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Verfasst: 09.12.2013, 23:12
von MonsieuL
Barthel hat geschrieben:Sobald in dem Bereich mal die ersten Shops komplett sauber sind, werden sie auch gegen den Linkkauf als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorgehen.
Eher nicht. So lange man etwas nicht beweisen kann, ist es ziemlich unklug zu versuchen, dafür jemand anderem ans Bein zu pissen.

Verfasst:
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Verfasst: 10.12.2013, 00:06
von Barthel
MonsieuL hat geschrieben: Eher nicht. So lange man etwas nicht beweisen kann, ist es ziemlich unklug zu versuchen, dafür jemand anderem ans Bein zu pissen.
Da sollte es keine Probleme geben. Bei mir haben schon direkte Mitbewerber versucht, Links zu kaufen - man will ja Themenrelevanz ;)

Bei den diversen Portalen geben die Käufer fast immer ausdrücklich an, dass die Kennzeichnung des Beitrags als Werbung nicht erwünscht ist. Das nennt man offline Schleichwerbung und das wird online meiner Meinung nach auch sehr schnell zu einem Problem werden, sobald es nicht mehr alle machen.

Im Print-Bereich kann man zunächst auch nicht feststellen, ob ein Produktreview gekauft ist, oder der Redakteur das Produkt wirklich gut findet. Im ersten Fall geht man dort aber sehr viel subtiler vor und es gibt wohl auch keine öffentlichen Marktplätze, auf denen man solche Beiträge einkaufen kann ;) Eher schaltest du erst mal für einen Betrag X Anzeigen, damit man sich mit deinen Produkten überhaupt beschäftigt. Online läuft es noch nicht so, aber wir sind ja auch Neuland ;)

Verfasst: 10.12.2013, 00:59
von MonsieuL
Barthel hat geschrieben: Da sollte es keine Probleme geben. Bei mir haben schon direkte Mitbewerber versucht, Links zu kaufen - man will ja Themenrelevanz ;)
Naja, das ist ja wohl eher ein Sonderfall. Im Allgemeinen dürfte es schwerfallen, jemandem mit X bestehenden gekauften Links nachzuweisen, dass diese Links tatsächlich gekauft sind.

Es gibt sicherlich auch jetzt schon Webseiten, die keine Links kaufen (die ranken halt nicht :wink: ) und trotzdem ist noch nicht ein Fall bekannt, wo jemand wegen nem gekauften Link abgemahnt wurde. Ich glaube nicht, dass das im großen Stil ein Thema werden wird, es gibt auch so schon genug affigen Quatsch, mit dem sich die Gerichte rumschlagen müssen.

Verfasst:
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Verfasst: 10.12.2013, 02:27
von Tippi
Richtig @MonsieuL!
Wie will man den Unterschied zwischen freiwillig gesetzten Link und bezahlter Werbung nachweisen können?

So ein gedankenloser Blödsinnfred!

karl Otto aus Normalohausen verlinkt auf meine Webseite, weil er das von mir angebotene Produkt cool findet. Der schreibt natürlich nicht "Werbung" oder 2..." dazu. Ist halt eine persönliche Empfelung!

Verfasst: 10.12.2013, 12:16
von arañaseo
webmaster2.0 hat geschrieben:
arañaseo hat geschrieben:@webmaster 2.0
Für Publisher wäre es sicherlich schöner, wenn man den Payout-Modus für sponsored posts etwas reformieren würde.
... danke dir erstmal... aber was genau meinst du damit? Was konkret vermisst du?
Aktuell ist es so, dass man für einen bezahlten Blogartikel, den man im Auftrag des Advertisers auf teliad verfasst, die entsprechende Vergütung gestückelt innerhalb der darauf folgenden 12 Monate erhält.
Hintergrund ist der, dass teliad den Advertisern garantieren möchte, dass der Artikel auch online bleibt.
Aus Advertiser-Sicht verständlich (zumal ich das bei anderen Plattformen schon erlebt habe, dass dann Links nach Erhalt der Zahlung sofort wieder verschwinden), aber für Blogger halt schon suboptimal.


Was die Debatte um so genannte "Schleichwerbung" angeht...
Das Problem besteht ja genau beim Thema Nachweis des käuflich erworbenen Links.

Ich sehe hier jetzt auch noch keinen Trend in Richtung "ich kennzeichne alle gekauften Links" als nofollow - nur weil jetzt ein paar Agenturen oder Seokratie bei diesem Thema in die Offensive gegangen sind. Dazu kann ich nur sagen, dass SEOs auf die Frage hin, ob sie Links kaufen schon vor 3 Jahren in 99,9% aller Fällen mit Nein geantwortet haben.

MIttelfristig denke ich, dass dieses Thema dofollow/nofollow in den Hintergrund treten wird, nämlich dann wenn Links, die keinen direkten Traffic erzielen an Wert verlieren.