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Steuerliche Frage

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Stefan_B
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Beitrag von Stefan_B » 17.11.2009, 11:29

Hallo Ihr Experten,

hat man Steuerhinterziehung begangen, wenn man über eine Webseite Werbung von Adsense und Affiliate eingebunden hat, und zu diesem Zeitpunkt noch kein Gewerbe angemeldet hat?

Kann man dieses nicht auch einfach in der Steuererklärung angeben wenn man die Steuern ja gar nicht hinterziehen möchte?

Wenn ein Gewerbe dann im nachhinein durch besser-wissen angemeldet wurde, und die neuen Einnahmen darüber laufen - man die alten Einnahmen angibt in der Steuererklärung, ist das nicht eigentlich in Ordnung?

Immerhin gibt man es ja an und schleust es nicht am Fiskus vorbei.

Die Einnahmen beziehen sich auf ein paar Hundert Euro, keine Tausender Beträge.

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axelfr74
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Beitrag von axelfr74 » 17.11.2009, 12:25

Angeben musst du die Einnahmen auf jeden Fall in deiner Steuererklärung. Das ist das Wichtige. Im zweiten Schritt musst du dir einen Gewerbeschen für 20€ oder so beim Gewerbeamt besorgen. Wenn du vorhast regelmäßig gewerbliche Einnahmen zu generieren führt da kein Weg dran vorbei. Aber wie gesagt, solange du die Einnahmen ordentlich in der Steuererkkärung angibst ists's auch keine Hinterziehung.

Stefan_B
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Beitrag von Stefan_B » 17.11.2009, 12:36

Es gab Aussagen dass es Hinterziehung wäre, weil solche Einnahmen ohne Gewerbeschein nicht erlaubt sind und somit strafbar. Nachvollziehbar war das für mich nicht, solange ich vor allem in der Erklärung angebe dass ich dieses Geld verdient habe. Ist ja nichts heimliches dann.

Die Anmeldung des Gewerbes ist in Kürze abgeschlossen.

Danke für die Aufschlussreiche Antwort.

Synonym
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Beitrag von Synonym » 17.11.2009, 12:44

Es gab Aussagen dass es Hinterziehung wäre, weil solche Einnahmen ohne Gewerbeschein nicht erlaubt sind und somit strafbar.
Das sind Äpfel und Birnen in einem Topf, denn das hat mit dem Gewerbeschein an sich erst mal nichts zu tun. Steuerhinterziehung ist es, wenn Du die Einnahmen einfach einsteckt und die in der Jahreserklärung nicht aufführst. Das geht mit und ohne Gewerbeschein, ist also in Bezug auf Hinterziehung irrelevant. Die Frage ob Du ein Gewerbe anmelden musst oder nicht ist ein ganz andere, hat aber mit Hinterziehung nichts zu tun ;-)

Stefan_B
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Beitrag von Stefan_B » 17.11.2009, 12:46

Mein Gedankengang, Synonym. Genau das war auch mein Gedankengang.

Dass das Gewerbe angemeldet wird und muss und wird, steht außer Frage.

segr
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Beitrag von segr » 17.11.2009, 12:51

Du kannst das Gewerbe übrigens auch rückwirkend anmelden.

Stefan_B
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Beitrag von Stefan_B » 17.11.2009, 12:53

Das werd ich dann in Kürze einfach auf dem Gewerbeamt ansprechen und dort werde ich sehen welche Möglichkeiten sich ergeben.

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