Zahlung (sofern du die Bleistifte mit Karte bezahlt hast) reicht auch nicht - auch bei GWG's oder Kleinbeträgen nicht.

Richtig ist nur, dass keine Adresse von einem selbst als Empfänger der Ware oder Leistung auf der Kleinbetragsrechnung stehen braucht, das stimmt. Aber der Hinweis, das du etwas bezahlt, überwiesen oder ähnliches hast, reicht nur, wenn drauf steht was es genau für ein Artikel ist.
Ich habe es so verstanden, das bei dem Paypalauszug auch nicht dabei steht um was es genau geht.

Edit: Du hattest geschrieben, du druckst dir auch die Verkaufsseite aus (zusätzlich zur Paypal Mail). Das könnte reichen, keine Ahnung. Wichtig ist halt nur, das wirklich angegeben ist, was es fürn Artikel ist der gekauft wurde.
Klar, es muss natürlich ersichtlich sein was gekauft wurde. Aber das steht in der Paypal Mail. In der Mail steht der Zahlungsbetrag, wann und an wen es gezahlt wurde und was damit gezahlt wurde.
Allerdings steht nur Scrapebox drin und weil wahrscheinlich kein Finanzbeamter weiß was das ist, drucke ich zusätzlich die Verkaufsseite aus.

Verfasst: 24.02.2012, 10:03
von zenni
In deinem Fall passt es dann schon, das stimmt. WOllte ich auch nicht in Abrede stellen.
Aber wichtig ist, das dabei steht was es für ein Artikel ist.